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Besuchervisum abgelehnt !! grundlos ??? Skandal. (Gelesen: 14.231 mal)
DiGGa
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Verliebt in Ausländer/in
Zeige den Link zu diesem Beitrag Besuchervisum abgelehnt !! grundlos ??? Skandal.
11.07.2006 um 17:16:13
 
Hallo alle zusammen Smiley


Vielleicht kann mir ja der eine oder andere mal einen kleinen Tip zu meinem Problem sagen.

Ich habe vor 3 Wochen ca. eine Verpflichtungserklärung ins Ausland geschickt (in ein NICHT EU Land) zu meiner Freundin.

Bei der Verpflichtungserklärung habe ich natürlich auch noch eine Auslandskrankenversicherung sowie eine Haftpflichversicherung abgeschlossen (für jeweils 3 Monate), desweiteren habe ich 2 Gehaltsabrechnungen mit dazu gelegt für meinen Gast der nach Deutschland als "Gast" einreisen soll.

Tja, und heute die "Schockierende" antwort : Abgelehnt!!

Ist die Deutsche Botschaft denn immer von solcher "Skrupellosigkeit" geprägt ?

Ich kann es einfach nicht nachvollziehen warum mein "Gast", wohlgemerkt "Grundlos" abgelehnt worden ist, es gibt aus meiner sicht nämlich keinerlei Argumente die dagegen sprechen sollten, denn auch vom Verdienst her sollten es absolut keine Probleme geben.

Ich frage mich eigentlich nur wird man den heut zutage wirklich dazu "gezwungen" zu Heiraten und dann mit massiven Rechtlichen Mitteln (z.B Rechtsanwalt) es ermöglichen das die "Freundin" (wie in meinem fall) nach Deutschland einreist ?

Weil eigentlich war es ja geplant das sie erstmal 3 Monate hierher kommt und sich mal ein Bild davon macht, da in kommender Zukunt einer Heirat (vorrausgesetzt das es so läuft wie es laufen sollte) nichts im Wege stehen würden.

Gruß
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« Zuletzt geändert: 15.07.2006 um 10:24:56 von Ralf »  
 
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DiGGa
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Verliebt in Ausländer/in
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Antwort #1 - 11.07.2006 um 17:18:27
 
Der Satz "ich das ganze mal ein wenig ansieht, einer" in der 7 Spalte ist ausversehen eingefügt worden , daher ignorieren  Schockiert/Erstaunt  Durchgedreht

Änderung:
Hab's entfernt.
Ralf
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« Zuletzt geändert: 15.07.2006 um 10:25:26 von Ralf »  
 
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Zeppelin
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Antwort #2 - 11.07.2006 um 17:35:30
 
Um welchen Staat geht es denn, wenn man fragen darf, aus dem der "Gast" kommt?
Zufällig Osteuropa, jung, schön, heiratsfähig?

Sorry, das ist keineswegs abwertent gemeint!!!

Aber so allgemein kann man nichts über "die" deutsche Botschaft sagen.

Zeppelin
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Mick
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Antwort #3 - 11.07.2006 um 18:30:35
 
DiGGa schrieb am 11.07.2006 um 17:16:13:
Ist die Deutsche Botschaft denn immer von solcher "Skrupellosigkeit" geprägt ?

Hoi,
es ist eine internationale Gepflogenheit und auch gesetzlich
festgelegt, dass eine Visumsablehnung - zunächst - nicht be-
gründet wird. Wenn Deine Bekannte remonstriert, wird sie
die Gründe für die Ablehnung mitgeteilt bekommen.
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...   Viele Grüße von Mick    ...
Zitat:
Ich bin mir da aber nicht sicher aber es ist sicher 100% so.
(ich sach nicht von wem das ist. Aber es ist hier zu finden, wenn man richtig sucht)
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Doc
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Antwort #4 - 11.07.2006 um 20:40:57
 
DiGGa schrieb am 11.07.2006 um 17:16:13:
[...] Ich kann es einfach nicht nachvollziehen warum mein "Gast", wohlgemerkt "Grundlos" abgelehnt worden ist, es gibt aus meiner sicht nämlich keinerlei Argumente die dagegen sprechen sollten, denn auch vom Verdienst her sollten es absolut keine Probleme geben.[...]


Hallo DiGGa,

es liegt nicht nur allein am Verdienst oder an einer Verpflichtungserklärung. Die Voraussetzungen nach denen ein Schengenvisum zu Besuchszwecken erteilt wird sind europaweit durch die Gemeinsame Konsularische Instruktion (
GKI
) bestimmt. Und da geht es eben nicht nur um Verdienst und finanzielle Absicherung, auch die Rückkehrbereitschaft oder ein eventueller potenzieller vom Antrag abweichender Einreisegrund werden geprüft etc. pp..

Doc Zwinkernd
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jkl
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #5 - 11.07.2006 um 22:57:53
 
Hallo DiGGa

sollte das Land deiner Bekannten die Ukraine oder ehemalige SU sein wo das Visum durch die Botschaft abgelehnt wurde, antworte bitte, kann Dir mit persönlicher Mail die Telefonnummer einer Stelle beim AA in Berlin nennen welche dir ganz sicher schnell und korrekt hilft.
Hatte die selben Erfahrungen und bin über diese staatliche Stelle gegangen und meine eingeladene und abgelehnte Person hatte das entsprechende Visum innerhalb von 3 Tagen.
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Saxonicus
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Antwort #6 - 11.07.2006 um 23:02:11
 
DiGGa schrieb am 11.07.2006 um 17:16:13:
Tja, und heute die "Schockierende" antwort : Abgelehnt!!

Ist die Deutsche Botschaft denn immer von solcher "Skrupellosigkeit" geprägt ?

Ich kann es einfach nicht nachvollziehen warum mein "Gast", wohlgemerkt "Grundlos" abgelehnt worden ist, es gibt aus meiner sicht nämlich keinerlei Argumente die dagegen sprechen sollten, denn auch vom Verdienst her sollten es absolut keine Probleme geben.

Gruß



Kein Konsulat begründet seine Visaversagungen, bei den Deutschen bekommt man zumindest noch einen Schriftsatz, daß abgelehnt wurde und eröffnet somit die Möglichkeiten zu einer Remonstration um die Versagungsgründe ggf. zu entkräften oder sogar eine gerichtliche Klärung herbeizuführen.
Diese Möglichkeiten gibt es bei den Konsulaten anderer Länder nicht. Da wird eben nicht erteilt - fertig.
Also ruhig Blut und die Antwort auf die Remonstration abwarten und dann sieht man weiter was zu tun ist.

.
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lightangel
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #7 - 12.07.2006 um 07:38:34
 
Saxonicus schrieb am 11.07.2006 um 23:02:11:
...Also ruhig Blut und die Antwort auf die Remonstration abwarten und dann sieht man weiter was zu tun ist.

.



"Dumme" Frage: Was ist eine Remonstration??

LG lightangel
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DiGGa
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Verliebt in Ausländer/in
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Antwort #8 - 12.07.2006 um 08:13:59
 
Hallöchen an alle  Smiley


@Zeppelin
Klar kann man fragen Smiley, sie ist aus "Serbien und Monteneggro" oder jetzt besser gesagt "nur" noch "Serbien" Durchgedreht

Naja und was das Alter angeht, sie ist halt 26 jahre alt und "schön" ist immer ne Ansichtssache  Laut lachend für mich schon  Cool


@Mick
Ja das haben wir jetzt auch gemacht, bzw. ich hab ihr gesagt sie möchte bitte eine Beschwerde einlegen oder auch "remonstrieren" wie man das in Fachsprache ja sagt  Durchgedreht.
Auf den Ablehnungsgrund bin ich wirklich gespannt, das kannste mir glauben.
Weil im Prinzip habe ich wirklich jeden kleinkram mit dazu gepackt, und aus diesem grunde kann ich es als "Normal" sterblicher Mensch einfach nicht nachvollziehen.


@Doc
Hi Doc, du sagtest "Rückkehrbereitschaft" ?? Wie zum teufel kann man denen sowas beweisen oder denen nachweisen das Sie denn auch zurückkehren würde ?
Weisst du, was ganz Kurios ist? Ich verstehe einfach nicht warum die sich über sowas dann gedanken machen, wenn es im Prinzip doch über eine Eheschliessung zu 99% geht, da dieses ja im BGB Verankert ist, und bei entsprechenden vorgelegten Papieren die sowas ja garnicht ablehnen dürfen.Nur versuche das den mal zu erklären.Letzendlich wollen wir ja wirklich erstmal für "3  Monate" zusammenleben und dann sehen wir weiter, aber mit so einer verfahrensweise wie die da vorgehen hast du ja garkeine Alternativen.

@jkl
Hey das ist wirklich nett von dir, alle Achtung! Smiley aber leider ist sie nicht aus der Ukraine in dem Fall  Griesgrämig

@Saxonicus
Nunja, vielleicht hast du wirklich Recht und ich sollte erstmal in Ruhe abwarten  Zwinkernd.
Apropo "Ablehnungsgrund abwarten" , kann ich eigentlich direkt nach bekanntgabe des ablehnungsgrundes sofort eine erneute Visa beantragung machen ? bzw. Sie.
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Antwort #9 - 12.07.2006 um 09:02:03
 
DiGGa schrieb am 12.07.2006 um 08:13:59:
Weisst du, was ganz Kurios ist? Ich verstehe einfach nicht warum die sich über sowas dann gedanken machen, wenn es im Prinzip doch über eine Eheschliessung zu 99% geht, da dieses ja im BGB Verankert ist, und bei entsprechenden vorgelegten Papieren die sowas ja garnicht ablehnen dürfen.


Hallo,

hier irrst Du aber u.U. gewaltig. Zwinkernd

Ein Anspruch auf Erteilung eines Visums besteht auch in diesem Falle nur dann wenn sie bereits mit Dir verheiratet wäre, auf ein Visum zum Zwecke der Eheschließung besteht kein Anspruch.

Grüße
Ronny Zwinkernd
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...      Sich täglich selber noch im Spiegel erkennen zu können, ist wichtiger als jeder Titel und jede Beförderung. -eigen-   Wenn nur noch Gehorsam gefragt ist und nicht mehr Charakter, dann geht die Wahrheit, und die Lüge kommt.                                                    Ödön von Horváth
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Antwort #10 - 12.07.2006 um 09:07:01
 
lightangel schrieb am 12.07.2006 um 07:38:34:
"Dumme" Frage: Was ist eine Remonstration??



Hallo,

dumme Fragen gibbet nicht nur dumme Antworten Zwinkernd

Remonstration

(hier schon massenhaft zu finden über die Suchfunktion)  *remindermodusoff*

ist das erste Rechtsmittel gegen die Ablehnung eines Visums, also in etwa dem vergleichbar was im normalen Verwaltungsrecht mit Widerspruch bezeichnet wird.

Der Remonstrationsbescheid enthält im Gegensatz zur erstmaligen Ablehnung die wesentlichen Gründe für die Entscheidung. Rechtsmittel gegen ihn ist die Klage beim VG Berlin Zwinkernd

Grüße
Ronny Zwinkernd

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Antwort #11 - 12.07.2006 um 11:02:16
 
ronny schrieb am 12.07.2006 um 09:07:01:
Remonstration

(hier schon massenhaft zu finden über die Suchfunktion)  *remindermodusoff*

ist das erste Rechtsmittel gegen die Ablehnung eines Visums, also in etwa dem vergleichbar was im normalen Verwaltungsrecht mit Widerspruch bezeichnet wird.

Der Remonstrationsbescheid enthält im Gegensatz zur erstmaligen Ablehnung die wesentlichen Gründe für die Entscheidung. Rechtsmittel gegen ihn ist die Klage beim VG Berlin Zwinkernd


Im normalen Verwaltungsrecht außer Beamtenrecht aber weitgehend unbekannt. Von daher kein Wunder, daß Einlader, die das erste Mal mit einer Visaablehnung konfrontiert werden, mit dem Begriff vergleichsweise wenig anfangen können. Hier http://www.info4alien.de/mick/faq.htm#1 steht dazu nicht, oder ich habe nichts gefunden.

Gruß, ULF
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Antwort #12 - 12.07.2006 um 11:16:09
 
DiGGa schrieb am 12.07.2006 um 08:13:59:
Hi Doc, du sagtest "Rückkehrbereitschaft" ?? Wie zum teufel kann man denen sowas beweisen oder denen nachweisen das Sie denn auch zurückkehren würde ?

Ist doch ganz einfach:
Hat sie einen Job? Wohl kaum, ansonsten hätte sie wohl kaum 3 Monate Urlaub...
Hat Sie Vermögen, insbesondere Haus- und Grundbesitz?
Hat Sie enge Familienbindungen (Ehemann, Kinder)? Wohl kaum, ansonsten würde sie Dich kaum für 3 Monate besuchen...

Hinzu kommt dann noch - wie bereits erwähnt - daß sie im heiratsfähigen Alter ist und die Verpflichtungserkklärung von einem Mann abgegeben wurde...

Abu
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Antwort #13 - 12.07.2006 um 11:48:18
 
DiGGa schrieb am 12.07.2006 um 08:13:59:
@Saxonicus
Nunja, vielleicht hast du wirklich Recht und ich sollte erstmal in Ruhe abwarten  Zwinkernd.
Apropo "Ablehnungsgrund abwarten" , kann ich eigentlich direkt nach bekanntgabe des ablehnungsgrundes sofort eine erneute Visa beantragung machen ? bzw. Sie.



Natürlich kannst Du das, aber es wäre wohl sicher sinnvoller, die vorgebrachten Versagungsgründe vorher auszuräumen.
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Antwort #14 - 12.07.2006 um 11:57:17
 
ulf schrieb am 12.07.2006 um 11:02:16:
Hier http://www.info4alien.de/mick/faq.htm#1 steht dazu nicht, oder ich habe nichts gefunden.



Nein aber im Board selbst bei Ehe und Familie sind über Remonstration massenhaftzahlreiche  Einträge  zu finden Zwinkernd

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