Hallo zusammen!
mein Freund braucht als Mexikaner (er war für ein Jahr in Deutschland/Sprachvisum und ist jetzt im Augenblick "leider"
wieder in Mexico) ein Ehefähigkeitszeugnis. Dieses Ehefähigkeitszeugnis muss bei Heirat in Deutschland durch ein Verfahren beim OLG anerkannt werden. Unser zuständiger Sachbearbeiter beim Ausländeramt konnte uns leider nicht sagen, wie lange ein solches Verfahren in der Regel dauert. Seine Aussage war lediglich, dass in unserem Fall, da alles in unserer Akte absolut in Ordnung ist, keine Komplikationen entstehen können.
Aber kann mir denn einer vielleicht sagen, mit was für einen Zeitraum man rechnen muss? Brauchen diese Verfahren in der Regel länger als 3 Monate?
Dies wäre für uns wichtig zu wissen, denn davon könnte man gegebenenfalls abhänig machen, ob er in Mexico extra ein Visum zur Familienzusammenführung beantragen muss oder ob wir (Einreise aus Mexico ist ja bekanntlich ohne Visum grundsätzlich für 90 Tage in 180 Tagen möglich) es realistisch in den 3 Monaten schaffen.
Aber was passiert - vorausgesetzt wir haben dieses Visum nicht beantragt und erhalten -, wenn wir es dann in den drei Monaten nicht schaffen, also das OLG Verfahren noch nicht abgeschlossen ist, würde die Ausländerbehörde dann nicht die Einreise entsprechend verlängern? Unser Sachbearbeiter ist dieser Frage ausgewichen.
Wir würden so gerne diese Beantragung des Visums umgehen, da es in Mexio immer ewig dauert, bis diese Visas bewilligt sind. Aber wenn es nicht anders geht, dann müssen wir halt auch diesen Weg noch gehen!
Für Eure Info hierzu wären wir Euch sehr dankbar!!!
Viele Grüße
Mona