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Ehefähigkeitszeugnis/OLG Verfahren wie lange? (Gelesen: 7.044 mal)
Mona0808
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Zeige den Link zu diesem Beitrag Ehefähigkeitszeugnis/OLG Verfahren wie lange?
18.05.2006 um 10:54:17
 
Hallo zusammen!

mein Freund braucht als Mexikaner (er war für ein Jahr in Deutschland/Sprachvisum und ist jetzt im Augenblick "leider"  weinend wieder in Mexico) ein Ehefähigkeitszeugnis. Dieses Ehefähigkeitszeugnis muss bei Heirat in Deutschland durch ein Verfahren beim OLG anerkannt werden. Unser zuständiger Sachbearbeiter beim Ausländeramt konnte uns leider nicht sagen, wie lange ein solches Verfahren in der Regel dauert. Seine Aussage war lediglich, dass in unserem Fall, da alles in unserer Akte absolut in Ordnung ist, keine Komplikationen entstehen können.

Aber kann mir denn einer vielleicht sagen, mit was für einen Zeitraum man rechnen muss? Brauchen diese Verfahren in der Regel länger als 3 Monate?

Dies wäre für uns wichtig zu wissen, denn davon könnte man gegebenenfalls abhänig machen, ob er in Mexico extra ein Visum zur Familienzusammenführung beantragen muss oder ob wir (Einreise aus Mexico ist ja bekanntlich ohne Visum grundsätzlich für 90 Tage in 180 Tagen möglich) es realistisch in den 3 Monaten schaffen.

Aber was passiert - vorausgesetzt wir haben dieses Visum nicht beantragt und erhalten -, wenn wir es dann in den drei Monaten nicht schaffen, also das OLG Verfahren noch nicht abgeschlossen ist, würde die Ausländerbehörde dann nicht die Einreise entsprechend verlängern? Unser Sachbearbeiter ist dieser Frage ausgewichen.

Wir würden so gerne diese Beantragung des Visums umgehen, da es in Mexio immer ewig dauert, bis diese Visas bewilligt sind. Aber wenn es nicht anders geht, dann müssen wir halt auch diesen Weg noch gehen!

Für Eure Info hierzu wären wir Euch sehr dankbar!!!  Smiley

Viele Grüße
Mona
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Abu
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Antwort #1 - 18.05.2006 um 11:10:34
 
Mona0808 schrieb am 18.05.2006 um 10:54:17:
mein Freund braucht als Mexikaner (er war für ein Jahr in Deutschland/Sprachvisum und ist jetzt im Augenblick "leider"  weinend wieder in Mexico) ein Ehefähigkeitszeugnis. Dieses Ehefähigkeitszeugnis muss bei Heirat in Deutschland durch ein Verfahren beim OLG anerkannt werden.

Das ist nicht gaanz korrekt. Das Ehefähigkeitsverfahren beim OLG ist notwendig, weil Mexico (wie die meisten anderen Staaten) kein Ehefähigkeitszeugnis erstellt.

Zitat:
Aber kann mir denn einer vielleicht sagen, mit was für einen Zeitraum man rechnen muss? Brauchen diese Verfahren in der Regel länger als 3 Monate?

Dies wäre für uns wichtig zu wissen, denn davon könnte man gegebenenfalls abhänig machen, ob er in Mexico extra ein Visum zur Familienzusammenführung beantragen muss oder ob wir (Einreise aus Mexico ist ja bekanntlich ohne Visum grundsätzlich für 90 Tage in 180 Tagen möglich) es realistisch in den 3 Monaten schaffen.

Für eine Indikation  guck Abschn. 2 & 22:
http://www.olg-stuttgart.de/servlet/PB/show/1187076/Allgemeine-Hinweise.pdf

Zitat:
Aber was passiert - vorausgesetzt wir haben dieses Visum nicht beantragt und erhalten -, wenn wir es dann in den drei Monaten nicht schaffen, also das OLG Verfahren noch nicht abgeschlossen ist, würde die Ausländerbehörde dann nicht die Einreise entsprechend verlängern? Unser Sachbearbeiter ist dieser Frage ausgewichen.

Ich würde mich nicht darauf verlassen.

Abu
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Allure
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Antwort #2 - 18.05.2006 um 15:31:10
 
OLG Verfahren zur Ersetzung des EFZ können laaaaaaaaange dauern (leider). Habe auch schon von 9 Monaten und länger gehört - mag aber von Land zu Land und Fall zu Fall unterschiedlich sein. Der Mist ist halt, dass man nicht planen kann.

Viel Glück Euch beiden!
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Blaise
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Antwort #3 - 18.05.2006 um 16:43:43
 
Hallo,

nach Eingang beim Präsidenten OLG bis zur Entscheidung habe ich noch NIE von einer solchen langen Bearbeitungszeit gehört.

Und im Gegensatz zu Allure habe ich tatsächlich Erfahrungen in dem Bereich und nicht nur Kenntnisse vom Hörensagen...

Am besten das eigene OLG mal anrufen und nachfragen ... Diese Auskünfte sind allemal besser als die "habe schon gehört von...".

Blaise
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Mona0808
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Antwort #4 - 19.05.2006 um 15:05:58
 
Hallo,

vielen Dank erst mal für Eure Hilfe. Allerdings hat mir das Standesamt von einer solch langen Bearbeitungszeit nichts gesagt.
Ich werde in der kommenden Woche mal beim OLG anrufen und mich erkundigen.

Danke für Eure Hilfe

Mona
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Brownie
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Antwort #5 - 19.05.2006 um 16:29:55
 
Hallo,

also bei uns hat es nach Einreichung der Papier nur 3 Wochen gedauert bis wir Antwort bekamen. Leider fehlte noch ein Papier aber beim zweiten Mal hat es wiederum auch nur 4 Wochen gedauert. Wir waren sehr angenehm überrascht. Die ABH sagte es, man rechnet in der Regel mit 6-8 Wochen. Bei uns ging es ums OLG Düsseldorf.

Wünsche Euch viel Glück, dass es schnell klappt.  Smiley

Liebe Grüße
Brownie
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Mona0808
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #6 - 19.05.2006 um 16:30:14
 
... halt mir ist doch noch eine Frage eingefallen, beim herumstöbern in Eurem Forum! Vielleicht könntet Ihr mir da auch noch kurz weiterhelfen.

Parallel habe ich mich auch schon mal über eine Heirat in Dänemark informiert und auch einige Unterlagen darüber. Wäre dies denn rein theoretisch möglich, wenn mein Freund mit einem Touristenvisum hier einreisen würde?

Danke!
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Mona0808
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #7 - 19.05.2006 um 16:33:46
 
....danke Brownie, dass sind ja richtig gute Nachrichten, bei uns wäre es nämlich auch das OLG Düsseldorf. ...puh wir würden so gerne hier heiraten, gerade auch schon wegen der Familie und Freunden, und nicht nach Dänemark reisen.
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Brownie
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Staatsangehörigkeit: deutsch; Ehegatte indisch
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Antwort #8 - 19.05.2006 um 16:35:23
 
Dann lass den Kopf mal nicht hängen... das klappt schon. Immer positiv denken!  Zwinkernd Viel Glück!

Brownie
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Patrick
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Antwort #9 - 01.06.2006 um 22:04:01
 
Hallo,

in unserem Fall hat es beim OLG Düsseldorf nur 12 Tage gedauert. (Absendung durch das Standesamt bis Info durch das Standesamt, das die Befreiung erfolgt ist - somit reine Bearbeitungszeit kürzer, trotz "Vatertag" dazwischen)

Meinen Dank an dieser Stelle an den unbekannten Sachbearbeiter des OLG Düsseldorf ! (Rekordverdächtige Leistung !!!)

Gruß

Patrick
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