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Heirat in China - Bericht (Gelesen: 2.802 mal)
nixwissen
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Tiananmen - Am 4.6.1989
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19.05.2006 um 20:05:33
 
Hi,

Man möge mir verzeihen wenn ich hier keine Frage stelle sondern nur beschreiben will wie es bei uns bisher gelaufen ist.

Nachdem wir beschlossen hatten in China zu heiraten, hat meine Frau ihr Familienbuch übersetzen lassen und mir das und Kopien davon und von ihrem Pass nach D geschickt. Damit und mit einer Ledigkeitsbescheinigung vom Ortsamt (heisst in HH so, eben dort wo man auch den Perso verlängert und so) habe ich unkompliziert mein EFZ vom Standesamt bekommen. Damit bin ich dann in Peking zur Botschaft und habe die Konsularbescheinigung bekommen, praktisch das EFZ das auch in China akzeptiert wird. Das mussten wir dann noch auf chinesisch übersetzen lassen.
Das hat zur Heirat gereicht, meine Frau musste nichts weiter machen, auch brauchten wir keinen Gesundheitscheck. Das ist aber nicht in allen Provinzen gleich.
Heiraten mussten wir in Wuhan, der Hauptstadt der Hubei Provinz, weil ich eben Ausländer bin und meine Frau in Hubei gemeldet ist.
Man kann sich hier nicht  so einfach ummelden, das geht nur, wenn man woanders für einen Staatsbetrieb oder einen großen Konzern arbeitet.
Die Heirat selbst hat in etwa den Charme einer KFZ-Anmeldung in D.
Danach haben wir eine notarielle Heiratsurkunde beantragt. Das ging wiederum nur in der Stadt, wo ihr Familienbuch tatsächlich registriert ist. In diesem Fall eine Stadt im Norden Hubeis. Diese Urkunde gab es aber praktischerweise gleich auch in (wenn auch grausigem) Deutsch.
Diese Heiratsurkunde haben wir dann vom Aussenministerium in Peking überbeglaubigen lassen und das dann von der Botschaft legalisieren lassen.

Für das Visum brauchten wir dann lediglich:
Ihren Pass, meinen Pass, Kopien davon
Die notarielle Heiratsurkunde (beglaubigt und legalisiert)
Antragsformulare

Die weiteren 3kg Papier die wir vorsorglich mitgebracht hatten wollten sie nicht sehen.
Nun soll es angeblich etwa 4 Wochen dauern und ich wüsste nicht, warum ich dem nicht glauben sollte. Vermutlich bekommt sie in 4 Wochen einfach einen Anruf, daß sie das Visum abholen könne.
Eine Heirat wie in unserem Falle (deutscher Ing in China vom Yellow Fever befallen  Cool ) ist recht normal und alles andere als selten oder verdächtig.
Daß sie letztes Jahr problemlos 2 Monate in D zu Besuch war ist der Sache bestimmt auch nicht abträglich.

Ich hoffe dieser Bericht hilft anderen ein wenig, die Ähnliches vorhaben und ich möchte mich bei allen bedanken, die uns bis hierher geholfen haben.

Gruß,
Norbert    
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fons
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #1 - 19.05.2006 um 20:48:07
 
Hi Norbert,

da gibt's nix zu verzeihen. Natürlich sind solche Berichte hier
auch willkommen. Ist ja schön, wenn man nicht immer (nur)
"Problempostings" vor der Nase hat  Zwinkernd
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nixwissen
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Tiananmen - Am 4.6.1989
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Antwort #2 - 22.05.2006 um 18:56:56
 
Hallo,

Ja, so hatte ich mir das auch gedacht. Da helfen alle immer fleissig, da ist so ein positiver Bericht bestimmt auch mal nett Zwinkernd
Ausserdem wollte ich auch meine Erfahrung mit dem Ablauf weitergeben. Ich bin ja wohl nicht der einzige Deutsche in China in dieser Situation. Alleine als wir das Visum beantragt hatten, waren da zwei andere in einem früheren Stadium in der Botschaft.
Der eine wollte die Konsularbescheinigung, der andere die Legalisation der Heiratsurkunde.

Gruß,
Norbert
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Mono
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #3 - 23.05.2006 um 08:33:25
 
Da kann ich vielleicht noch beisteuern, was ein deutscher Bekannter, der eine Russin geheiratet hat, benötigte, um die "Genehmigung zum vorläufigen Aufenthalt in Russland“ zu erhalten.

Das vorläufige Aufenthaltsrecht beantragt man im Einwohnermeldeamt. Verlangt wurden:

(1) ein Führungszeugnis aus Deutschland mit beglaubigter amtlicher russischer Übersetzung.

Problem: Es wird in Deutschland maschinell ohne Stempel und Unterschrift auf kopiergeschütztem Papier erstellt. Russische Notare beglaubigen nicht ohne weiteres Dokumente ohne Unterschrift und Stempel.

(2) vier Passfotos im Format 3 x 4 cm nach den Standards für russische Pässe, also schwarz-weiß mit ausgebleichten Rändern und weißem Hintergrund.

(3) ein Drogentest.


(4) ein Aidstest.


(5) ein Tuberkulosetest.


(6) ein Bescheid vom Hautarzt.


(7) ein vierseitiges Antragsformular in zweifacher Ausführung.

(8) ein handgeschriebener Antrag.

(9) ein Einkommensnachweis mit Kopien der Greencard und der Berechtigung des Arbeitgebers, Ausländer zu beschäftigen.

(10) ein Wohnungsnachweis.

d. h.  ein notariell beglaubigter Mietvertrag, eine notariell beglaubigte Einverständniserklärung des Vermieters zur Registrierung, die Unterschrift des Direktors der kommunalen Hausverwaltung im Stadtviertel auf dem Formular N1, eine Kopie der Besitzurkunde für die Wohnung und eine Kopie des Passes des Vermieters.


(11) ein Einzahlungsbeleg über 400 Rubel.

Im Einwohnermeldeamt wurden die Unterlagen geprüft und an die zentrale Einwohnermeldestelle des Regierungsbezirks weitergeleitet. Diese beauftragte eine Polizeistation mit der Überprüfung der Wohnsituation, d. h. Besichtigung der Wohnung sowie Befragung von Nachbarn und ‚Hausältesten’.

(12) erneutes Formular N1, da dessen Gültigkeitsdauer inzwischen abgelaufen war.

(13) eine aktuelle Gehaltsbescheinigung des Arbeitgebers mit Kopie der Berechtigung, Ausländer zu beschäftigen, da inzwischen Änderungen eingetreten sein könnten.

(14) ein Einzahlungsbeleg über 600 Rubel.

(15) Fingerabdrücke, d. h. alle Finger einzeln, alle Finger zusammen, die Handflächen, die Daumen und noch zwei Kontrollabdrücke vom Zeigefinger, alles in zweifacher Ausführung.

Und schon bekam er sein vorläufiges Aufenthaltsrecht. Seit der Eheschließung in Russland waren gerade einmal 384 Tage vergangen ....

Hier im Forum wurde kürzlich angefragt, ob es üblich sei, dass man auf einen Antrag bei der ABH in Deutschland innerhalb 14 Tagen immer noch keinen Bescheid bekommen habe (er kam nach drei Wochen!).  Laut lachend  Ist doch auch eine Form von Lob und Anerkennung für die dort geleistete Arbeit.
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Antwort #4 - 23.05.2006 um 10:29:15
 
@norbert
freue mich auch sehr über so einen positiven bericht
und drücke euch die daumen, dass deine frau bald den begehrten anruf der botschaft erhält und das visum bekommt

@mono
ganz lieben dank für dein posting
beweist es doch erneut, dass deutschland gar nicht so bürokratisch ist, wie das immer so dargestellt wird
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PN's an mich zwecklos - hab die funktion abgestellt &&&&wer einen rechtschreib-,grammatik- oder tippfehler findet, kann ihn behalten
 
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Ulf
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #5 - 23.05.2006 um 15:24:04
 
Mono schrieb am 23.05.2006 um 08:33:25:
Da kann ich vielleicht noch beisteuern, was ein deutscher Bekannter, der eine Russin geheiratet hat, benötigte, um die "Genehmigung zum vorläufigen Aufenthalt in Russland“ zu erhalten.

[...]
Und schon bekam er sein vorläufiges Aufenthaltsrecht. Seit der Eheschließung in Russland waren gerade einmal 384 Tage vergangen ....

Hier im Forum wurde kürzlich angefragt, ob es üblich sei, dass man auf einen Antrag bei der ABH in Deutschland innerhalb 14 Tagen immer noch keinen Bescheid bekommen habe (er kam nach drei Wochen!).  Laut lachend  Ist doch auch eine Form von Lob und Anerkennung für die dort geleistete Arbeit.


Mußte der Bekannte diese Zeit fern seiner Frau in Deutschland abwarten?

Gibt es in Rußland Arbeitserlaubniserleichterungen für Ehegatten Einheimischer?

Gruß, ULF
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Mono
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Antwort #6 - 23.05.2006 um 16:20:57
 
Zitat:
Mußte der Bekannte diese Zeit fern seiner Frau in Deutschland abwarten?

Nein, er war bereits seit längerer Zeit als Ingenieur in einem bilateralen Projekt in Russland tätig und konnte daraus eine Aufenthaltsberechtigung herleiten. Ich vermute, dass er andernfalls wohl kaum hätte gleich mit seiner Frau in Russland zusammen wohnen können, denn er schrieb, er habe gedacht, ihm stünde als Ehemann ohne weitere Nachweise eine Aufenthaltsberechtigung zu, was aber so nicht der Fall war. Ohne eigenen Gehaltsnachweis wären wahrscheinlich auch Schwierigkeiten entstanden, denn er erwähnte in diesem Zusammenhang, der Nachweis über das Einkommen seiner Frau sei aufgrund der geringen Höhe nicht ausreichend gewesen.

Zitat:
Gibt es in Rußland Arbeitserlaubniserleichterungen für Ehegatten Einheimischer?
Kann ich nicht sagen. Weiß ich nicht.
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Antwort #7 - 23.05.2006 um 16:38:03
 
Falls es interessiert, wie in diesem Fall die Gebühren zu zahlen waren:

Solche Einzahlungen kann man nur in der Sparkasse im entsprechenden Stadtviertel machen. Neben dem Empfänger ("Amt der föderalen Staatskasse des Finanzministeriums der russischen Föderation im XYZ Regierungsbezirk (Hauptamt für innere Angelegenheiten)") sind die Steuernummer (10 Ziffern), die Steuerklassifikationsnummer (9 Ziffern), die territoriale Klassifizierungsnummer (11 Ziffern), die Empfängerbank ("Hauptabrechnungs- und Kassierungszentrum des staatlichen Amts der Bank Russlands im XYZ Regierungsbezirk, Stadt ABC"), die Bankleitzahl (9 Ziffern), der Überweisungszweck (auf 3 cm: "staatliche Gebühr für die Ausstellung einer vorübergehenden Aufenthaltsgenehmigung für ausländische Staatsbürger oder Staatenlose“), die Kontonummer (20 Ziffern) und die Budgetklassifizierungsnummer (20 Ziffern) anzugeben. Alles ist doppelt per Hand einzutragen, die Schalterdame tippt später alles wieder ab. Augenrollen
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Arkha
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Antwort #8 - 23.05.2006 um 19:56:45
 
Andere Länder, andere Sitten.
Ich muss zufügen, dass es in Russland vom Ort zu Ort es komplet unterschiedlich behandelt wird. Viele Aspekte sind leider durch Gesetz nicht abschliessend geregelt, so dass die ortlichen Behörden sehr viel Spielraum haben. Einzig positive an dem Ausländergesetz in Russland war, dass so ein Gesetz endlich überhaupt verabschiedet wurde.
Und noch:
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Antwort #9 - 23.05.2006 um 20:18:29
 
Aha, es geht in Richtung Bürokratie Zwinkernd

Da kann ich im Bezug auf China nicht gegenanstinken. Meine Firma (sehr klein, kein Konzern) macht mir hier alles sehr einfach. Dafür ist die Bürokratie - vom Aufwand etwa mit D vergleichbar - hier ungleich sinnlos.
Wir hatten gerade meine Schwester, meinen Onkel und meinen Kumpel zu Gast in China. Die haben wir in einem Hotel untergebracht, das eigentlich nur chinesischen Offiziellen vorbehalten ist.
Daher konnten sie da nicht mit ihrem deutschen Pass einchecken sondern es mussten chin. Papiere sein.
Ein Zimmer auf den Pass meiner Frau, eins auf ihre ID-Card und eins auf meinen chinesischen Führerschein.
Das ist die totale Überwachung, wer wo bleibt. Zwinkernd

Gruß,
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Antwort #10 - 23.05.2006 um 20:30:20
 
Mono schrieb am 23.05.2006 um 08:33:25:

(1) ein Führungszeugnis aus Deutschland mit beglaubigter amtlicher russischer Übersetzung.

Problem: Es wird in Deutschland maschinell ohne Stempel und Unterschrift auf kopiergeschütztem Papier erstellt. Russische Notare beglaubigen nicht ohne weiteres Dokumente ohne Unterschrift und Stempel.





Hallo,

nur zur Info:

Es gibt in DE ein mit Unterschrift und Apostille oder Legalisation zu vesehendes Führungszeugnis.

Man muß allerdings bei der Beantragung darauf hinweisen dass es unterschrieben werden soll. Dann wird das Ganze beim Bundesverwaltungsamt erledigt. Steht auch bei denen auf der Page Zwinkernd

Grüße
Ronny Zwinkernd
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