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Aufenthaltsgenehmigung nach FZF (Gelesen: 1.904 mal)
Annl
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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21.05.2006 um 11:35:36
 
Hallo!

Kurzer Überblick: ich habe im November 2005 in Nigeria geheiratet. Am 5.5.2006 ist mein Mann mit dem Visum zur FZF eingereist. Sofort am Montag wollten wir ihn anmelden und die AUfenthaltsgenehmigung beantragen, aber der Herr auf der ABH sah sich nicht in der Lage dazu und verwies uns auf einen Termin mit unserer SB am Freitag. Wir meldeten dann also meinen Mann an und stellten den Antrag auf Aufenthaltsgenehmigung.
Von Bekannten wusste ich, dass es bei den ABHs in München, Ludwigshafen, Köln und Dortmund nur einen Tag dauerte, bis sie die Aufenthaltsgenehmigung bekamen. Unsere SB sagte uns lediglich dass es nun noch unbestimmte Zeit dauern kann und sie uns einen Brief schickt wenn mein Mann die Aufenthaltsgenehmigung abholen kann.
Soweit sogut. Ich habe mich aus eigener Initiative über Integrationskurse in unserer Stast informiert - der nächste ist vormittags und fängt Mitte August an.
Deshalb kann mein Mann nur nachmittags bzw. abends arbeiten.
Nun haben wir ein super Jobangebot (durch Eigeninitiative, denn mein Mann WILL ja arbeiten) einer amerikanischen Paketfirma bekommen  Zwinkernd und möchten uns diesen Job natürlich keineswegs entgehen lassen. Ich bin also gleich zur ABH und habe gebeten, dass man das mit der Aufenthaltsgenehmigung beschleunigt weil ein konkretes Jobangebot vorliegt.
Der Chef der ABh sagte lediglich, dass man da nichts machen kann, und noch auf Papiere aus u.a. Bonn warten muss.
Eine andere Mitarbeiterin fügte triumphierend hinzu, dass mein Mann ja eh erstmal nicht arbeiten kann, weil er ja den Integrationskurs machen muss.

So kann man auch Arbeitslosigkeit fördern...

Frage: gibt es eine Möglichkeit, die Genehmigung bis Mittwoch zu bekommen, da sonst die Stelle anderweitig besetzt werden würde?
Gibt es sowas wie eine "vorläufige Aufenthaltsgenehmigung" für den Fall dass ein konkretes Jobangebot vorliegt?

Danke,
Annl
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nixwissen
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Tiananmen - Am 4.6.1989
geschah hier nichts.


Beiträge: 1.253

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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Bekannt mit Ausländer/n/in
Staatsangehörigkeit: Deutsch
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Antwort #1 - 21.05.2006 um 15:14:54
 
Hi,

Doofe Situation. Ich würde das was Ihr bei der ABH eingereicht habt auch dem potentiellen AG vorlegen und damit versuchen die Stelle zu sichern. Schliesslich muß Dein Mann die AE bekommen wenn Ihr bei den Papieren keine Leiche im Keller habt.
Auf was für Papiere warten die angeblich? Was wird denn noch extra gebraucht, was nicht schon für das Visum zur FZF geprüft wurde und eben auch der ABH schon vorliegen müsste?
Für mich riecht das etwas nach Schikane. Ich hoffe die ABH in HH ist nicht so komisch drauf, wenn wir die AE für meine Frau in ein paar Wochen beantragen.

Gruß,
Norbert

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Ich bin nur Laie und meine Aussagen sind nur meine Meinung bzw. Interpretation nach bestem Wissen. Sollte ich mal Dummfug schreiben, werde ich hoffentlich korrigiert!
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Annl
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #2 - 21.05.2006 um 15:20:04
 
Ja, ich denke auch die hätten alles schon VOR der Zustimmung zum Visum überprüfen müssen aber ohne überheblich wirken zu wollen, merke ich immer wieder, dass die da oft nicht wissen was sie zu tun haben.
Ich musste einige Male nachhaken und ihnen weitere Vorgehensweisen erläutern. So liess die SB den negativen Bericht der Botschaft 3 Wochen auf dem Schreibtisch liegen, weil sie nicht wusste, dass sie eine Stellungnahme diesbezüglich an die Botschaft zurück schicken musste.

Also muss ich hoffen dass UPS auf meinen Mann wartet?!?

Naja, morgen gehe ich nochmal zur ABH, dann weiß ich vielleicht mehr.
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ChicaLoca
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Mitarbeiter/in Ausländerbeh.
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #3 - 23.05.2006 um 14:53:06
 
für mich auch unverständlich, dass sie die AE nicht schnell erteilen
und was soll die aussage
Zitat:
dass mein Mann ja eh erstmal nicht arbeiten kann, weil er ja den Integrationskurs machen muss

machen muss er den überhaupt nicht als ehegatte einer deutschen
er hat lediglich einen anspruch auf eine bescheinigung zum integrationskurs

da würde ich mich an deiner stelle beim chef der abh beschweren
das darf nun wirklich nicht sein
zumal, wie meine vorschreiber schon bemerkten, eigentlich alles im visaverfahren hätte geprüft sein müssen
*kopfschüttel*
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PN's an mich zwecklos - hab die funktion abgestellt &&&&wer einen rechtschreib-,grammatik- oder tippfehler findet, kann ihn behalten
 
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Abu
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von ehem. Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Deutsch
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Antwort #4 - 23.05.2006 um 17:03:53
 
ChicaLoca schrieb am 23.05.2006 um 14:53:06:
machen muss er den überhaupt nicht als ehegatte einer deutschen
er hat lediglich einen anspruch auf eine bescheinigung zum integrationskurs

Bei der Verpflichtung zur Teilnahme an einem Integrationskurs gibt es keinen Unterschied zwischen Ehegatten von Ausländern und Ehegatten von Deutschen. Allerdings hat die ABH bei Ehegatten von Deutschen kein Druckmittel, dies auch durchzusetzen, es sei denn, es wird Sozialhilfe bezogen.

Unabhängig davon stimme ich Dir natürlich in Deiner Bewertung des Verhaltens der ABH uneingeschränkt zu...

Abu
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