Da kann ich vielleicht noch beisteuern, was ein deutscher Bekannter, der eine Russin geheiratet hat, benötigte, um die
"Genehmigung zum vorläufigen Aufenthalt in Russland“ zu erhalten.
Das vorläufige Aufenthaltsrecht beantragt man im Einwohnermeldeamt. Verlangt wurden:
(1) ein Führungszeugnis aus Deutschland mit beglaubigter amtlicher russischer Übersetzung.
Problem: Es wird in Deutschland maschinell ohne Stempel und Unterschrift auf kopiergeschütztem Papier erstellt. Russische Notare beglaubigen nicht ohne weiteres Dokumente ohne Unterschrift und Stempel.
(2) vier Passfotos im Format 3 x 4 cm nach den Standards für russische Pässe, also schwarz-weiß mit ausgebleichten Rändern und weißem Hintergrund.
(3) ein Drogentest.
(4) ein Aidstest.
(5) ein Tuberkulosetest.
(6) ein Bescheid vom Hautarzt.
(7) ein vierseitiges Antragsformular in zweifacher Ausführung.
(8) ein handgeschriebener Antrag.
(9) ein Einkommensnachweis mit Kopien der Greencard und der Berechtigung des Arbeitgebers, Ausländer zu beschäftigen.
(10) ein Wohnungsnachweis.
d. h. ein notariell beglaubigter Mietvertrag, eine notariell beglaubigte Einverständniserklärung des Vermieters zur Registrierung, die Unterschrift des Direktors der kommunalen Hausverwaltung im Stadtviertel auf dem Formular N1, eine Kopie der Besitzurkunde für die Wohnung und eine Kopie des Passes des Vermieters.
(11) ein Einzahlungsbeleg über 400 Rubel.
Im Einwohnermeldeamt wurden die Unterlagen geprüft und an die zentrale Einwohnermeldestelle des Regierungsbezirks weitergeleitet. Diese beauftragte eine Polizeistation mit der Überprüfung der Wohnsituation, d. h. Besichtigung der Wohnung sowie Befragung von Nachbarn und ‚Hausältesten’.
(12) erneutes Formular N1, da dessen Gültigkeitsdauer inzwischen abgelaufen war.
(13) eine aktuelle Gehaltsbescheinigung des Arbeitgebers mit Kopie der Berechtigung, Ausländer zu beschäftigen, da inzwischen Änderungen eingetreten sein könnten.
(14) ein Einzahlungsbeleg über 600 Rubel.
(15) Fingerabdrücke, d. h. alle Finger einzeln, alle Finger zusammen, die Handflächen, die Daumen und noch zwei Kontrollabdrücke vom Zeigefinger, alles in zweifacher Ausführung.
Und schon bekam er sein vorläufiges Aufenthaltsrecht. Seit der Eheschließung in Russland waren gerade einmal 384 Tage vergangen ....
Hier im Forum wurde kürzlich angefragt, ob es üblich sei, dass man auf einen Antrag bei der
ABH in Deutschland innerhalb 14 Tagen immer noch keinen Bescheid bekommen habe (er kam nach drei Wochen!).
Ist doch auch eine Form von Lob und Anerkennung für die dort geleistete Arbeit.