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Anmeldung Ehe in Deutschland (Gelesen: 3.232 mal)
Anni
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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26.06.2006 um 13:48:58
 
Hallo,

also mein Mann ist jetzt seit Anfang Juni hier bei mir in Deutschland. Der Antrag auf Aufenthaltsgenehmigung läuft. Jedoch können wir aus verschiedenen Gründen die Ehe hier in Deutschland noch nicht anmelden. Hat das irgendwelche Auswirkungen auf den Antrag auf Aufenhaltsgenehmigung bzw. bringt es sonstige Probleme mit sich?

LG Anni
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Zeppelin
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #1 - 26.06.2006 um 14:00:20
 
Anni schrieb am 26.06.2006 um 13:48:58:
Hallo,

also mein Mann ist jetzt seit Anfang Juni hier bei mir in Deutschland. Der Antrag auf Aufenthaltsgenehmigung läuft. Jedoch können wir aus verschiedenen Gründen die Ehe hier in Deutschland noch nicht anmelden. Hat das irgendwelche Auswirkungen auf den Antrag auf Aufenhaltsgenehmigung bzw. bringt es sonstige Probleme mit sich?

LG Anni


Seid ihr verheiratet? Oder geht es um die Anmeldung der Eheschließung? oder um die Anerkennung einer im Auslang geschlossenen Ehe?
Auf welcher Basis wurde denn ein Antrag auf Aufenthaltsgenehmigung gestellt?

Sorry, aber ich verstehe nur Bahnhof.

Gruß,
Zeppelin
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Anni
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #2 - 26.06.2006 um 14:06:14
 
Also wir haben in der Türkei geheiratet. Wie gesagt seit Juni ist mein Mann jetzt hier. Beim Einwohnermeldeamt haben wir die Ehe schon eintragen lassen, jedoch können wir dies beim Standesamt noch nicht tun (Familienbuch anlegen lassen). Somit kann ich ja seinen Namen auch nicht annehmen!

Sorry wenn ich mich unmissverständlich ausgedrückt habe!  hä?
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Zeppelin
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #3 - 26.06.2006 um 14:20:49
 
Anni schrieb am 26.06.2006 um 14:06:14:
Also wir haben in der Türkei geheiratet. Wie gesagt seit Juni ist mein Mann jetzt hier. Beim Einwohnermeldeamt haben wir die Ehe schon eintragen lassen, jedoch können wir dies beim Standesamt noch nicht tun (Familienbuch anlegen lassen). Somit kann ich ja seinen Namen auch nicht annehmen!

Sorry wenn ich mich unmissverständlich ausgedrückt habe!  hä?


Okay, schon klarer. Ein Problem kann ich aber immer noch nicht erkennen. Er wird ja seinen Aufenthaltstitel wohl bald bekommen, denn ich nehme an dass er mit einen FZF-Visum hier ist. Richtig?
Warum ihr aber die Anlage eines Familiebuches noch nicht beantragen können solltet, ist mir schleierhaft.
Wenn er das FZF-Visum bekommen hat, muss die Ehe ja bereits vom Grundsatz her als rechtsgültig anerkannt worden sein.

Na mal sehen, was die Fachleute hier dazu sagen können.

Gruß,
Zeppelin
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Anni
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #4 - 26.06.2006 um 14:25:46
 
Ja er ist mit FZF-Visum eingereist! Am 11.07. haben wir auch Termin bei der ABH wegen Aufenthaltstitel!

Die Ehe an sich ist ja auch anerkannt worden! ABER um das Familienbuch anlegen lassen zu können, brauchen wir noch Unterlagen aus der Türkei, die uns zugeschickt werden (von seinenEltern)! Ausserdem benötigen wir dafür (Antrag Familienbuch) einen Dolmetscher, weil er kein deutsch kann! Wozu das notwendig habe ich bis heute nicht verstanden.

LG Anni
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Antwort #5 - 26.06.2006 um 14:42:01
 
Wenn das FZF-Visum mit der Heiratsurkunde bewilligt wurde, reicht das auch für den Aufenthaltstitel. Gerade bei türkischen Heiratsurkunden wüsste ich nicht, dass die ABH da auf dem Familienbuch bestehen - das ohnehin freiwillig ist.
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Anni
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #6 - 26.06.2006 um 14:50:31
 
Ja aber es ist ja halt noch so das ich meinen Mädchenname trage und seinen Namen nicht annehmen kann!! Deswegen dachte ich gibt es evtl. Probleme!

LG Anni
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von ehem. Ausländer/in
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Antwort #7 - 26.06.2006 um 15:00:30
 
Anni schrieb am 26.06.2006 um 14:06:14:
Beim Einwohnermeldeamt haben wir die Ehe schon eintragen lassen, jedoch können wir dies beim Standesamt noch nicht tun (Familienbuch anlegen lassen). Somit kann ich ja seinen Namen auch nicht annehmen!

Man kann auch eine Namenserklärung abgeben, ohne ein Familienbuch zu beantragen (und umgekehrt).

Anni schrieb am 26.06.2006 um 14:25:46:
Ausserdem benötigen wir dafür (Antrag Familienbuch) einen Dolmetscher, weil er kein deutsch kann!

Nein, ein Familienbuch kannst Du auch allleine beantragen und Du brauchst ja wohl keinen Dolmetscher. Lediglich zur Namenserklärung muß Dein Mann persönlich erscheinen und ist - je nach Deutschkenntnissen - ein Dolmetscher erforderlich.  

Zitat:
Wozu das notwendig habe ich bis heute nicht verstanden.

Ein Familienbuch ist nicht notwendig, hat aber zwei Vorteile:
1. Erstens habt ihr damit eine deutsche Heiratsurkunde, die anerkannt werden muß.
2. Zweitens könnt ihr damit bei Bedarf einfacher weitere Ausfertigungen der Heiratsurkunde beschaffen.

Abu
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #8 - 26.06.2006 um 15:06:03
 
[quote author=Abu link=1151322538/0#7 date=1151326830]
Man kann auch eine Namenserklärung abgeben, ohne ein Familienbuch zu beantragen (und umgekehrt).

Ja das wusste ich schon!!

Nein, ein Familienbuch kannst Du auch allleine beantragen und Du brauchst ja wohl keinen Dolmetscher. Lediglich zur Namenserklärung muß Dein Mann persönlich erscheinen und ist - je nach Deutschkenntnissen - ein Dolmetscher erforderlich.  

Aber im Zuge des Antrags des Familienbuches kommt es doch auch zur Namenserklärung oder?

Ein Familienbuch ist nicht notwendig, hat aber zwei Vorteile:
1. Erstens habt ihr damit eine deutsche Heiratsurkunde, die anerkannt werden muß.
2. Zweitens könnt ihr damit bei Bedarf einfacher weitere Ausfertigungen der Heiratsurkunde beschaffen.

Genau deswegen wollen wir es ja auch anlegen lassen!

LG Anni
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Antwort #9 - 26.06.2006 um 15:17:19
 
Anni schrieb am 26.06.2006 um 14:25:46:
Ja er ist mit FZF-Visum eingereist! Am 11.07. haben wir auch Termin bei der ABH wegen Aufenthaltstitel!

Die Ehe an sich ist ja auch anerkannt worden! ABER um das Familienbuch anlegen lassen zu können, brauchen wir noch Unterlagen aus der Türkei, die uns zugeschickt werden (von seinenEltern)! Ausserdem benötigen wir dafür (Antrag Familienbuch) einen Dolmetscher, weil er kein deutsch kann! Wozu das notwendig habe ich bis heute nicht verstanden.

LG Anni


Da kannst Du Dich wahrhaft glücklich schätzen: Einreise Anfang Juni und schon Anfang Juli den Termin bei der ABH! sensationell

Ich weiß ja nicht, ob Du schon mal so eine Aufenhaltserlaubnis gesehen hast?
Da spielt Dein Name überhaupt keine Rolle.

Und das mit dem Familienbuch und den noch fehlenden Unterlagen aus der Türkei ist ein ganz anderes paar Schuhe.

Aber selbstverständlich ist ein Familienbuch schon eine sehr sinnvolle, wenngleich nicht zwingend notwendige Sache, insbesondere für binationale Paare.

Wenn ihr erst mal alle erfoorderlichen Unterlagen beim Standesamt vorgelegt habt. Braucht ihr nie wieder Urkunden über Abstammung, Familienstand etc. aus der Türkei. (nichts gegen das Land, aber es ist eben ein paar Meter entfernt.)
Mit dem Auszug aus dem Familienbuch ist nämlich ein für alle mal festgestellt, das keinerlei Zweifel mehr bestehen (sofern da nichts megafaul sein sollte - wovon ich mal nicht ausgehe.)

Wenn ihr dieses Papier in der Hand habt, ist dies guter Grund, mal richtig schick essen zu gehen. Smiley

Also: lG zurück und alles Gute hier.

Zeppelin
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Antwort #10 - 26.06.2006 um 21:57:47
 
Zitat:
Nein, ein Familienbuch kannst Du auch allleine beantragen und Du brauchst ja wohl keinen Dolmetscher. Lediglich zur Namenserklärung muß Dein Mann persönlich erscheinen und ist - je nach Deutschkenntnissen - ein Dolmetscher erforderlich. 


Wenn ich also den Namen meines Mannes annehmen möchte...er aber kein Deutsch kann...muss ein Dolmetscher dabei sein? Wieso eigentlich??
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #11 - 26.06.2006 um 22:50:49
 
Zitat:
Wenn ich also den Namen meines Mannes annehmen möchte...er aber kein Deutsch kann...muss ein Dolmetscher dabei sein? Wieso eigentlich?


Das wirst Du spätestens dann verstehen, wenn der/die Standesbeamte/in seine/ihre Erklärungen und Fragen vorliest.

Wie soll Dein Mann z.B. Fragen beantworten, wenn er sie gar nicht versteht?

Ich hatte z.B. beim ersten Mal für die Beantragung eines Familienbuchs meine ehemalige Englischlehrerin dabei. Selbst die hat es abgelehnt, die notwendige eidesstattliche Versicherung zu unterschreiben, dass sie alles nach bestem Wissen und Gewissen übersetzt. Sie hatte zuviel Angst davor, doch Fehler bei der Übersetzung zu machen.

Du brauchst also mit Sicherheit sogar einen vereidigten Dolmetscher. Eine entsprechende Liste bekommst Du vom zuständigen Amtsgericht. Ich konnte damals einen Pauschalpreis mit einem Dolmetscher aushandeln. Der hat dann alles so fabelhaft übersetzt, dass ich froh war, mir ihn "geleistet" zu haben.
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Antwort #12 - 27.06.2006 um 09:51:31
 
Fragen beantworten bei ner Namensänderung??Aha...dachte das geht mal ruckizucki...ich ändere ja meinen namen und nicht mein mann...

Oh gott...wie viel kostet denn son eidesstaatlicher übersetzer?
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Antwort #13 - 27.06.2006 um 10:49:58
 
Lemon schrieb am 27.06.2006 um 09:51:31:
Fragen beantworten bei ner Namensänderung??Aha...dachte das geht mal ruckizucki...ich ändere ja meinen namen und nicht mein mann...

Eigentlich geht es nicht nur um Deine Namensänderung, sondern um die Festlegung eines Ehenamens; das betrifft Deinen Mann genauso wie Dich. Außerdem wäre es ja auch theoretisch denkbar, daß Dein Mann gar nicht will, daß Du seinen Namen annimmst.

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Antwort #14 - 27.06.2006 um 11:25:01
 
Nun gut...da muss ich mich wohl bei meinem Standesamt mal schlau machen...aber ein Familienbuch kann ich auch ohne Dolmetscher beantragen?Und Namensänderung dann später machen?
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