Hi Kiki la Coco,
es ist schon so, wie Du vermutest oder ansatzweise gehört hast - Personen mit einer Duldung sind weitgehend rechtlos. Hier bei mir haben solche Personen faktisch keine Chance, eine Arbeit zu bekommen, gleiches gild für Ausbildungen. Die Teilnahme an einem Integrationskurs ist ebenfalls grundsätzlich nicht möglich. Das mit der Kontoeröffnung ist Sache der jeweiligen Bank - viele verweigern eine solche aber Personen, die keinen rechtmäßigen Aufenthaltstitel haben, und die Duldung ist nun mal kein solcher. Auch Erziehungsgeld, KIndergeld etc. sind mit einer Duldung nicht zu bekommen.
Personen mit einer Duldung sind vollziehbar ausreisepflichtig, deshalb wird in ihre Integration nichts "investiert" - dies ist vom Gesetzgeber so gewollt. -
Die Gründe warum Leute trotz vollziehbarer Ausreisepflicht oft Monate, ja mitunter gar viele Jahre nur geduldet werden sind vielfältig. Am umstrittensten ist in diesem Zusammenhang die Frage, wann im Einzelfall eine Ausreise tatsächlich möglich bzw. trotz tatsächlicher Unmöglichkeit zumutbar ist. Bei der Disskussion über diese Fragen prallen oft Welten aufeinander. Nicht zuletzt deswegen ist es wohl so schwer, noch einmal zu einer Altfallregelung zu kommen, die das Duldungsdasein für wenigstens einen Teil der wohl immer noch über 200000, teilweise über viele Jahre Geduldetet in Deutschland, zu beenden und in rechtmäßige Aufenthalte zu verwandeln.
Es gibt übrigens eine sehr informative und recht gut verständliche Broschüre, die auch über die rechtsstellung und den ZUgang zu Sozialleistungen von Ausländern mit Duldung recht detailliert Auskunft gibt. Sie ist nicht so teuer und heißt:"Nach dem Asylverfahren". Ratgeber für die Arbeit mit Flüchtlingen und geduldeten Personen." von Stefan Keßler. Sie kann bei
IBIS - INterkulturelle Arbeitstelle e.V.
Alexanderstraße 45
26121 Oldenburg
(Tel: 0441-884016)
bestellt werden.
Weitere Infos gibt es auch auf der Webseite:
www.ibis-ev.de Ich hoffe, meine Informationen helfen Dir weiter.
Schöne Grüße -
=schweitzer=