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Aufenthaltgenehmigung nur für Italien (Gelesen: 1.915 mal)
Tina5
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Beiträge: 2

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Verlobt mit Ausländer/in
Zeige den Link zu diesem Beitrag Aufenthaltgenehmigung nur für Italien
21.05.2006 um 16:32:58
 
Hallo!

Ich bin durch Zufall auf dieses Forum gestossen und hätte nun eine Frage. hä?

Mein Verlobter ist aus Togo und wohnt seit 6 Jahren in Italien. Er hat dort auch eine Aufenthaltsgenehmigung. Wir haben uns letztes Jahr  kennengelernt und Hals über Kopf ineinander verliebt.

Da eine Fernbeziehung auf die Dauer nicht das Wahre ist, möchten wir Beide gerne, dass er zu mir nach Deutschland kommt.
Nun lebe ich aber in Trennung, d.h. ich bin noch nicht geschieden und habe aus meiner 1. Ehe auch Kinder.

Erschwerend kommt hinzu, dass ich in der kath. Kirche arbeite und bei Neuverhairatung oder auch beim Zusammenleben mit einem Partner durchaus gekündigt werden könnte.

Kann mein Schatz auch aufgrund seiner italienischen Aufenthaltgenehmigung nach Deutschland zu uns ziehen oder welche Möglichkeiten hätten wir denn sonst?

Ich hoffe, dass mir jemend weiterhelfen kann.

Lg Tina5 danke
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Lisette
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Beiträge: 187

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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #1 - 21.05.2006 um 17:32:18
 
Hallo,

wenn du mit ihm zusammen leben oder ihn irgendwann heiraten möchtest, wirst du dir auf alle Fälle einen neuen Arbeitsplatz suchen müssen.

Grüße         Lisette
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Muyiwa
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Beiträge: 217

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Deutsch
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Antwort #2 - 21.05.2006 um 19:25:41
 
Zitat:
Er hat dort auch eine Aufenthaltsgenehmigung.


Es kommt aber sehr darauf an, ob er wirklich eine Aufenthaltsgenehmigung hat, die ihm Reisen in Schengen-Länder erlaubt. Viele haben nur eine sogenannte "sogiorno" (ich hoffe, ich habe das jetzt richtig geschrieben - kenne es nur vom Hörensagen). Damit darf man meines Wissens nicht nach Deutschland reisen.
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Tina5
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Beiträge: 2

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Verlobt mit Ausländer/in
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Antwort #3 - 21.05.2006 um 20:21:54
 
Er hat eine richtige Aufenthaltgenehmigung, mit der er in alle europäischen Länder reisen kann.

Wichtig wäre mir zu wissen, ob er in Deutschland damit eine Arbeit aufnehmen kann. Denn unsere Fernbeziehung ist wie gesagt doch auf die Dauer sehr belastend. Und da sich meine Scheidung dank meines Noch-Mannes in die Länge zieht, kann es noch eine ganze Weile dauern, bis wir heiraten könnten.

Das mit meiner Arbeit wäre beim Zusammenleben nur ein Problem, wenn mich jemand direkt ans Ordinariat melden würde. Nur eine Heirat müsste ich offiziell genehmigen lassen. Und da die Kirche eine Wiederverheiratung nicht anerkennt, ist das fraglich. Doch das sind Fragen, die ich beizeiten mit meinem Arbeitgeber abklären muss. In den heutigen Zeiten und derzeit alleinerziehend mit 3 Kinder, da überlegt man es sich gut, ob man eine Arbeit aufgibt.

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sunnysunshine
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #4 - 21.05.2006 um 20:25:53
 
Zitat:
Wichtig wäre mir zu wissen, ob er in Deutschland damit eine Arbeit aufnehmen kann.


wenn er einen schengenwirksamen Aufenthaltstitel in Italien hat, so kann er sich damit für drei Monate zu Besuch in Deutschland aufhalten. Dabei ist die Aufnahme einer Erwerbstätigkeit nicht gestattet.
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Ulf
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #5 - 22.05.2006 um 10:09:41
 
Tina5 schrieb am 21.05.2006 um 20:21:54:
Das mit meiner Arbeit wäre beim Zusammenleben nur ein Problem, wenn mich jemand direkt ans Ordinariat melden würde. Nur eine Heirat müsste ich offiziell genehmigen lassen. Und da die Kirche eine Wiederverheiratung nicht anerkennt, ist das fraglich. Doch das sind Fragen, die ich beizeiten mit meinem Arbeitgeber abklären muss. In den heutigen Zeiten und derzeit alleinerziehend mit 3 Kinder, da überlegt man es sich gut, ob man eine Arbeit aufgibt.


Kirchenaustritt kann zu sozialrechtlichen Problemen führen, Wiederverheiratung eher weniger. Bedenke jedoch, daß, wenn Du Lohnsteuerkarten vorlegst, da Aussagen über Deinen Familienstand enthalten sein können.

Gruß, ULF
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Lisette
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #6 - 22.05.2006 um 10:58:50
 
Diese Klauseln mit der Wiederbindung nach Scheidung sind immerhin Bestandteil des Arbeitsvertrages. Da vorsätzlich zu schummeln, finde ich bedenklich. Und auch nicht so ganz einfach, sich vor den Kollegen niemals zu verquatschen.

Eine Bekannte von mir hat das zwei Jahre lang durchgehalten. Immer in der Angst, mal mit ihrem Mann zusammen gesehen zu werden. Mit Geheimnummer, damit kein Missgeschick bei einem Anruf passieren konnte. War eine ziemlich paranoide Art zu leben. Die Erleichterung nach ihrer Kündigung war groß.

Grüße        Lisette
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