Willkommen Gast.
Wenn dies Dein erster Besuch hier ist, lies bitte zuerst die Hilfe - Häufig gestellte Fragen durch. Du musst Dich vermutlich Einloggen oder Registrieren, bevor Du Beiträge verfassen kannst. Klicke auf den "Registrieren" Link, um den Registrierungsprozess zu starten. Du kannst aber auch jetzt schon Beiträge lesen. Suche Dir einfach das Forum aus, das Dich am meisten interessiert.

info4alien.de
 

  ÜbersichtHilfeSuchenEinloggenRegistrierenKontakt Spenden  
 
Seitenindex umschalten Seiten: 1
Thema versenden Drucken
Trennung nach 18 Monaten Ehe, und dann? (Gelesen: 989 mal)
Claudia-S
Themenstarter Themenstarter
Newbie
*
Offline


I love YaBB 1G - SP1!


Beiträge: 8

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Zeige den Link zu diesem Beitrag Trennung nach 18 Monaten Ehe, und dann?
21.06.2006 um 17:04:21
 
Eine Bekannte von uns möchte sich nach 18 Monaten Ehe von ihrem deutschen Ehemann trennen.
Sie hat aber Angst das sie vom Ausländeramt sofort nach Hause geschickt wird.
Wie genau läuft es bei einer Trennung, was wird das Ausländeramt tun, wenn sie ihren Mann wirklich verlassen sollte?


Danke für eure Hilfe!


Viele Grüße
Markus
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Ulf
Ex-Mitglied




Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Trennung nach 18 Monaten Ehe, und dann?
Antwort #1 - 21.06.2006 um 17:34:22
 
Claudia-S schrieb am 21.06.2006 um 17:04:21:
Wie genau läuft es bei einer Trennung, was wird das Ausländeramt tun, wenn sie ihren Mann wirklich verlassen sollte?


Sie nach Hause schicken, so sie keinen anderen Aufenthaltsgrund geltend machen kann (welche Staatsangehörigkeit? Hochqualifiziert? Türkisch und ein Jahr beschäftigt? Künstlerin?), außer, es liegt ein Härtefall vor, wie z.B. bei ehelicher Gewalt.

Gruß, ULF
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Zkai
Experte
****
Offline


i love i4a


Beiträge: 630
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Mitarbeiter/in Ausländerbeh.
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Trennung nach 18 Monaten Ehe, und dann?
Antwort #2 - 21.06.2006 um 18:42:39
 
Nabend,

ein eigenständiges Aufenthaltsrecht gibt es erst nach 24 Monaten gefühter Ehe in Deutschland, so dass sie beim jetzigen Bekanntwerden der Trennung mit der Aufforderung zur Ausreise rechnen muss.

Solang es sich bei der Ehefrau nicht um eine EU-Staatlerin handeln sollte.

Natürlich darf man auch die Ausnahme der Härtefallregelung nicht vernachlässigen, aber dies muß erstmal einwandfrei bewiesen werden.

Gruß,

Zkai

Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Seitenindex umschalten Seiten: 1
Thema versenden Drucken

Link zu diesem Thema