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Daueraufenthalt EG - Titel in Bayern? (Gelesen: 3.099 mal)
JohnatanLstone
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
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20.06.2006 um 08:13:01
 
Wisst Ihr zufällig, ob die 2003/109/EG - Richtlinie in Bayern Anwendung findet (In Hessen - ja; hatte aber für Bayern kein entsprechendes Schreiben auftreiben können)?
Hat man eine Chance, in München einen Daueraufenthalt EG-Titel zu bekommen? (wg. der Anrechnung der Studiumszeit).
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kirilb
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Antwort #1 - 31.07.2006 um 14:45:06
 
Vergiss es in Bayern:www.info4alien.de/cgi-bin/forum/YaBB.cgi?action=download;file=WG_Anfrage_bezueglich_der_Seite_43498.pdf Übrigens in Hessen momentan auch. Nur in NRW geht das.
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Zeppelin
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Antwort #2 - 31.07.2006 um 15:56:49
 
kirilb schrieb am 31.07.2006 um 14:45:06:
Vergiss es in Bayern:www.info4alien.de/cgi-bin/forum/YaBB.cgi?action=download;file=WG_Anfrage_bezueglich_der_Seite_43498.pdf Übrigens in Hessen momentan auch. Nur in NRW geht das.

Berlin rechnet auch die Studienzeiten an.
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kirilb
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Antwort #3 - 31.07.2006 um 16:20:13
 
Zeppelin schrieb am 31.07.2006 um 15:56:49:
Berlin rechnet auch die Studienzeiten an.


So wie Du die Anmerkung gemachts hast, vermute Du meinst "Berlin rechnet die Studienzeit an für die Einbürgerung"?
Denn für dei Daueraufenthalt-EG MUSS man bundesweit diese anrechnen. Die Frage ist, ob die RL angewandt wird. Und dass ist zu verneinen für Bayern, Hessen und vermute für Baden-Würt. auch.
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Zeppelin
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Antwort #4 - 31.07.2006 um 16:52:20
 
kirilb schrieb am 31.07.2006 um 16:20:13:
Denn für dei Daueraufenthalt-EG MUSS man bundesweit diese anrechnen. Die Frage ist, ob die RL angewandt wird. Und dass ist zu verneinen für Bayern, Hessen und vermute für Baden-Würt. auch.

Dann sei doch so gut und setze funktionierende Links oder erkläre den Sachverhalt ausführlicher.
Tut mir leid, dass ich Deinem Informationsbedarf nicht umfassend gerecht geworden bin. Mehr als Hinweise kann und will ich nicht geben.
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kirilb
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Antwort #5 - 04.08.2006 um 08:23:17
 
Wo ist das Problem-der Link funzt doch. Übrigens ich habe nicht gefragt, ich habe ausgeführt. Informiert darüber bin ich zur Genüge.
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Maher Salem
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Antwort #6 - 12.03.2010 um 17:43:53
 
Hi,

Du kannst natürlich in München die Daueraufenthalt EG eintragen und das Studium werde zur Hilfte angerechnet.

Sieh mal hier:

http://www.muenchen.de/Rathaus/kvr/ausland/daueregundne/dauereg/262877/index.htm...
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Tippi
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Antwort #7 - 12.03.2010 um 18:52:35
 
Kleiner Tipp:

Beim Posten darauf achten, dann man nicht einen Thread
erwischt, der seit August 2006 ruht.  Augenrollen

Gibt bestimmt genug neue Themen, die du beantworten
kannst.

Ruhe sanft lieber Fred

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Ich bin nicht kompliziert, sondern eine Herausforderung...
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