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KÖNNEN WIR ALS EHEPAAR GETRENNT WOHNEN? (Gelesen: 2.256 mal)
Kayita
Ex-Mitglied




Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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15.06.2006 um 13:00:57
 
Hallo..ich bin neu hier. Ich hoffe ihr könnt mir helfen.

Mein Mann ist Deutscher und ich bin, klar Ausländerin Zwinkernd.

Wir sind seit einem Jahr verheiratet und haben die ganze Zeit in Wuppertal gewohnt. Ende Juni werden wir unziehen müssen, weil er seine schulische Ausbildung abgeschlossen hat aber noch ain anschliessendes Anerkennungsjahr machen muss und zwar in Freiburg (weil er da angenommen wurde und die Einrichtung für ihn wegen seiner Interessen gut ist).
Ich werde nach Köln ziehen, weil ich dort studiere.

Die Frage ist nun, ob wir das überhaupt dürfen. Ich möchte gerne nach den drei Jahren mein Niederlassungserlaubnis bekommen. Aber soweit ich weiß, müssen wir dafür eine Lebensgemeinschaft führen.

In unserem Fall sollte eingentlich kein Problem geben, denn auch deutsche verheiratete Leute können aus Arbeitsgründen oder wegen Studium getrennt leben oder?

Wir sind uns leider nicht sicher und wir wissen nicht, was wir machen sollen?
Soll er sich bei mir anmelden, obwohl ich in einer WG wohnen werde? oder Sollen wir zu den Ausländerbehörde gehen und unsere Situation erklären?

Ich würde am liebsten ganz ehrlich sein, weil wir nicht zu verstecken haben aber ich will nicht das dieses Jahr, indem wir nicht zusammen wohnen werden, nicht angerechnet wird.

Vielen Dank im voraus für eure Antworten (und sorry für die grammatikalische Fehler!)

Kayita
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Zeppelin
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Antwort #1 - 15.06.2006 um 14:03:38
 
Hallo Kayita,

wie im Zweifelsfalle immer - obwohl ich bei Deinem Anliegen kein Problem sehe - kann man nur raten, die EBH / ABH rechtzeitig zu informieren.
Meine Frau ist auch Ausländerin, die hier studiert, und sie wird bald für ein Semester nach Frankreich gehen und für ein weiteres nach England. Das ist ja alles nachweisbar und fachlich nachvollziebar.
Wie Du richtig schreibst, wird auch von deutschen Arbeitnehmern - wohl zu recht - eine gewisse räumliche Flexibilitätsbereitschaft erwartet. Warum sollte dies nicht für binationale Paare gelten?
Ich weiß jedenfalls, dass ich unsere Ehe mit Zähnen und Klauen sowie mit allen verfügbaren Belegen von vornherein und nach wie vor verteidige und vertrete.

Also kann ich nur raten:
Frühzeitig die Behörden über die ausbildungsbedingte getrennte Wohnsitznahme zu informieren, und zur Absicherung alle Korrespondenz zwischen Euch, Reisetickets, Einzelverbindungsnachweise von Telefongesprächen etc. aufzubewahren - sprich alles, mit dem Ihr zeigen könnt, dass Ihr trotz der räumlichen Trennung eine ganz normale Ehe führt (so gut dies eben unter solchen Bedingungen möglich ist.)
Sollte Euch irgend wann mal jemand dumm kommen wollen und Eure Ehe anzweifeln, habt Ihr damit ganz gute Karten.

Grüße,
Zeppelin
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Gerechtigkeit
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Antwort #2 - 15.06.2006 um 15:23:30
 
Also hab ich das jetzt richtig verstanden? Man muss nicht zwingend in einer Wohnung/Stadt leben? Auch ich würd gern mit meinem Freund zusammen sein, doch er möchte in Berlin studieren und ich habe einen festen Job in einer anderen Stadt und kann auch nicht wechseln, aber so hätten wir die Möglichkeit doch auf jeden Fall öfter zusammenzusein. Wir würden auch heiraten, nur sehen wir das Problem (bisher) das uns das dann evtl. als Scheinehe unterstellt wird.
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Mick
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Antwort #3 - 15.06.2006 um 16:01:30
 
Hi Gerechtigkeit,

auch eine Wochenend-Ehe ist eine Ehe. Solange noch
ein gemeinsamer Lebensmittelpunkt besteht (eine
Wohnung wird bei Ehepaaren als gemeinsame Haupt-
wohnung bestimmt), sehe ich kein Problem.
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...   Viele Grüße von Mick    ...
Zitat:
Ich bin mir da aber nicht sicher aber es ist sicher 100% so.
(ich sach nicht von wem das ist. Aber es ist hier zu finden, wenn man richtig sucht)
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Zeppelin
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Antwort #4 - 15.06.2006 um 16:13:03
 
Gerechtigkeit schrieb am 15.06.2006 um 15:23:30:
Also hab ich das jetzt richtig verstanden? Man muss nicht zwingend in einer Wohnung/Stadt leben? Auch ich würd gern mit meinem Freund zusammen sein, doch er möchte in Berlin studieren und ich habe einen festen Job in einer anderen Stadt ...

Wir würden auch heiraten, nur sehen wir das Problem (bisher) das uns das dann evtl. als Scheinehe unterstellt wird.

Wenn Ihr nachweisbar einen gemeinsamen Haushalt führt und einer von Euch wegen Beruf oder Ausbildung/Studium auswärts einen Zweitwohnsitz nehmen sollte, dürfte niemand etwas dagegen haben.

Gruß,
Z.
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Gerechtigkeit
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Antwort #5 - 15.06.2006 um 16:27:34
 
Danke für die schnellen Antworten.

Die Gerechtigkeit
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