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Wofür ist die Duldung&Was darf man und was nicht (Gelesen: 7.274 mal)
Kiki la Coco
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Zeige den Link zu diesem Beitrag Wofür ist die Duldung&Was darf man und was nicht
16.07.2006 um 17:46:17
 
Hallo... Zwinkernd
Habe im Ferseh über Duldung gehört und eigentlich darf man bei einer Duldung fast nichts machen...z.B.Konto eröffnen..oder Abrbeitserlaubnis...etc....
Was hat es dann für Vorteile und welche Nchteile....und macht es denn einen Sinn so eine Duldung...???Man wird doch dann eh abgeschoben oder nicht??? hä?

Naja...würde mich auf Infos freuen....frage nur aus neugier und weil mich das interessiert!!!

bis dann mal bye bye kiki la coco
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Saxonicus
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Antwort #1 - 16.07.2006 um 20:01:48
 
Eine Duldung bedeutet, daß deren Inhaber vollziehbar ausreisepflichtig ist, aber aus tatsächlichen Gründen nicht aureisen kann. Diese Gründe können z.B. ein fehlender Pass, ungeklärte Staatsangehörigkeit oder die verschleierte Identität sein.
Meine Erklärung ist möglicherweise etwas laienhaft und wird sicher noch von den Experten berichtigt und ergänzt werden.
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Mick
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Antwort #2 - 17.07.2006 um 01:00:41
 
Hoi,
auf der i4a - Page gibt es in der Navi einen Link
"Aufenthaltstitel". Die Duldung ist zwar keiner,
dort aber auch kurz erwähnt.
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...   Viele Grüße von Mick    ...
Zitat:
Ich bin mir da aber nicht sicher aber es ist sicher 100% so.
(ich sach nicht von wem das ist. Aber es ist hier zu finden, wenn man richtig sucht)
Homepage https://www.facebook.com/miganator1  
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Zkai
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Antwort #3 - 17.07.2006 um 08:00:45
 
Zitat:
Hallo... Zwinkernd
Habe im Ferseh über Duldung gehört und eigentlich darf man bei einer Duldung fast nichts machen...z.B.Konto eröffnen..oder Abrbeitserlaubnis...etc....
Was hat es dann für Vorteile und welche Nchteile....und macht es denn einen Sinn so eine Duldung...???Man wird doch dann eh abgeschoben oder nicht??? hä?


Moin,

theorethisch kann man auch eine Arbeitserlaubnis beantragen. Dann wird allerdings eine Arbeitsmarktprüfung gemacht und es gibt im § 11 BeschVerfV auch noch ausländerrechtliche Versagungsgründe. In meinem Bereich haben Duldungsinhaber eine Chance von ca. 20 % auf eine Arbeitserlaubnis. Manche ABHs lehnen allerdings alle Anträge ab.

Konto eröffnen weiß ich nicht. Das ist Privatsache und es kann natürlich gut sein, dass die Banken da logischerweise ein Problem mit haben. Denn er soll ja ausreisen oder er wird möglicherweise abgeschoben.

Aber viele haben ein Konto.. wie auch immer.

Grüße,

Zkai
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schweitzer
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Antwort #4 - 17.07.2006 um 09:26:28
 
Hi Kiki la Coco,

es ist schon so, wie Du vermutest oder ansatzweise gehört hast - Personen mit einer Duldung sind weitgehend rechtlos. Hier bei mir haben solche Personen faktisch keine Chance, eine Arbeit zu bekommen, gleiches gild für Ausbildungen. Die Teilnahme an einem Integrationskurs ist ebenfalls grundsätzlich nicht möglich. Das mit der Kontoeröffnung ist Sache der jeweiligen Bank - viele verweigern eine solche aber Personen, die keinen rechtmäßigen Aufenthaltstitel haben, und die Duldung ist nun mal kein solcher. Auch Erziehungsgeld, KIndergeld etc. sind mit einer Duldung nicht zu bekommen.

Personen mit einer Duldung sind vollziehbar ausreisepflichtig, deshalb wird in ihre Integration nichts "investiert" - dies ist vom Gesetzgeber so gewollt.  -

Die Gründe warum Leute trotz vollziehbarer Ausreisepflicht oft Monate, ja mitunter gar viele Jahre nur geduldet werden sind vielfältig. Am umstrittensten ist in diesem Zusammenhang die Frage, wann im Einzelfall eine Ausreise tatsächlich möglich bzw. trotz tatsächlicher Unmöglichkeit zumutbar ist. Bei der Disskussion über diese Fragen prallen oft Welten aufeinander. Nicht zuletzt deswegen ist es wohl so schwer, noch einmal zu einer Altfallregelung zu kommen, die das Duldungsdasein für wenigstens einen Teil der wohl immer noch über 200000, teilweise über viele Jahre Geduldetet in Deutschland, zu beenden und in rechtmäßige Aufenthalte zu verwandeln.

Es gibt übrigens eine sehr informative und recht gut verständliche Broschüre, die auch über die rechtsstellung und den ZUgang zu Sozialleistungen von Ausländern mit Duldung recht detailliert Auskunft gibt. Sie ist nicht so teuer und heißt:"Nach dem Asylverfahren". Ratgeber für die Arbeit mit Flüchtlingen und geduldeten Personen." von Stefan Keßler. Sie kann bei

IBIS - INterkulturelle Arbeitstelle e.V.
Alexanderstraße 45
26121 Oldenburg

(Tel: 0441-884016)

bestellt werden.

Weitere Infos gibt es auch auf der Webseite:  www.ibis-ev.de

Ich hoffe, meine Informationen helfen Dir weiter.

Schöne Grüße -

=schweitzer=
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Antwort #5 - 17.07.2006 um 14:50:06
 
[
td]ZUgang zu Sozialleistungen von Ausländern mit Duldung recht detailliert Auskunft gibt. [/td]



Das ist sicher auch in den meisten Fällen notwendig.... (ironisch).

Die meisten wissen sehr gut, wie sie an Sozialleistungen kommen.

Im Klartext mal:

Eine Duldung bekommt jemand, der ausreisepflichtig ist d.h. das Asylverfahren wurde negativ beendet.
In den meisten Fällen klappt die Ausreise bzw. Abschiebung nicht, da der Ausländer seine Identität verschleiert.
Da kann es schon mal sein, dass ein angeblicher staatenloser Mensch doch plötzlich ein Syrer ist. Das fällt natürlich er wieder bei einer Eheschließung oder ähnlichem ein.
Aber macht ja nichts, der Steuerzahler in Deutschland hat Verständnis dafür und zahlt gerne noch Jahre weiter für Lügen.
Es gibt echt nur seltene Fälle, wo eine Ausreise aus bestimmten Gründen nicht möglich ist. Diese Leute kriegen auch eine AE.
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schweitzer
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Antwort #6 - 17.07.2006 um 15:14:46
 
Hallo syria 01,

woher hast Du diese Weisheiten:

In den meisten Fällen klappt die Ausreise bzw. Abschiebung nicht, da der Ausländer seine Identität verschleiert.

Es gibt echt nur seltene Fälle, wo eine Ausreise aus bestimmten Gründen nicht möglich ist. Diese Leute kriegen auch eine AE.

Ich arbeite unter anderem in einer Härtefallkommission (HFK) mit, habe aber darüber hinaus beruflich und ehrenamtlich ganz viele Berührungspunkte zu Migranten und ausländischen Flüchtlingen. Das was Du hier sagst, halte ich deshalb für eine gefährliche und ungerechtfertigte Pauschalierung. -

Die Fälle vor unserer HFK haben bis auf eine oder zwei Ausnahmen noch nie Leute betroffen, die ihre Identität verschleiert haben - dennoch wurde ihnen von ihrer ABH keine AE bewilligt. - (was dann gar nicht so selten durch Ersuchen der HFK endlich in die Wege geleitet worden ist)

Ich kann Dir nur insoweit beipflichten, dass es, wie überall schwarze Schafe gibt, und die machen auch mir Sorgen. Viel schlimmer sind aber die Leute dran, die seit Jahren faktisch unverschuldet "nur" geduldet hier leben, sich dennoch um Ihre Integration bemüht haben aber nie wirklich eine Chance dazu erhalten haben. Diese Chancenlosigkeit wirkt sich gerade für Familien mit Kindern in einer Weise aus, die integrationspolitisch dringend einer Korrektur bedarf.

Ich zahle auch Steuern und ich ärgere mich auch sehr über einzelne trittbrettfahrende Ausländer, aber solche Pauschalierungen, wie die von Dir hier
sind überflüssig wie ein Kropf - sie machen letztlich die so notwendige Einzelfallprüfung platt.

=schweitzer=
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Antwort #7 - 17.07.2006 um 15:20:32
 
Woher ich diese Weisheiten stammen?

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Antwort #8 - 17.07.2006 um 15:27:25
 
Apropos Kinder!

Für die Kinder solcher Familien ist es natürlich schlimm, aber da frage ich mich immer warum haben die Eltern den Kindern nicht die Wahrheit gesagt?

Klar ist es nach Jahren schwer für die Kinder irgendwo neu anzufangen, aber das hätten die Eltern den Kindern ersparen können.

Wenn eine solche Familie keine Chance mehr hat, in Deutschland zu bleiben, dann sollte man doch lieber ihre freiwillige Ausreise fördern und die Kinder bei der Schul- oder Ausbildung im Heimatland unterstüzen.

Das oft gesagte: oh, die armen Kinder und es wird schon was mit euch in Deutschland ist meiner Meinung nach für die Kinder noch schlimmer ( sie können hier keine Ausbildung, keinen Führerschein machen usw.) als das schnelle Ende und der neue Anfang im  Heimatland. Dort kann man unterstützen. Wenn ein Kind dann später die Chance hat in Deutschland zu studieren, kann das ja auch gerne erfolgen.
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Antwort #9 - 17.07.2006 um 15:29:55
 
schweitzer schrieb am 17.07.2006 um 15:14:46:
Die Fälle vor unserer HFK haben bis auf eine oder zwei Ausnahmen noch nie Leute betroffen, die ihre Identität verschleiert haben - dennoch wurde ihnen von ihrer ABH keine AE bewilligt. - (was dann gar nicht so selten durch Ersuchen der HFK endlich in die Wege geleitet worden ist)



Hallo Schweitzer,

ich bitte dabei aber auch zu berücksichtigen, dass sich fast ausschließlich Leute an die HFK wenden, bei denen tatsächlich mit einem Vollzug aufenthaltsbeender Maßnahmen zu rechnen ist und dieser unmittelbar bevorsteht.

Geduldete Personen, die ihre Identität verschleiern, kommen doch gar nicht zu euch.  Die wissen doch meist, dass ihnen relativ wenig passieren kann. Diese Fälle erledigen sich dann meist durch Eheschließung oder untertauchen. In ganz seltenen Fällen kommt eine Offenlegung zum Zwecke der Ausreise vor.

Und weiter darf man auch nicht vergessen, dass häufig die HFK benutzt wird um die Abschiebung zu verhindern bzw. zu verzögern. Eure Zahlen, wo ihr ein Ersuchen an die ABH übermittelt habt, kennst du wohl besser als ich.

Grüße,

Zkai
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Antwort #10 - 17.07.2006 um 15:47:21
 
Hallo Zkai,

es ist wie immer (bei diesem Thema) - jeder ein ein bisschen Recht. In gewisser Weise stimmt das, was Du bezogen auf diejenigen Leute, die sich bei uns an die HFK wenden, sagst. Aber, dass sich jemand hier an die HFK gewandt hat, um seine Abschiebung noch "zu verzögern", also nee, das gab es nocht nicht und das funktioniert auch nicht.

Wie gesagt, ich habe aber nicht nur eine "Beziehung" zu jenen Geduldeten, die sich an die HFK wenden. Hier in meiner Stadt kenne ich mich diesbezüglich, denke ich, sehr gut aus - unser Bundesland betreffend durch Arbeitskontakte zumindest einigermaßen. Und weil das so ist, gehen mir die Aussagen von syria zu weit. - Zumindest aus meinem Blickfeld hier kann ich nicht bejahen, dass die Mehrzahl der geduldeten Ausländer bewusst verzögert und so gewollt den deutschen Steuerzahler ausnutzt. Mitunter gibt es Gründe für eine Nichtausreise bei diesen Leuten, die auch mir nicht sofort einleuchtend sind oder die auch nicht nicht (vollständig) akzeptieren kann -aber wie gesagt, man kommt eigentlich erst auf die wirklichen Probleme, wenn man sich die Einzelfälle anguckt. Und dem stehen Pauschalierungen nun mal entgegen.

"Meine" ABH hier macht das mit der Einzelfallprüfung im Übrigen ganz gut, und ich weiß, dass denen das (wegen der eben auch vorhandenen Trittbrettfahrer) nicht immer leicht fällt.

Dir geht es wahrscheinlich ähnlich ...

Schöne Grüße -

=schweitzer=

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Antwort #11 - 17.07.2006 um 16:19:27
 
schweitzer schrieb am 17.07.2006 um 15:47:21:
Zumindest aus meinem Blickfeld hier kann ich nicht bejahen, dass die Mehrzahl der geduldeten Ausländer bewusst verzögert und so gewollt den deutschen Steuerzahler ausnutzt.

wo lebst du denn ??
da kann ich ja nur ganz laut lachen

bei uns ist es aber leider die mehrzahl der geduldeten und das werden dir etliche mitarbeiter von ABH's bestätigen können - da wird es nicht anders aussehen
nur nicht alle davon landen bei einer HFK, daher wirst du das nicht beurteilen können

wir kriegen hier tagtäglich mit wie der steuerzahler (also auch du und ich) abgezockt werden - da könnte ich manchmal ko**en

gott-sei-dank machen diese fälle nicht den hauptteil meiner arbeit aus - sonst hätte ich wohl auch schon PTBS und müßte mich erwerbsunfähig schreiben lassen
(PTBS = posttraummatisches belastungssyndrom - woran sehr viele geduldete plötzlich erkranken)
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PN's an mich zwecklos - hab die funktion abgestellt &&&&wer einen rechtschreib-,grammatik- oder tippfehler findet, kann ihn behalten
 
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Kiki la Coco
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #12 - 17.07.2006 um 21:15:27
 
Hallo Leute!!!! Zwinkernd

ich danke euch wirklich sehr für die ausführliche Auskunft!
Bin jetzt etwas schlauen von geworden!!! !!! !!!

Aber für mich wäre ein Leben als nur geduldeter nicht gerade einfach und schön...
da die Mensche bestimmt in angst leben...
immmer wieder zur Verlängerung zur abh...
und irgendwann so plotzlich sagen die...ja heute werden Sie abgeschoben...
wie holen gleich mal Ihre sachen ab...und schon muss man sich das leben wieder neu aufbauen.... unentschlossen

Naja..bin gespannt ob es da in solchen angelegenheiten in Zukunft andere Regeln kommen oder andere Ideeen....mhh mal schauen!!!

danke

Eure kiki la coco....
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #13 - 18.07.2006 um 00:38:26
 
Zitat:
Wenn eine solche Familie keine Chance mehr hat, in Deutschland zu bleiben, dann sollte man doch lieber ihre freiwillige Ausreise fördern und die Kinder bei der Schul- oder Ausbildung im Heimatland unterstüzen. 


@syria01
träum einfach weiter. Meinst in den Ländern, wo diese zurückgehen können, ist so eine Ausbildung wie hier möglich?

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Mick
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Antwort #14 - 18.07.2006 um 00:55:43
 
Ich vermisse hier die rechtliche Auseinandersetzung
mit dem Thema.
Daher:
geschlossen
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...   Viele Grüße von Mick    ...
Zitat:
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