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Beibehaltungsgenehmigung bei Erw. d. arg. StA? (Gelesen: 1.756 mal)
cantaro
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Beiträge: 18

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Zeige den Link zu diesem Beitrag Beibehaltungsgenehmigung bei Erw. d. arg. StA?
12.07.2006 um 12:43:15
 
Hallo Leute,

ich habe mal eine wohl als eher theoretisch zu betrachtende Frage.

Aus meinem Beitrag an anderer Stelle wißt ihr ja, daß ich mit einer Argentinierin verheiratet bin. Wenn ich jetzt noch ein paar Jährchen in Argentinien leben würde, könnte ich die dortige Staatsangehörigkeit beantragen. Nach Erhalt derselben hätte ich automatisch die deutsche verloren. Diese könnte ich dann wohl wieder beantragen und hätte dann beide, weil das argentinische Recht wohl die Entlassung aus der Staatsangehörigkeit nicht vorsieht.

Dazu meine Frage: Könnte (bzw. würde, nach entsprechender Antragstellung) ich nach derzeitiger Rechtslage nicht gleich eine Beibehaltungsgenehmigung bekommen?

cantaro
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Saxonicus
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: sächsisch
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Antwort #1 - 12.07.2006 um 13:08:28
 
Das solltest Du mit Deiner Einwanderungsbehörde klären.
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Abu
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Beiträge: 2.772

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Kleinmachnow
Germany
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von ehem. Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Deutsch
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Antwort #2 - 12.07.2006 um 15:27:48
 
cantaro schrieb am 12.07.2006 um 12:43:15:
Diese könnte ich dann wohl wieder beantragen...

Warum gehst Du davon aus, daß Du die deutsche Staatsangehörigkeit so einfach wieder erhältst? Die einizige Rechtsgrundlage, die hier passen würde, ist § 13 StAG. In dem Fall handelt es sich um eine Ermessensentscheidung des Bundesverwaltungsamts; einen Rechtsanspruch gibt es nicht. Nice try...  Zwinkernd

Zitat:
Dazu meine Frage: Könnte (bzw. würde, nach entsprechender Antragstellung) ich nach derzeitiger Rechtslage nicht gleich eine Beibehaltungsgenehmigung bekommen?
Zumindest nicht mit der Argumentation...

Abu
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Ralf
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: ex-Mitarbeiter EBH
Staatsangehörigkeit: oldenburgisch
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Antwort #3 - 12.07.2006 um 19:28:05
 
Zum Thema Beibehaltungsgenehmigung findet man recht gute Informationen im Internet, z.B.
hier
auf dieser Seite der BezReg Düsseldorf.
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