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Familienzusammenführung zum Kind: welche Unterlage (Gelesen: 1.208 mal)
absg25
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Beiträge: 2

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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30.05.2006 um 23:07:25
 
Hallo!
Die Konstellation: Mutter Deutsche, Kind (Säugling) Deutsch, Vater und Partner Syrer. Die Vaterschaftsanerkennung wurde - da Mutte und Kind wieder in D sind - durch den Vater bei der Botschaft in Damaskus gemacht. Nun muß die Mutter das ja noch beim Jugendamt bestätigen usw.

Welche Unterlagen braucht der Vater dann zur Beantragung eines Visums zur Zusammenführung mit seinem Kind? Sind das die gleichen Unterlagen wie zur Zusammenführung mit einem Ehepartner oder wie läuft das?

PS: Sorgerecht ist geteilt.
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ChicaLoca
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Beiträge: 734

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Mitarbeiter/in Ausländerbeh.
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #1 - 31.05.2006 um 08:11:34
 
er benötigt die (bestätigte) vaterschaftsanerkennung und die erklärung über das gemeinsame sorgerecht
ich gehe jetzt mal davon aus, dass dann auch alle zusammen leben wollen
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PN's an mich zwecklos - hab die funktion abgestellt &&&&wer einen rechtschreib-,grammatik- oder tippfehler findet, kann ihn behalten
 
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ronny
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Je ne regrette rien!


Beiträge: 8.332

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Mitarb. Standesamtsaufsicht
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #2 - 31.05.2006 um 10:22:45
 
Zitat:
PS: Sorgerecht ist geteilt.


Nur noch mal zum Nachhaken Zwinkernd

bei wem wurde denn eine Erklärung zur gemeinsamen Sorge beurkundet ?
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...      Sich täglich selber noch im Spiegel erkennen zu können, ist wichtiger als jeder Titel und jede Beförderung. -eigen-   Wenn nur noch Gehorsam gefragt ist und nicht mehr Charakter, dann geht die Wahrheit, und die Lüge kommt.                                                    Ödön von Horváth
ronbonchauvi58  
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absg25
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Beiträge: 2

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #3 - 31.05.2006 um 10:27:54
 
Hallo!
Danke erstmal für eure Beiträge.

Selbstverständlich soll die Personensorge dann auch gelebt werden, Vater und Mutter sind tatsächlich ein Paar, da ist nichts gemauschelt oder sonstwie. Zwinkernd

Die Mutter hat der Botschaft eine Erklärung geschickt, in der die Personensorge geteilt sein soll und die Vaterschaft anzuerkennen sei. Dieses ist bei der Botschaft geschehen und beurkundet, die Unterlagen gehen nun wieder an die Mutter und müssen hier beim Jugendamt von ihr nochmals bestätigt werden.

Diese Unterlagen - also die Erklärung über die geteilte Personensorge und die anerkannte Vaterschaft - gehen dann wieder nach Damaskus und der Vater kann damit dann ein Visum beantragen - aber was braucht er ausserdem? Dieses Prozedere ist nicht ganz klar und die Botschaft nicht wirklich eine Hilfe.
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Abu
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Beiträge: 2.772

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Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von ehem. Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Deutsch
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Antwort #4 - 31.05.2006 um 10:55:27
 
absg25 schrieb am 31.05.2006 um 10:27:54:
aber was braucht er ausserdem?

Reisepass und Passbilder; evtl. noch Geburtsurkunde des Kindes.

Abu
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