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Hilfe: FZF zw. Deutschland und Sri Lanka (Gelesen: 2.779 mal)
lightangel
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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24.06.2006 um 19:38:19
 
Hallo bin neu hier und hab zwar versucht mich etwas durchzulesen bez. FZF!

Bitte um Hilfe - stecke mom. in folgenden Prozedere drin
Ich bin Deutsche und mein Mann ist aus Sri Lanka. Wir haben im Mai in SL geheiratet und der Antrag zur FZF ist auch in der Botschaft in CMB im Mai mit allen Unterlagen abgegeben worden. Er ist auch der Aufforderung nachgegangen und hat Anfang Juni unserer Orginal Heiratsurkunde abgegeben. Bin wöchentlich bei der AHB auf der Matte frag nach ob sich was getan hat! - bekam Antwort Botschaft hat nun alle anderen Schritte einzuleiten - darauf hab ich per email bez. unsere Situation angefragt - auch wie lange das noch dauert! -Bekam zur Antwort es sei normal, dass es ab Abgabe der Orginale weitere 3 Monate die Bearbeitung dauert weinend - stimmt das?? oder ist das Hinhaltetaktik?

Man ich finde das echt hart, frisch verheiratet zu sein und gleichzeitig schon wieder getrennt zu sein!!! weinend


Gibt es denn nicht irgendetwas was ich machen kann, dass er eher kommen kann? Macht es Sinn bzw. meinen Mann über "normale Einladung mit Verpflichtungserklärung" für 1 oder 2 Monate zu beantragen oder ist es mehr schädlich für uns, wenn ich das tun würde?? ... d.h. dann nur geduldig zu sein und den Behörden mit deren Entscheidungen ausgeliefert zu sein? weinend unentschlossen

Wer kann mir bitte hierzu helfen?
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Shonya2
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #1 - 24.06.2006 um 19:53:00
 
Hallo Lightangel,

Ich kann ja gut verstehen, dass du es kaum abwarten kannst aber bereite dich darauf vor das es durchaus noch dauern kann. Das mit den 3 Monaten verstehe ich nicht ganz, aber es kann sein das es bei SL solange dauert. Es nutzt gar nichts wöchentlich bei der ABH auf der Matte zu stehen, ausser das es die Situation eventuell verspannt.

Warst du denn schon hier beim Interview und er drüben?

Natürlich ist es richtig schlimm frisch verheiratet gleich getrennt zu werden...aber Kopf hoch das wird schon und ihr habt ein ganzes Leben Zeit!

LG
Shonya
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Shonya2
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #2 - 24.06.2006 um 19:55:11
 
Ach ja...Das mit der Einladung dürfte nicht klappen. Als ich damals so lange auf meinen Mann warten musste, hatte ich auch daran gedacht aber mein Anwalt hat mir dringend abgeraten. Ihr habt ja schon einen Antrag gestellt und ich würde jetzt einfach abwarten!
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sunnysunshine
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #3 - 24.06.2006 um 20:16:43
 
lightangel schrieb am 24.06.2006 um 19:38:19:
darauf hab ich per email bez. unsere Situation angefragt - auch wie lange das noch dauert! -Bekam zur Antwort es sei normal, dass es ab Abgabe der Orginale weitere 3 Monate die Bearbeitung dauert weinend - stimmt das?? oder ist das Hinhaltetaktik?


Hallo lightangel,

Sri Lanka gehört zu den sogenannten Staaten mit unsicherem Urkundswesen, was zur Folge haben kann, das die Heiratsurkunde inhaltlich überprüft wird. Dies kann durchaus so lang dauern.

Für ein Besuchsvisum müsste die Rückkehrbereitschaft glaubhaft gemacht werden, was ich mir unter diesen Umständen schwer vorstellen kann, sorry.

Grüße
sunnysunshine
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lightangel
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #4 - 24.06.2006 um 20:41:20
 
Shonya2 schrieb am 24.06.2006 um 19:53:00:
Hallo Lightangel,

...Warst du denn schon hier beim Interview und er drüben?..

LG
Shonya


Liebe Shonya,
danke für Deine Anteilnahme! Ja, mein Mann hatte es am gleichen Tag als er den Antrag zur FZF stellte und ich hatte meinen Termin E/Mai. Musste da einige Bestätigungen ausstellen und auch eine x-langen Fragebogen von Kennenlernen, über Hobbies über gemeinsame Bekannte, wie wir unsere Beziehung unterhalten ect. beantworten! Zungeuh!! -

Kommt da nochmal weiteres auf mich zu? oder ist nach Überprüfung echt so dass mein Mann Visum bekommt??

was macht man nicht alles aus Liebe - mir kommt halt auch die Frage auf: Warum "WIR" all dies beantworten hier "müssen" und warum dies nicht auch gefragt wird, wenn "WiR" von deutsch zu deutsch heiraten?!  Griesgrämig

LG Lightangel
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lightangel
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #5 - 25.06.2006 um 11:50:53
 
Zitat:
Hallo lightangel,
...Für ein Besuchsvisum müsste die Rückkehrbereitschaft glaubhaft gemacht werden, was ich mir unter diesen Umständen schwer vorstellen kann, sorry.
Grüße
sunnysunshine


Hallo sunnysunshine,
Also hier jetzt nochmals die 3 Fragen vielleicht kannst Du diese mir noch bitte beantworten:

1. Kannst Du mir bitte sagen, was passieren wird, nachdem die Dt. Botschaft die Überprüfung abgeschlossen hat und es der AHB mitteilt. Mit was hab ich dann von der AHB zu rechnen?
2. was wäre wenn ich der AHB klar mache, dass ich nicht so lange allein sein möchte, dass ich meinen Mann per Einladung zwischenzeitlich bei mir haben möchte, aber garantiere dass er wieder zurückgeht, d.h. um das FZF-Visum in SL zu bekommen, werde ich dann auch mit ihm in der Dt. Botschaft in CMB erscheinen! - wäre das Garantie genug??
3. wieviel muss ich Einkommen haben, damit die Verpflichtungserklärung ok geht?! (habe Ich-AG im 2.Jahr; bin gerade dabei noch im angest. Verh. zusätzlich anzufangen; bekomme derzeit teilweilse Ergänzung zum Lebensunterhalt von Sozi!, d.h. geben mtl. Einnahmen-Ausgaben-Rechnung ab)

Lb. Gruss
lightangel
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sunnysunshine
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #6 - 25.06.2006 um 12:05:23
 
Hi lightangel,

Zitat:
1. Kannst Du mir bitte sagen, was passieren wird, nachdem die Dt. Botschaft die Überprüfung abgeschlossen hat und es der AHB mitteilt. Mit was hab ich dann von der AHB zu rechnen? 

kann man nicht pauschal sagen. Das kommt auf die gesamte Vorgeschichte an, z.B. ob dein Mann (ggf. unter anderen Personalien) schon mal in Deutschland war und wie ihr bei der Befragung abgeschnitten habt.

Zitat:
2. was wäre wenn ich der AHB klar mache, dass ich nicht so lange allein sein möchte, dass ich meinen Mann per Einladung zwischenzeitlich bei mir haben möchte, aber garantiere dass er wieder zurückgeht, d.h. um das FZF-Visum in SL zu bekommen, werde ich dann auch mit ihm in der Dt. Botschaft in CMB erscheinen! - wäre das Garantie genug?? 


die ABH hat damit nix zu tun, über die Erteilung eines Besuchsvisums entscheidet allein die deutsche Botschaft. Ob die Botschaft ein entsprechendes Visum erteilt, kann hier keiner vorhersehen, ich hab es bislang aber in keinem Fall erlebt, dass während eines laufenden FNZ-Antrages ein Besuchsvisum bewilligt wurde.

Zitat:
3. wieviel muss ich Einkommen haben, damit die Verpflichtungserklärung ok geht?! (habe Ich-AG im 2.Jahr; bin gerade dabei noch im angest. Verh. zusätzlich anzufangen; bekomme derzeit teilweilse Ergänzung zum Lebensunterhalt von Sozi!, d.h. geben mtl. Einnahmen-Ausgaben-Rechnung ab) 


wieso Verpflichtungserklärung? Ihr seid doch schon verheiratet und du bist Deutsche. Dann kommt es beim FNZ nicht auf die Sicherstellung des Lebensunterhalts drauf an (siehe § 28 Abs. 1 AufenthG) und du brauchst keine Verpflichtungserklärung abzugeben.

Grüße
sunnysunshine Zwinkernd
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Wassermann
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #7 - 25.06.2006 um 16:16:20
 
Wie Du schon selbst sagst, gehört das Warten und etwas Geduld nun mal zum üblichen "Prozedere".
Vielleicht tröstet es Dich, daß diejenigen im Forum, die einen ausländischen Ehegatten haben, es alle ausnahmslos irgendwie hinbekommen haben.
Sieh´s doch mal so: keiner kann Dir dafür mehr das hoffentlich wunderschöne Erlebnis nehmen, in einem anderen Kulturkreis geheiratet zu haben!
Viel Glück Euch beiden!!!
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Immer gut drauf
 
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lightangel
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #8 - 30.06.2006 um 16:18:43
 
Hallo alle miteinander,
erst ein mal vielen Dank für alle guten Tipps und Wünsche.
Hab dadurch ein paar ???? weniger!!! Smiley, d.h. hab kapiert dass ich mich auch noch länger zu gedulden habe...

Hab da nur ein altersbedingtes Prob.  Traurigwas unsere Familienplanung betrifft!,
denn mein Mann ist 17 Jahre jünger (er ist 25J) als ich (ich bin 43J), so dass was unserer Familienplanung aufgrund meiner biologischen Uhr zusätzlich durch die  Überprüfungsmonate der FZF durch die Behörden ausgebremmst wird!! Traurig weinend=> deswegen auch meine Ungeduld im WARTEN!!! Zwinkernd Zwinkernd ...


Hab nun doch noch ein paar Rückfragen:


Hallo Shonya!!
Du hattest in anderem Beitrag den Kommentar bez. Alter abgegeben!! Ich hoffe dass ich deswegen keine Probs bekommen, denn mein Mann ist 17 Jahre jünger (er ist 25J) als ich (ich bin 43J) Allerdings ist zw. uns wirklich keine Scheinehe!! Ganz im Gegenteil, wie oben bereits erwähnt!  und
die Verständigung erfolgt zw. uns beiden täglich per Telefon in Englisch bzw. ich selbst bin dabei Sinhalesisch zu lernen und verstehe Sinhalesisch auch mehr als ich mittlerweile sprechen kann!! Also deswegen meine Frage hierzu!

Punkto Deutsche Botschaft in SL:
wie gesagt die haben mir per Email ja die Auskunft gegeben dass die Überprüfung der Unterlagen generell 3 Monate dauert!! - heisst das hier wirklich RUHIG Zungepuh BLEIBEN??? oder kann/soll ich 1x pro Monat nachhaken und nach dem aktuellen Stand fragen??? unentschlossen  oder hätte ich dann mehr Nachteile dadurch?? - wie würde das mir/uns ausgelegt werden?? nervend unentschlossen oder interessiert???
Wie sind hier eure Erfahrungen??

Punkto sinhalesische Namen
im seinem Pass:
Kann es sein, dass es Verzögerungen auch deswegen gibt, weil in seinem 1. Pass zum einen eine Verweigerung zur Einreise von der dt. Botschaft in Sl bekommen hatte und auch hier fälschlicher Weise einer seiner Vornamen als Nachname eingetragen war??! Das war dann auch der Grund, dass ich ihn dazu bewegt hatte, dass er sich einen neuen Pass ausstellen hatte lassen, der 1. Pass wurde als ungültig erklärt und er hat dann auch den neuen, also den 2. Pass beim Visainterview vorgelegt, aber auch seinen 1. ungültigen Pass!
und gilt folgendes als [
??Formfehler ??in unserer Heiratsurkunde,
die ja zuerst auf sinhalesisch war und dann auf englisch übersetzt und vom Foreignministerium als echt bescheinigt worden war, ist der Name meines Vaters falsch geschrieben! kann dies auch zu weiteren Verzögerungen dadurch kommen??

Macht es Sinn evtl. bei der AHB auch im mtl. Turnus nachzufragen? oder besser lassen???
unentschlossen

Dann noch eine lästige Frage!! Hab von Bekannten gehört, dass es zu einer Beschleunigung der Bearbeitung vom Visum gäbe, wenn man mit der Drohung sich beim Aussenminister bzw. beim Aussenministerium zu beschweren bei der Dt. Botschaft damit ankäme! unentschlossen Stimmt das??? unentschlossen Wie sind eure Erfahrungen hierzu auch??

So nun ist meinerseits doch noch ein ganzer Fragenkatalog zusammengekommen!! Ich hoffe ihr könnt mir helfen mehr klar zu sehen.

LG lightangel

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nixwissen
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geschah hier nichts.


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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Bekannt mit Ausländer/n/in
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Antwort #9 - 30.06.2006 um 18:49:08
 
Hi,

Oh je, der Altersunterschied dürfte als Anfangverdacht zu einer Scheinehe gesehen werden. Bitte nicht falsch verstehen aber diese Kombination ist ja nicht unbedingt üblich (sie 43 und er 25). Da gehen bei den Behörden alle Alarmglocken an.
Dann dazu das in der Vergangenheit abgelehnte Visum. War das wenigstens im Zusammenhang mit Dir? Wenn nicht, gehen nochmal mehr Alarmglocken an.
Mit dem Vorzeigen der 1. Passes war er aber immerhin ehrlich bei der Botschaft.

Das mit der Drohung würde ich erstmal vergessen.
Toooor!!! (Sorry Zwinkernd )
Das schadet eher. Haltet den Ball flach und sucht das Zusammenspiel mit Botschaft und ABH.
Eure Vorraussetzungen sind nicht so günstig aber es wird schon klappen.

Gruß,
Norbert
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Ich bin nur Laie und meine Aussagen sind nur meine Meinung bzw. Interpretation nach bestem Wissen. Sollte ich mal Dummfug schreiben, werde ich hoffentlich korrigiert!
"Alexa, wie gut ist der Datenschutz bei der Corona-Warn-App?"
 
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lightangel
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #10 - 30.06.2006 um 20:08:36
 
nixwissen schrieb am 30.06.2006 um 18:49:08:
Hi,

Oh je, der Altersunterschied dürfte als Anfangverdacht zu einer Scheinehe gesehen werden. Bitte nicht falsch verstehen aber diese Kombination ist ja nicht unbedingt üblich (sie 43 und er 25). Da gehen bei den Behörden alle Alarmglocken an.
Dann dazu das in der Vergangenheit abgelehnte Visum. War das wenigstens im Zusammenhang mit Dir? Wenn nicht, gehen nochmal mehr Alarmglocken an....

Gruß,
Norbert


Hallo Norbert!
nein. das abgelehnte Visum hat nichts mit mir zu tun, sondern er wollte zusammen mit seinem Vater, der Ayurvedaarzt ist, ihn für ein paar Monate nach Deutschland begleiten und ihm als Ayurvedaassistent und Dolmetscher in D helfen. Die Einladung hierzu hat ein deutscher Arzt gestellt und dieser hat auch die Verpflichtungserklärung sowie KV war bereits bezahlt. Die Ablehnung des Visas war im letzten Sommer vor meiner Zeit geschehen.

Das einzige was ich gemacht hatte, war dass ich meinem jetzigen Mann damals ein Empfehlungsschreiben im Rahmen meiner beruflichen Tätigkeit als Yogalehrerin und in der Ausbildung als Heilpraktikerin für die Dt. Botschaft ausgestellt, mit dem Inhalt, dass ich meinen jetzigen Mann und Schwiegervater, als kompetente ayurvedische Fachkräfte bezeichnet habe, die anderen Menschen ihr Wissen zur Verfügung stellen wollen, jedoch jederzeit wieder zur Ausreise bereit sind, da deren Wurzel und Beziehungen zu SL wesentlich sind. Allerdings war diese Schreiben auch mit dem "falschen" Nachnamen, der einer der Vornamen war,  danach benannt, weil ich dies selbst zu diesem Zeitpunkt auch nicht besser wusste!! Ärgerlich
Auch hat mein Ehemann (damals im Sept. 2005 mein Freund) als Garantie die Grundstücksurkunde bei der Dt. Botschaft hinterlegt.  Zusätzlich sind beide zusammen mit SL-Rechtsanwalt zu Dt. Botschaft gegangen und haben auch diesbezüglich eine eidesstattliche Versicherung abgegeben, über die gesamte Situation und auch wie das mit dem Namen passiert ist.
All dies half leider trotzdem nicht dass er kommen konnte.
Zudem kam dass ich selbst noch in Sept 2005 getrennt lebte vom 1. srilankischen Ehemann (Ehe war Aug' 2000 in Deutschland geschlossen), was mich selbst daran hinderte meinen jetzigen Ehemann vor der Scheidung(in Jan2006!) und vor unserer Eheschliessung in SL ihn nach D einzuladen. Deshalb war ich dann Nov/Dez2005 bei ihm und schliesslich ab Apr2006 erneut, mit Heirat in Mai 2006!!

soviel zu dem komplexen Thema - gibt es da vielleicht noch mehr Probs???
unentschlossen Augenrollen ich hoffe nicht!!
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lightangel
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #11 - 02.07.2006 um 22:45:37
 
Shonya2 schrieb am 24.06.2006 um 19:55:11:
Ach ja...Das mit der Einladung dürfte nicht klappen. Als ich damals so lange auf meinen Mann warten musste, hatte ich auch daran gedacht aber mein Anwalt hat mir dringend abgeraten. Ihr habt ja schon einen Antrag gestellt und ich würde jetzt einfach abwarten!

Hallo Shonya,
danke, mache jetzt auch!

Appropo Anwalt, habe auch einen, aber mom. hab ich mehr den Eindruck dass ich hier im Forum mehr Infos und Klarheit bekomme als dieser wert ist Traurig!

Kannst Du mir noch bitte vielleicht meine Frage-
siehe mein posting vom 30.06.06!!
beantworten?

Danke
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #12 - 02.07.2006 um 23:12:01
 
lightangel schrieb am 30.06.2006 um 16:18:43:
...
Punkto Deutsche Botschaft in SL:
wie gesagt die haben mir per Email ja die Auskunft gegeben dass die Überprüfung der Unterlagen generell 3 Monate dauert!! - heisst das hier wirklich RUHIG Zungepuh BLEIBEN??? oder kann/soll ich 1x pro Monat nachhaken und nach dem aktuellen Stand fragen??? unentschlossen  oder hätte ich dann mehr Nachteile dadurch?? - wie würde das mir/uns ausgelegt werden?? nervend unentschlossen oder interessiert???
Wie sind hier eure Erfahrungen??

Punkto sinhalesische Namen
im seinem Pass:
Kann es sein, dass es Verzögerungen auch deswegen gibt, weil in seinem 1. Pass zum einen eine Verweigerung zur Einreise von der dt. Botschaft in Sl bekommen hatte und auch hier fälschlicher Weise einer seiner Vornamen als Nachname eingetragen war??! Das war dann auch der Grund, dass ich ihn dazu bewegt hatte, dass er sich einen neuen Pass ausstellen hatte lassen, der 1. Pass wurde als ungültig erklärt und er hat dann auch den neuen, also den 2. Pass beim Visainterview vorgelegt, aber auch seinen 1. ungültigen Pass!
und gilt folgendes als [
??Formfehler ??in unserer Heiratsurkunde,
die ja zuerst auf sinhalesisch war und dann auf englisch übersetzt und vom Foreignministerium als echt bescheinigt worden war, ist der Name meines Vaters falsch geschrieben! kann dies auch zu weiteren Verzögerungen dadurch kommen??
Macht es Sinn evtl. bei der AHB auch im mtl. Turnus nachzufragen? oder besser lassen???
unentschlossen ...


Hallo alle Miteinander, insbesondere alle Experten,

sorry wenn ich nochmals nerve  Traurigmit meinen obigen Punkten!  Traurigaber vielleicht kann mir doch noch hier jemand helfen und mir evtl. meine Bedenken hierzu und meine Fragen/Bedenken im Posting-Antworten #10 vom 30.06.06 ausräumen und mir eine Antwort geben.

Hab gerade von meinem Mann noch etwas erfahren, nämlich dass unsere Heiratsurkunde im Heirats-Urkundebuch eingetragen ist, jedoch weil das Urkundenbuch noch nicht voll ist (wir sind auf Seite 40 eingetragen und das Buch hat ca. 100 Seiten) hat die Standesbeamtin das Heirats-Urkundenbuch noch nicht an die oberste Behörde, der A.G.A weitergereicht!!! Zungepuh!! =>
Kann dies somit auch eine weitere Verzögerung bei der Überprüfung unserer Dokumente in der Dt. Botschaft in SL bedeuten?? weinend  

- Leider habe ich hier noch viele viele ???? - bitte helft mir, dass ich hierzu auch noch Klarheit wieder bekomme und wieder ruhig schlafen kann Zwinkernd und somit gelassen abwarten kann bis mein Mann hoffentlich bald sein FZF-Visum bekommt und ich ihn bald wieder in die Arme nehmen kann Durchgedreht => DANKE!!!

LG lightangel
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