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Nachweis des Einkommens (Gelesen: 2.344 mal)
Ogowe17
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07.07.2006 um 09:44:51
 
hallo zusammen!

Ich habe jetzte schon einige Beiträge gelesen, in denen es bei einem Antrag auf FZF um den Nachweis des Einkommens etc. geht.
...Nun ich war letzte Woche auf der zuständigen Ausländerbehöre um eben hier alles in die Wege zu leiten und da hat die zuständige Sachbearbeiterin mir gesagt, dass sie nur eine Bescheinigung braucht, wo ich polizeilich gemeldet bin ... mehr dürft sie nicht in Erfahrung bringen, da ich einen deutschen Pass habe und sie sich daher an das Grundgesetz halten müssten..

Jetzte frage ich mich, wieso viele deutsche Frauen hier einen Nachweis des einkommens vorlegen müssen und ich nicht!?!
Klar, ich bin erst 17, aber dann müssten sie doch eigentlich einen den Nachweis von meinen Eltern verlangen oder?
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Reni
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Antwort #1 - 07.07.2006 um 09:48:23
 
Hast halt Glück mit deiner Sachbearbeiterin - sie hat wohl was verstanden.
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Ogowe17
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Antwort #2 - 07.07.2006 um 09:50:41
 
mmh.. möglich..

was meinst du mit:
"sie hat wohl was verstanden"



Grüße  Vanessa
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Reni
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Antwort #3 - 07.07.2006 um 10:19:01
 
Die Forderung, dass der deutsche Ehegatte zur Erteilung des FZF-Visums Einkommensnachweise beibringt, hat keine gesetzliche Grundlage. Das aber scheinen viele Sachbearbeiter nicht zu verstehen.
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Ogowe17
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Antwort #4 - 07.07.2006 um 10:27:43
 
achso... jetzt versteh ich´s...

danke
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Lemon
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Antwort #5 - 07.07.2006 um 11:12:01
 
Meine ABH hat dies alles von mir verlangt...
Es spielt eine rolle wie viel ich verdiene...313 Euro für mich und 216 Euro für meinen mann...so sagte es mir die ABH
Die Ausländerbeauftragte in Leipzig-die oft mit der abh zusammen arbeitet...meinte das eine FZF deswegen nie abgelehtn werden kann und sie selber schon einmal diese Frage an die ABH gestellt habe...
Dort wurde gesagt man wollte nur wissen das man einen Wohnsitz hat und von was man den Lebensunterhalt bestreitet...also ALGII,Harz4 oder man einer tätigkeit nachgeht...
In Leipzig sei man eben sehr genau Augenrollenkenne keinen der es hier nicht abgeben musste...
Bis jetzt warte ich immer noch auf die bearbeitung meiner papiere...
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Reni
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Antwort #6 - 07.07.2006 um 11:16:52
 
Die ABH liegt falsch.
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Lemon
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Antwort #7 - 07.07.2006 um 11:19:50
 
Wollten ja nicht mal das Zuwanderungsgesetzt ansehen was ich mitgebracht hatte...
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Ogowe17
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Antwort #8 - 07.07.2006 um 11:20:21
 
ich finde es ziehmlich mies, dass jeder nach anderen Regeln spielt... meint ihr nicht auch?
alle Abh´s sollten gleiche Regelungen haben/einhalten...
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Antwort #9 - 07.07.2006 um 11:25:31
 
er ärgere ich mich schon seit wochen...
In der einen Stadt muss man nur einmal persönlich vorbei schauen fragen wie es mit den papieren des Mannes ausschaut und 2 Tage später kann er es bei der Botschaft abholen...
Und in der anderen Stadt dauert es Monate...man muss jeden Schnippel abgeben...sogar Kontoauszüge...es wird jeder mist genaustens kontrolliert...das man jaaaaa keine scheinehe eingeht... Ärgerlich
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Ogowe17
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Antwort #10 - 07.07.2006 um 11:34:19
 
mmh... blöd..

Scheinehe

mich würde mal interessieren nach was die abh´s das beutreilen, welche ehe eine scheinehe ist und welche nicht...

klar es gibt bestimmt fälle bei denen es eindeutig ist. ich habe aber auch schon von einigen fällen gehört bei denen es garkeine scheinehe ist, die abh es jedoch als eine ansieht... !?
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Antwort #11 - 07.07.2006 um 11:34:19
 
Lemon, so was wird leider auch dadurch gefördert, dass die meisten allen Forderungen der ABH nachkommen, auch wenn diese unberechtigt sind, um möglichst schnell das Visum zu bekommen. Ich kann dies zwar verstehen, aber diejenigen, die diese Forderung nicht erfüllen können, zahlen dabei drauf,  weil dann schon der Eindruck entstanden ist, diese Forderung sei gerechtfertigt - wie mir mal eine Dame bei einer ABH sagt: das machen wir doch immer so!
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Lemon
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Antwort #12 - 07.07.2006 um 12:34:09
 
Klar...wenn es jeder macht und sich net durchsetzt...logich...habe versucht zu erklären...wegen Gesetzt und so...aber das wollte gar niemand hören...entweder Papiere abgeben und dann visum erhalten...oder papiere nicht abgeben...somit kann auch keine bearbeitung statt finden...

Aber die Ausländervertretung meinte schon zu mir...falls das Visum nur deswegen abgelehtn werden sollte...(was bis jetzt nie passiert ist) solle ich mich mit ihnen in verbingung setzen...

Ich geh arbeiten, verdiene nicht die welt doch es reicht...
Habe jedenfalls mehr als ein hart4 empfänger und die bekommen ihren Mann ja auch hier her...kann mir nicht vorstellen das se bei eine ablehnung wegen niedrigen einkommen durch kommen, oder?
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Antwort #13 - 07.07.2006 um 12:55:31
 
Lemon, sonst könntest du ja auch mal kreativ tätig werden: wenn man bedenkt, dass die ABH keinen Anspruch auf Vorlage deiner Einkommensbelege hat, handelt es sich dabei um das unrechtmäßige Abverlangen von persönlichen Daten. Das reicht m.E. für eine Beschwerde beim Datenschutzbeauftragten - ich würde den der Landesregierung empfehlen.
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