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Maximale Bearbeitungszeit??? (Gelesen: 1.127 mal)
Ardanwen
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Zeige den Link zu diesem Beitrag Maximale Bearbeitungszeit???
01.06.2006 um 16:04:00
 
Gibt es eigentlich eine gesetzlich vorgeschriebene maximale Bearbeitungszeit fuer Visaantraege??? Mein Mann hat vor ueber 7 Monaten seinen Antrag auf Familienzusammenfuehrung gestellt und die ABH hat immer noch keine Stellungnahme an die Botschaft geschickt. Kann das ewig so weitergehn oder muss die ABH den Antrag in einem bestimmten Zeitrahmen bearbeiten?
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Yangyang
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Maximale Bearbeitungszeit???
Antwort #1 - 01.06.2006 um 16:11:32
 
Hallo,

hast du denn schon mal bei deiner ABH nach den Gründen gefragt?
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Yangyang  
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Ardanwen
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #2 - 01.06.2006 um 16:32:43
 
So ziemlich woechentlich!!! Smiley Mal eine kurze Zusammenfassung:
21.10.2005 hat mein Mann in Pristina seinen Antrag gestellt
15.11.2005 war der Antrag auf der ABH
15.1.2006 waren die alten Unterlagen aus Recklinghausen auf der ABH (mein Mann war vor 10 Jahren schonmal in D)
Dann war die Sachbearbeiterin 12 Wochen nicht im Amt und es ist nichts mehr passiert
22.2.2006 haben wir einen Termin fuer das Interview bekommen
4.5.2006 war das Interview (ist uebrigens super gelaufen!!!)
27.5.2006 habe ich wieder auf der ABH angerufen, Auskunft: Sie warten jetzt noch auf Unterlagen "von einer anderen Stelle"! Die Auskunft ist allerdings nicht von "meiner" Sachbearbeiterin (Ist fuer mindestens 2 Wochen nicht erreichbar") sondern von ihrer Kollegin! Keine Ahnung ob die wirklich Einblick in den Fall hat!!! Aber kann man nach 7 Monaten nicht davon ausgehen, dass alle Unterlagen bei der ABH liegen???

Nichts gegen Auslaenderbehoerden im Allgemeinen! Wie ich hier lese, geht es bei den meisten ja ziemlich schnell! Aber wie es bei mir laeuft ist wirklich unglaublich! Jedesmal wenn ich denke, jetzt wird die Entscheidung getroffen, dann faellt der Sachbearbeiterin was neues ein! Wie ewig soll denn das noch so weitergehn??? Ich habe einfach das Gefuehl ohne Anwalt sehe ich meinen Mann nie hier in Deutschland! Aber bevor ich mich in diese Unkosten stuerze wuesste ich gerne ob es ueberhaupt eine Handhabe gibt, da der Antrag ja nicht abgelehnt wurde, sondern einfach nur nicht (weiter) bearbeitet wird!
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Yangyang
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #3 - 01.06.2006 um 16:48:48
 
Also nach 3 Monaten kannst du, glaub ich, eine Untätigkeitsklage einreichen aber ich habe so gehört, dass es nicht "unbedingt" empfehlenswert ist, weil man ja in Zukunft noch öfters zur ABH gehen muss.

Kannst du nicht den Abteilungsleiter anrufen und ihn freundlich fragen, was für Unterlagen nun fehlen?

Ich versteh dich ja voll und ganz. 7 Monate! Puh, ich weiss nicht, ob ich diese Geduld hätte...
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Yangyang  
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ChicaLoca
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Mitarbeiter/in Ausländerbeh.
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #4 - 01.06.2006 um 16:49:50
 
es ist immer problematisch, wenn andere behörden mit involviert sind
und auch die ergebnisprotokolle der befragungen abgeglichen werden müssen
sowas dauert leider immer länger
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PN's an mich zwecklos - hab die funktion abgestellt &&&&wer einen rechtschreib-,grammatik- oder tippfehler findet, kann ihn behalten
 
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Ardanwen
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #5 - 01.06.2006 um 16:59:56
 
Ich weiss, dass es immer Verzoegerungen gibt, wenn andere Stellen mitinvolviert sind, aber unser Interview ist schon wieder 5 Wochen her, falls ihr also in diesem Zusammenhang irgendwelche Unterlagen eingefallen sind, muessten sie doch inzwischen auch da sein!!! Und wenn es mit dem Interview nichts zu tun hat, dann waere es wirklich eine Unverschaemtheit, schliesslich ist zwischen dem 15.1. und dem 4.5. also 3,5 Monate lang nichts passiert, da haette man doch wenigstens mal die fehlenden Unterlagen anfordern koennen! Abgesehen davon wuesste ich zu gerne was das sein soll, aber wenn mir das schon die Sachbearbeiterin nicht sagt, werde ich beim Amtsleiter wahrscheinlich auch nicht weiterkommen! Aber einen Anruf ist es sicherlich wert, vielleicht habe ich ja Glueck!!!
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