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Familienzusammenfuehrung (Gelesen: 1.530 mal)
yrez
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Beiträge: 1

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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14.06.2006 um 12:04:21
 
Hallo,
ich habe am 18.05. in Chile meinen Lebenspartner geheiratet und bin nun seit dem 24.05 wieder hier in Deutschland und wir haben nun eine Familienzusammenfuehrungbeantragt und alle Papiere legaliesieren lassen, trotzdem kann es wohl bis zu 3 Monaten dauern bis man Antwort bekommt.
Kann nman den Prozess nicht irgendwie verkuerzen ???
Wie gehts denn dann hier weiter ?

Ich weiss garnicht so recht was man so ales  in Angriff nehmen muss um alles auch richtig zu machen, ich waere um ein paar Tips sehr dankbar

vielen dank

Iris
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ChicaLoca
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Beiträge: 734

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Mitarbeiter/in Ausländerbeh.
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #1 - 14.06.2006 um 12:34:05
 
es kann bis zu 3 monate dauern, manchmal kürzer, manchmal länger
warte auf post von der ausländerbehörde oder ruf da mal an, ob der visaantrag eingegangen ist - die werden dir dann schon sagen, was sie von dir alles brauchen

hast du die eheschließung schon bei deinem meldeamt angezeigt ?
solltest du tun
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PN's an mich zwecklos - hab die funktion abgestellt &&&&wer einen rechtschreib-,grammatik- oder tippfehler findet, kann ihn behalten
 
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malaika
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Beiträge: 61

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #2 - 14.06.2006 um 13:08:26
 
hallo. bei uns geht es um eine FZF von Tunesien nach DEutschland. Mein Mann hat vor 2 Wochen den Visumsantrag gestellt und ich war heute mal bei der ABH um nachzufragen wo die Papiere sind und was sie denn dann noch von mir wollen an Papieren. Der Sachbearbeiter war sehr nett, hat die Papiere rausgekramt und meinte sie wären seit Montag da. er müsse sie aber noch seinem Chef vorlegen. Er sähe aber keinen Grund für eine Ablehnung oder sonstiges. ja und dann meinte er, dass ich auch nur wieder von der ABH hören werde, falls wider Erwarten eine BEfragung von seinem Chef gewünscht wird. Ansonsten werden von mir keinerlei papiere mehr gewünscht. Ich hatte von andren gehört, dass Gehaltsnachweise, Bescheinigung vom VErmieter etc. vorgelegt werden müssen. Dieser Herr hat das aber verneint und meinte das würde man bei Deutschen gar nicht mehr prüfen, da das ja eh keinen Einfluss auf die Aufenhaltsgenehmigung meines Mannes hätte- Jetzt hoffe ich natürlich, dass diesem Chef nicht doch noch was einfällt und dass das Ganze nun wirklich schnell bearbeitet wird und an die dt.Botschaft in Tunis geht. Aber meine Frage ist nun eigentlich, ob das denn wirklich sein kann, dass ich gar nicht mehr bei der ABH auftauchen muss. Kann es wirklich sein, dass ich nicht mal mehr was unterschreiben muss, bevor die das Visum genehmigen?
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Abu
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von ehem. Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Deutsch
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Antwort #3 - 14.06.2006 um 13:56:22
 
yrez schrieb am 14.06.2006 um 12:04:21:
ich habe am 18.05. in Chile meinen Lebenspartner geheiratet und bin nun seit dem 24.05 wieder hier in Deutschland und wir haben nun eine Familienzusammenfuehrungbeantragt und alle Papiere legaliesieren lassen, trotzdem kann es wohl bis zu 3 Monaten dauern bis man Antwort bekommt.
Kann nman den Prozess nicht irgendwie verkuerzen ???

Sofern er Chilene ist, kann er eigentlich visumsfrei nach D einreisen und direkt bei der ABH eine AE beantragen (vgl. § 39 Nr. 3 AufenthV).

malaika schrieb am 14.06.2006 um 13:08:26:
hallo. bei uns geht es um eine FZF von Tunesien nach DEutschland. Mein Mann hat vor 2 Wochen den Visumsantrag gestellt und ich war heute mal bei der ABH um nachzufragen wo die Papiere sind und was sie denn dann noch von mir wollen an Papieren. Der Sachbearbeiter war sehr nett, hat die Papiere rausgekramt und meinte sie wären seit Montag da. er müsse sie aber noch seinem Chef vorlegen. Er sähe aber keinen Grund für eine Ablehnung oder sonstiges. ja und dann meinte er, dass ich auch nur wieder von der ABH hören werde, falls wider Erwarten eine BEfragung von seinem Chef gewünscht wird. Ansonsten werden von mir keinerlei papiere mehr gewünscht. Ich hatte von andren gehört, dass Gehaltsnachweise, Bescheinigung vom VErmieter etc. vorgelegt werden müssen. Dieser Herr hat das aber verneint und meinte das würde man bei Deutschen gar nicht mehr prüfen, da das ja eh keinen Einfluss auf die Aufenhaltsgenehmigung meines Mannes hätte- Jetzt hoffe ich natürlich, dass diesem Chef nicht doch noch was einfällt und dass das Ganze nun wirklich schnell bearbeitet wird und an die dt.Botschaft in Tunis geht. Aber meine Frage ist nun eigentlich, ob das denn wirklich sein kann, dass ich gar nicht mehr bei der ABH auftauchen muss. Kann es wirklich sein, dass ich nicht mal mehr was unterschreiben muss, bevor die das Visum genehmigen?

Bitte einen eigenen Thread aufmachen.

Abu
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malaika
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #4 - 14.06.2006 um 20:34:58
 
okay- ich dachte es ist euch nicht so Recht, wenns das 100000000000. Thema zur FZF gibt, drum hatte ich das hier geschrieben. Aber ich zieh um, sorry!
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