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Papiere aus dem Irak (Gelesen: 3.545 mal)
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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05.06.2006 um 16:29:10
 
Folgende Sachlage:

Junge Frau vor 5 Jahren nach Deutschland aus dem Irak eingereist, mit ihrem Mann. Es gibt keinerlei Papiere hier in Deutschland, sie ist nicht im Besitz einer Geburtsurkunde,einer Heiratsurkunde oder sonstigem.Ehemann ist seit 2 Jahren spurlos verschwunden, es besteht kein Kontakt mehr!
Die ABH voderte die Mithilfe der Frau bei der Beschaffung von irgendwelchen Dokumenten.Die Botschaft in Berlin konnte jedoch ebenso keine Dokumente ausstellen oder beschaffen da sie keien gültigen Pass oder sonstiges vorlegen kann.
Die Frau erhält jeweils eine Duldung von 4 Wochen.Keine schöne Situation für sie, da sie nicht genau weiss wie es jeweils weitergehen soll.

In den Irak besteht ebenso kein Kontakt, sämtliche Familienangehörige befinden sich im Ausland oder sind nicht zu erreichen.

Die Ehe wurde damals im Irak nur mündlich geschlossen, daher auch keine Papiere.Um sich jetzt scheiden lassen zu können muss eine Person gefunden werden die die Ehe bezeugen kann.Jedoch ist niemand zu finden.

Wir, die Freunde der jungen Frau sowie ein Anwalt wollen gerne helfen aus dieser seltsamen Situation heraus zu kommen, aber was kann man tun??

Die Ehe gilt hier in Deutschland als Ehe da das Paar diese bei der Einreise nach Deutschland als Ehe anerkannt hat und beise dafür unterschrieben haben.Jetzt ist der Mann weg, wie kann man eine Scheidung anstreben???

Der Sachbearbeiter auf  der ABH droht jetzt mit Abschiebung.Er sagt spätetens im Januar würde Sie abgeschoben, dann würden neue Gesetze kommen. Um welche Gesetze handelt es sich?

Kann man eine alleinstehende Frau einfach in den Irak abschieben, obwohl sie dort niemanden hat??

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DonCamillo
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #1 - 05.06.2006 um 16:41:28
 
Hi,

ich glaube nicht, dass bereits im Januar eine Abschiebung erfolgen kann. Der bestehende Abschiebestop wird bis dahin nicht aufgehoben sein.
Es dürfte in diesem Fall auch kaum möglich sein, da die Identität nicht geklärt ist.
Sollten allerdings entsprechende Dokumente zum Grenzübertritt vorliegen, kann
auch eine alleinstehende Frau abgeschoben werden. Abschiebungen sollten möglichst im Familienverband vorgenommen werden, sofern möglich.
Deine Bekannte ist vollziehbar ausreisepflichtig und sollte dieser Verpflichtung
auf freiwilliger Basis nachkommen um eine Abschiebung zu verhindern.

Eine Ehescheidung könnte auch Anwesenheit des Ehemannes erfolgen. Dazu kann Dir Ronny sicher mehr sagen.


DonCamillo
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Blaise
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Antwort #2 - 05.06.2006 um 16:46:27
 
Hallo,

Zitat:
Die Ehe wurde damals im Irak nur mündlich geschlossen, daher auch keine Papiere.Um sich jetzt scheiden lassen zu können muss eine Person gefunden werden die die Ehe bezeugen kann.Jedoch ist niemand zu finden.

Im Irak gab und gibt es keine "mündlich" geschlossene Ehe.

Zitat:
Die Ehe gilt hier in Deutschland als Ehe da das Paar diese bei der Einreise nach Deutschland als Ehe anerkannt hat und beise dafür unterschrieben haben.Jetzt ist der Mann weg, wie kann man eine Scheidung anstreben???

Die Eheleute können hier in Deutschland die Ehe nicht "anerkennen". Was und wo haben die Eheleute denn in Deutschland unterschrieben?

Blaise
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Aus "Loriots Kommentare":
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DonCamillo
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #3 - 05.06.2006 um 16:52:28
 
Stern schrieb am 05.06.2006 um 16:29:10:
In den Irak besteht ebenso kein Kontakt, sämtliche Familienangehörige befinden sich im Ausland oder sind nicht zu erreichen.

Kann man eine alleinstehende Frau einfach in den Irak abschieben, obwohl sie dort niemanden hat??

   


Jetzt zweifele ich ein bißchen mit.

Aus der Praxis sind mir viele Fälle bekannt, in denen das gleiche behauptet wurde. Schließlich stellte sich heraus, dass die Betroffenen von ihren Familien
"geschickt" wurden, weil es angeblich im Heimatland keinerlei Perspektiven gibt.
In Fällen der behaupteten (und nicht nachgewiesenen) Staatsangehörigkeit ist oft auch ratsam nicht die türkische Staatsangehörigkeit auszuschließen.

DonCamillo
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #4 - 05.06.2006 um 17:15:29
 
Hallo,
zunächst mal danke für die Antworten.Ich kann natürlich auch nur das wiedergeben was mir gesagt wird.
Fakt ist auf jeden Fall das bei der Einreise nach Deutschland keinerlei Papiere mehr da waren.So wie mir erzählt wurde, mussten beide Unterschreiben, dass sie verheiratet sind als sie den Asylantrag stellten.Auch ohne voliegende Dokumente.Seit dem Tag zählen sie als verheiratet.
Gut, wenn jetzt die Ehe im Irak offiziell sein sollte, so von Amtswegen etc.wie kann man an Papiere kommen? Sie hat ja wirklich nichts in der Hand.Wenn Sie nur ein Stück Papier hätte auf dem der Beweis wäre, dass sie aus dem Irak kommt.
Richtig,die ABH hat auch schon den Verdacht erhoben, dass sie aus der Türkei kommt. Sie wollten sie sogar schon zurück in die Türkei schicken.
Frage:Welche Dokumente benötigt die ABH um eine Abschiebung zu vollziehen, ab wann ist die Identität geklärt? Und was geschieht mit Personen bei denen es zu keier baldigen Klärung kommt?
Ohne das ich an der Sachlage etwas ändern kann, noch eine Frage.Wie kann eine Ehe geschieden werden, ohne Papiere und ohne Wissen wo der Mann ist?

Wie lange gilt den so ein Abschiebestop im allgemeinen.Und dann würde mich noch interessieren welche Sprachen im Irak gesprochen werden.

Aber ich kann auch verstehen wenn man ins zweifenl kommt, für mich gibt es auch ein paar seltsame zusammenhänge.Z.B. wäre die Stellungnahme der Botschaft in Berlin in Arabischer Sprache geschrieben worden.Sie selbst kann kein Arabisch, sie sagt sie könne nur kurdisch.Kann das sein oder spricht das wieder für die Türkei.Mal ganz im Ernst, wenn ich auf der ABH arbeiten würde, dann würde ich auch sofort an die Türkei denken! ( Aber ich kenne mich ja auch nicht aus! )

Danke für Eure Antworten,helfen kann ich in diesem Fall wohl sowieso nicht.


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DonCamillo
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #5 - 05.06.2006 um 17:36:53
 
Hallo Stern,

aufgrund der oft dürftigen Bildung ist die Möglichkeit eine Sprache nicht zu beherrschen durchaus zu berücksichtigen. Da im Irak, ein arabisches Land,
natürlich arabisch neben kurdisch gesprochen wird ist dies allerdings in Deinem Fall wieder unwahrscheinlich.

Sollte Deine Bekannte tatsächlich Irakerin sein, so kann sie derzeit definitiv nicht abgeschoben werden.Ich persönlich würde auch von einer freiwilligen Ausreise Abstand nehmen.
Ich gehe allerdings ehrlicherweise von einer türk. Staatsangehörigkeit aus.
Sobald diese nachgewiesen ist und Rückreisepapiere vorliegen kann sie abgeschoben werden. Viele Türken versuchten in der Vergangenheit unter Vorgabe einer irak. Staatsangehörigkeit und kurdischer Volkszugehörigkeit in Europa Fuß zu fassen. Es ist also nicht weiter ungewöhnlich, fast alltäglich, was Deine Bekannte Dir erzählt hat.
Es ist sehr unwahrscheinlich, dass niemand mehr im Heimatland verblieben und erreichbar ist. Allein diese Aussage dokumentiert, was Schlepper oder andere  ihnen bei Einreise diktierten.

DonCamillo

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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #6 - 05.06.2006 um 17:41:02
 
Danke,
ich finde es durchaus interessant sich mit dieser Sachlage zu befassen.Man kann noch sehr viel lernen!
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DonCamillo
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #7 - 05.06.2006 um 18:07:09
 
Stern,

wenn Du Gewissheit über die ehrlichen Absichten Deiner Bekannten haben willst, dann lass sie einen Stammbaum anfertigen. Wenn es dabei schon zu Schwierigkeiten oder Ungereimtheiten kommt, dürfte meine Behauptung richtig gewesen sein.
Anhand der Namen läßt sich die Staatsangehörigkeit leicht ableiten.

DonCamillo
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #8 - 05.06.2006 um 18:24:31
 
Warum führt denn die Ausländerbehörde solche Tests nicht durch?

Aber danke für den Tip.Ich werde das jedoch nicht machen.So wichtig ist es mir nicht ihr zu helfen.Und wenn sie meint, sie würde mit der Unwahrheit weiter kommen wie mit der Wahrheit, dann muss sie es versuchen.Helfen kann man ihr ja sowiso nicht, solange sie nicht die Wahrheit sagt.
Mir ist durchaus bewußt,dass nicht jeder auf Lebzeiten hier in Deutschlan bleiben kann.Nur wenn man die Betroffenen reden hört,dann sind an allem die ABH-Mitarbeiter schuld, und vollkommen undiplomatisch ja sogar manchmal bösartig.

Das hier geschriebene hat mir wirklich mal die Augen geöffnet!

Ich habe Verständniss für die Ängst und Sorgen der Menschen.Aber nicht für Lügen und erlogenes Recht.Und da kann ich so manchen ABH-Mitarbeiter echt verstehen wenn ihm mal die Neven durchgehen und mit Abschiebung gedroht wird.

Vielen Dank für die Antworten
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DonCamillo
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #9 - 05.06.2006 um 19:56:50
 
Hi Stern,

es gehört leider inzwischen dazu für einen ABH`ler für alles verantwortlich gemacht zu werden. Tatsächlich ist es aber so, dass die Tatsachen von den
Betroffenen selbst geschaffen werden. Wrd dann im Zuge der Zeit das Gesetz
auch für diese Ausländer angewendet ruft dies regelmäßig die sog. "Gutmenschen" auf den Plan, die sich dann für einen weiteren Aufenthalt stark machen.
Es macht halt nicht immer Spaß, aber immer mehr.  Zwinkernd

Gruß
DonCamillo
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Zkai
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Antwort #10 - 06.06.2006 um 08:12:59
 
Stern schrieb am 05.06.2006 um 17:15:29:
Frage:Welche Dokumente benötigt die ABH um eine Abschiebung zu vollziehen, ab wann ist die Identität geklärt? Und was geschieht mit Personen bei denen es zu keier baldigen Klärung kommt?

Wie lange gilt den so ein Abschiebestop im allgemeinen.


Dokumente: Ein gültiges Heimreisedokument ist erforderlich. Das wird dann von der jeweiligen Botschaft auf Antrag der ABH ausgestellt oder der Person selber. Das ist das Minimum. Ein Reisepaß ist natürlich besser, aber da dieser auch teurer ist, begnügt sich die ABH oft mit einem Heimreisedokument.

Die Identität ist dabei nicht unbedingt immer geklärt, das kommt auf den Herkunftsstaat an. Manche übernehmen auch, wenn davon auszugehen ist, dass es sich höchst wahrscheinlich um einen "eigenen" Staatsangehörigen handelt.

Abschiebestop: Für den Irak ist meines Wissens kein "offizieller" Abschiebestop erklärt worden. Es werden aufgrund der Umstände natürlich keine Abschiebungen durchgeführt. Eine freiwillige Ausreise ist aber dennoch über Jordanien problemlos möglich und gerade in die kurdischen Gebiete "soll" man einigermaßen gut von dort aus reisen können.

Aber zur Zeit würde ich auch keinen dazu auffordern freiwillig auszureisen bzw. damit drohen jemanden dorthin abzuschieben.

Du fragtest dann noch, warum so Stammbaum-Tests nicht durchgeführt würden. Tja, theoretisch würde es ja ausreichen, wenn die Personen zu ihrer eigenen Identität ausreichende Angaben machen würden. Manche tun es, manche nicht. Und die die es nicht tun, werden auch keine vernünftigen Angaben zu den "Vorfahren" machen.

Es gibt aber bei hartnäckigen Fällen die Möglichkeit eine Sprachanalyse durchzuführen.


Gruß,

Zkai


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