Willkommen Gast.
Wenn dies Dein erster Besuch hier ist, lies bitte zuerst die Hilfe - Häufig gestellte Fragen durch. Du musst Dich vermutlich Einloggen oder Registrieren, bevor Du Beiträge verfassen kannst. Klicke auf den "Registrieren" Link, um den Registrierungsprozess zu starten. Du kannst aber auch jetzt schon Beiträge lesen. Suche Dir einfach das Forum aus, das Dich am meisten interessiert.

info4alien.de
 

  ÜbersichtHilfeSuchenEinloggenRegistrierenKontakt Spenden  
 
Seiten: 1 
Thema versenden Drucken
Verlust der deutschen Staatsbürgerschaft (Gelesen: 6.184 mal)
Prinzessin25
Themenstarter Themenstarter
Junior Member
**
Offline


I love Tayfun


Beiträge: 19
Geschlecht: female

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Zeige den Link zu diesem Beitrag Verlust der deutschen Staatsbürgerschaft
14.05.2006 um 15:33:03
 
Hallo zusammen,

wie sieht es aktuell für die Menschen aus, die wegen doppelter Staatsbürgerschaft nach dem 1.1.2000 die deutsche verloren haben? Bei dem Dschungel von Regelungen blicke ich nicht mehr durch!

Konkreter Fall:

Frührenter, der 1998 Deutscher geworden ist und gleichzeitig die türkische auf Empfehlung des türkischen Konsulates wieder beantragt hat, und die Staatsangehörigkeit leider erst zum 01.06.2000 erhalten hat, und somit ab dem Zeitpunkt die deutsche wieder verloren hat, weiß nicht mehr weiter!

Dass er die deutsche verloren hat war ihm bis vor einer Woche nicht bekannt. Erst als er wegen Vorhaben der Eheschliessung in der Türkei einen ausführlichen Auszug aus dem Meldeamt bekommt, spricht ihn das türkische Standesamt auf seine doppelte Staatsangehörigkeit ab dem 1.1.2000 an und den damit verbundenen Folgen. Eheschliessung ist deshalb erstmal auf Eis gelegt.

Das Paar super traurig und der Schmerz der geographischen Trennung sehr groß.

Ich möchte dem armen Kerl helfen, brauche daher dringend Infos von euch! Wie sollte man am besten vorgehen, was erwartet uns bei der Ausländerbehörde. Wie sieht es mit einer Erteilung eines Aufenthaltstitels aus und kann dieser Mensch danach als Türke in der Türkei heiraten und seine Frau problemlos nach Deutschland holen oder sind ihm da Steine in den Weg gelegt?

Vielen Dank im voraus
Zum Seitenanfang
  

Jedem das Seine und allen das Beste!&&&&MFG
 
IP gespeichert
 
Ralf
i4a-team
*****
Offline


Moin Moin ;)


Beiträge: 8.042

Oldenburg, Niedersachsen, Germany
Oldenburg
Niedersachsen
Germany
Geschlecht: male
Stimmung:

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: ex-Mitarbeiter EBH
Staatsangehörigkeit: oldenburgisch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Verlust der deutschen Staatsbürgerschaft
Antwort #1 - 14.05.2006 um 17:47:53
 
Prinzessin25 schrieb am 14.05.2006 um 15:33:03:
wegen doppelter Staatsbürgerschaft nach dem 1.1.2000 die deutsche verloren haben?

Mal zur Begrifflichkeit: Wegen des Verlustes der deutschen StA hat eine "doppelte Staatsbürgerschaft" nie bestanden.

Zitat:
Dass er die deutsche verloren hat war ihm bis vor einer Woche nicht bekannt.

Eigentlich ist das Thema sowohl in der deutschen als auch in der türkischen Presse so ausfühlich behandelt worden, dass man sich kaum noch auf Unwissenheit berufen kann, außerdem sind in mehreren Bundesländern die in Frage kommenden Personen gezielt angeschrieben worden. Aber selbst wenn: es ändert nichts an den Tatsachen.

Den Rest der Frage überlasse ich mal den Ausländerrechts-Experten, aber es ist schon richtig erkannt worden, dass die Person sich umgehend an die zuständige Ausländerbehörde wenden muss, denn momentan lebt sie zweifellos als Ausländer im Bundesgebiet, ohne im Besitz des erforderlichen Aufenthaltstitels zu sein.
Zum Seitenanfang
  

...
 
IP gespeichert
 
Prinzessin25
Themenstarter Themenstarter
Junior Member
**
Offline


I love Tayfun


Beiträge: 19
Geschlecht: female

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Verlust der deutschen Staatsbürgerschaft
Antwort #2 - 14.05.2006 um 19:51:41
 
Wenn man nicht sonderlich viel fern schaut und sich mit Krankheit wie bei dem Fall dieses Freundes rumschlagen muss (daher Frührentner), kriegt man eben nicht alles mit! Außerdem war es 1998 aufgrund der unklaren Gesetzeslage normal dass man die doppelte Staatsangehörigkeit haben konnte. Es ist unfair jemanden, bei dem man die Umstände nicht beurteilen kann etwas zu unterstellen. Daher bitte ich um etwas mehr Verständniss.

Es gab auch keinerlei Schreiben bezüglich der Überprüfung der Staatsangehörigkeit, also kann man sich wohl auf Ungewissheit berufen, zumal es die Wahrheit ist!


Zum Seitenanfang
  

Jedem das Seine und allen das Beste!&&&&MFG
 
IP gespeichert
 
Ralf
i4a-team
*****
Offline


Moin Moin ;)


Beiträge: 8.042

Oldenburg, Niedersachsen, Germany
Oldenburg
Niedersachsen
Germany
Geschlecht: male
Stimmung:

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: ex-Mitarbeiter EBH
Staatsangehörigkeit: oldenburgisch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Verlust der deutschen Staatsbürgerschaft
Antwort #3 - 14.05.2006 um 21:04:07
 
Prinzessin25 schrieb am 14.05.2006 um 19:51:41:
Außerdem war es 1998 aufgrund der unklaren Gesetzeslage normal dass man die doppelte Staatsangehörigkeit haben konnte.


Wenn dies normal gewesen wäre, wäre von seiten der deutschen Einbürgerungsbehörde nicht die Aufgabe der türkischen Staatsangehörigkeit verlangt worden, oder? Gerade diese massenhafte Umgehung der Einbürgerungsbestimmungen durch eingebürgerte ehemalige türkische Staatsangehörige hat ja letztendlich zu der überfälligen Rechtsänderung geführt. Aber es ist müßig, hierüber noch zu diskutieren, da die Rechtslage eindeutig ist.
Also hin zur Ausländerbehörde und die Karten auf den Tisch, durch längeres Abwarten wird die Lage garantiert nicht besser.
Zum Seitenanfang
  

...
 
IP gespeichert
 
ronny
Platin Member
*****
Offline


Je ne regrette rien!


Beiträge: 8.332

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Mitarb. Standesamtsaufsicht
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Verlust der deutschen Staatsbürgerschaft
Antwort #4 - 14.05.2006 um 21:16:36
 
Ralf schrieb am 14.05.2006 um 21:04:07:
Also hin zur Ausländerbehörde und die Karten auf den Tisch, durch längeres Abwarten wird die Lage garantiert nicht besser.




Zumal die Anwendung des § 38 AufenthG auch an eine Frist von sechs Monaten geknüpft ist Zwinkernd

http://www.info4alien.de/gesetze/aufenthg.htm#38

Grüße
Ronny Zwinkernd
Zum Seitenanfang
  

...      Sich täglich selber noch im Spiegel erkennen zu können, ist wichtiger als jeder Titel und jede Beförderung. -eigen-   Wenn nur noch Gehorsam gefragt ist und nicht mehr Charakter, dann geht die Wahrheit, und die Lüge kommt.                                                    Ödön von Horváth
ronbonchauvi58  
IP gespeichert
 
Prinzessin25
Themenstarter Themenstarter
Junior Member
**
Offline


I love Tayfun


Beiträge: 19
Geschlecht: female

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Verlust der deutschen Staatsbürgerschaft
Antwort #5 - 15.05.2006 um 00:58:19
 
Als einfacher Bürger, egal welcher Nationalität vertraut man nunmal den Aussagen der Menschen, die bei Behörden und Ämtern arbeiten! Aber besser man hätte dies wohl nicht getan, Beispiel: türkisches Konsulat in Deutschland!

Ich denke keiner hätte die Wiedereinbürgerung zugelassen, wenn Sie über die Konsequenzen rechtzeitig aufgeklärt worden wären! Schließlich bringt die einem sowieso nichts!

Ich denke dass Deutschland wenigstens den Menschen, die den Antrag vor 2000 bewusst oder unbewusst unterschrieben haben, die Chance auf Beibehaltung der deutschen Staatsangehörigkeit geben sollte. Aber ok, ist nunmal nicht so!

Morgen informiere ich mich an Ort und Stelle und werde so gut ich kann behilflich sein!

Vielen Dank für eure Bemühungen!
Zum Seitenanfang
  

Jedem das Seine und allen das Beste!&&&&MFG
 
IP gespeichert
 
ronny
Platin Member
*****
Offline


Je ne regrette rien!


Beiträge: 8.332

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Mitarb. Standesamtsaufsicht
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Verlust der deutschen Staatsbürgerschaft
Antwort #6 - 15.05.2006 um 07:16:55
 
Zitat:
Ich denke keiner hätte die Wiedereinbürgerung zugelassen, wenn Sie über die Konsequenzen rechtzeitig aufgeklärt worden wären!


Zitat:
Ich denke dass Deutschland wenigstens den Menschen, die den Antrag vor 2000 bewusst oder unbewusst unterschrieben haben, die Chance auf Beibehaltung der deutschen Staatsangehörigkeit geben sollte.


Hi, das Argument zieht nicht Zwinkernd

Dadrüber sind alle aufgeklärt worden, ich habe zufällig zu dieser Zeit massenhaft die Belehrungserklärungen entgegengenommen.

Nichtwissen zieht nicht Zwinkernd

Evtl greift noch die Frist im § 38 AufenthG wenn man glaubhaft machen kann, dass man erst jetzt vom Verlust erfahren hat.

Grüße
Ronny Zwinkernd
Zum Seitenanfang
  

...      Sich täglich selber noch im Spiegel erkennen zu können, ist wichtiger als jeder Titel und jede Beförderung. -eigen-   Wenn nur noch Gehorsam gefragt ist und nicht mehr Charakter, dann geht die Wahrheit, und die Lüge kommt.                                                    Ödön von Horváth
ronbonchauvi58  
IP gespeichert
 
Reni
Silver Member
****
Offline




Beiträge: 1.036

Wien, Wien, Austria
Wien
Wien
Austria

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Bekannt mit Ausländer/n/in
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Verlust der deutschen Staatsbürgerschaft
Antwort #7 - 15.05.2006 um 10:00:19
 
Ronny, 1998 hat ihm das garantiert keiner erklärt, weil das Gesetz in der Art damals noch nicht mal entworfen war. Zudem sah es ja erst so aus - bis Herr Koch seine Aktionen startete - dass es doppelte Staatsangehörigkeit geben werde.

M.E. sollten die, die den Antrag auf Wiedererlangung der türkischen Staatsangehörigkeit vor Inkrafttreten des Gesetzes gestellt haben, Feststellungsklage auf Bestehens der deutschen STA stellen - ich denke nicht, dass eine solche Rückwirkung im Gesetz vorgesehen war.
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
ronny
Platin Member
*****
Offline


Je ne regrette rien!


Beiträge: 8.332

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Mitarb. Standesamtsaufsicht
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Verlust der deutschen Staatsbürgerschaft
Antwort #8 - 15.05.2006 um 10:07:04
 
Reni schrieb am 15.05.2006 um 10:00:19:
M.E. sollten die, die den Antrag auf Wiedererlangung der türkischen Staatsangehörigkeit vor Inkrafttreten des Gesetzes gestellt haben, Feststellungsklage auf Bestehens der deutschen STA stellen - ich denke nicht, dass eine solche Rückwirkung im Gesetz vorgesehen war.


DAS hatten wir doch schon  Ärgerlich

Wo ist da eine Rückwirkung ?

Der Verlust der deutschen Staatsangehörigkeit tritt ein wenn eine andere erworben wird, der Erwerb fand nach dem 01.01.2000 statt. Ergo Verlust weil da die neue Rechtslage galt.
Das ist noch nicht mal unechte Rückwirkung Zwinkernd

Grüße
Ronny Zwinkernd
Zum Seitenanfang
  

...      Sich täglich selber noch im Spiegel erkennen zu können, ist wichtiger als jeder Titel und jede Beförderung. -eigen-   Wenn nur noch Gehorsam gefragt ist und nicht mehr Charakter, dann geht die Wahrheit, und die Lüge kommt.                                                    Ödön von Horváth
ronbonchauvi58  
IP gespeichert
 
Reni
Silver Member
****
Offline




Beiträge: 1.036

Wien, Wien, Austria
Wien
Wien
Austria

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Bekannt mit Ausländer/n/in
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Verlust der deutschen Staatsbürgerschaft
Antwort #9 - 15.05.2006 um 10:18:21
 
Das sehen etliche Juristen anders, egal wie böse dein Smiley guckt. Ein Urteil gibt es meines Wissens dazu noch nicht - wäre gespannt, ob ein Gericht deine Auffassung teilt.
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
ronny
Platin Member
*****
Offline


Je ne regrette rien!


Beiträge: 8.332

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Mitarb. Standesamtsaufsicht
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Verlust der deutschen Staatsbürgerschaft
Antwort #10 - 15.05.2006 um 10:33:29
 
Reni schrieb am 15.05.2006 um 10:18:21:
Ein Urteil gibt es meines Wissens dazu noch nicht - wäre gespannt, ob ein Gericht deine Auffassung teilt.


Hat es schon  ; )

Bay VGH , Beschluß vom 23.09.2005, Az: 5 C 05.2108 hier

Dazu etliche seriöse Kommentatoren , hatten wir auch schon im Forum Staatsangehörigkeitsrecht.

Im Eilverfahren der Kanzlei Gencer und Koll in Nürnberg hat das BVerfG die gleiche Auffassung vertreten und und und ...

Insgesamt ist die Meinung es läge Rückwirkung vor eher als Mindermeinung zu qualifizieren Zwinkernd

Grüße
Ronny Zwinkernd

Grüße
Ronny Zwinkernd

Zum Seitenanfang
  

...      Sich täglich selber noch im Spiegel erkennen zu können, ist wichtiger als jeder Titel und jede Beförderung. -eigen-   Wenn nur noch Gehorsam gefragt ist und nicht mehr Charakter, dann geht die Wahrheit, und die Lüge kommt.                                                    Ödön von Horváth
ronbonchauvi58  
IP gespeichert
 
Prinzessin25
Themenstarter Themenstarter
Junior Member
**
Offline


I love Tayfun


Beiträge: 19
Geschlecht: female

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Verlust der deutschen Staatsbürgerschaft
Antwort #11 - 15.05.2006 um 10:47:40
 
Lieber Ronny,

wie bereits geschrieben hat dieser Mensch kein sogananntes Belehrungsschreiben erhalten! Man hat ihm damals beim Konsulat etwas unterschrieben lassen, was angeblich für den nicht abgeleisteten Wehrdienst nötig sein würde. Es war Gang und Gebe, vor allem bei den männlichen Türken dies vorzunehmen um sie letzendlich doch abkassieren zu können.

Mein Bekannter war noch nie in Konflikt mit dem Gesetz gewesen und hätte auch niemals irgendetwas getan was ihn in Konflikt bringen könnte! Ich, als Türkin, hatte auch bis dato keine Ahnung von dieser Regelung! Also bitte nicht alle Ausländer unter einen Kamm scheren  Ärgerlich
Zum Seitenanfang
  

Jedem das Seine und allen das Beste!&&&&MFG
 
IP gespeichert
 
Ralf
i4a-team
*****
Offline


Moin Moin ;)


Beiträge: 8.042

Oldenburg, Niedersachsen, Germany
Oldenburg
Niedersachsen
Germany
Geschlecht: male
Stimmung:

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: ex-Mitarbeiter EBH
Staatsangehörigkeit: oldenburgisch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Verlust der deutschen Staatsbürgerschaft
Antwort #12 - 15.05.2006 um 10:51:53
 
Wollen wir hier eine weitere fruchtlose Diskussion über den Verlust der deutschen StA führen? Dann würde ich das Thema verschieben. Eigentlich war der Verlust von der Fragestellerin gar nicht in Zweifel gezogen worden, eher ging darum, wie der Mensch heiraten kann.

Also: http://www.my-smileys.de/generator/sign.phpfont=arial&border=schwarz&fontcolor=s...   ...    Zwinkernd
Zum Seitenanfang
  

...
 
IP gespeichert
 
ronny
Platin Member
*****
Offline


Je ne regrette rien!


Beiträge: 8.332

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Mitarb. Standesamtsaufsicht
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Verlust der deutschen Staatsbürgerschaft
Antwort #13 - 15.05.2006 um 11:00:07
 
Prinzessin25 schrieb am 14.05.2006 um 15:33:03:
Eheschliessung ist deshalb erstmal auf Eis gelegt.

Wie sieht es mit einer Erteilung eines Aufenthaltstitels aus und kann dieser Mensch danach als Türke in der Türkei heiraten und seine Frau problemlos nach Deutschland holen oder sind ihm da Steine in den Weg gelegt?




Ich dachte Eheschließung wäre erstmal nachrangig, oder hab ich da was falsch verstanden ?

Zunächst sollte er seinen Aufenthaltsstatus klären, § 38 AufenthG müßte ja ggf. noch anwendbar sein Zwinkernd

Danach dann Eheschließung und ggf. Familiennachzug Zwinkernd

Ob dieser dann "problemlos" ist, hängt von dem jeweils noch zu erteilenden Titel ab , eben ob eine NE oder eine befristete AE erteilt wird Zwinkernd

Momentan liegt ja gar kein Aufenthaltstitel vor, ....

Grüße
Ronny Zwinkernd
Zum Seitenanfang
  

...      Sich täglich selber noch im Spiegel erkennen zu können, ist wichtiger als jeder Titel und jede Beförderung. -eigen-   Wenn nur noch Gehorsam gefragt ist und nicht mehr Charakter, dann geht die Wahrheit, und die Lüge kommt.                                                    Ödön von Horváth
ronbonchauvi58  
IP gespeichert
 
Prinzessin25
Themenstarter Themenstarter
Junior Member
**
Offline


I love Tayfun


Beiträge: 19
Geschlecht: female

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Verlust der deutschen Staatsbürgerschaft
Antwort #14 - 15.05.2006 um 11:02:28
 
Ja, sorry, hat sich halt so ergeben!

Ich würde nur gern wissen wollen was einem so erwartet und ob es mittlerweile vielleicht schon andere Gerichtsurteile zugunsten dieser Menschen gibt. Falls jemand was darüber weiss wäre es toll wenn er sein Wissen mit mir teilen könnte. Mittlerweile interessiert es mich schon sehr wie die Vorgehensweise sein kann. Ich hab aber auch schon einen Termin bei der Sachbearbeiterin für morgen arrangiert, dann werde ich hoffentlich auf alle Fragen eine Antwort bekommen.

Vielen Dank nochmal, Gruß

Zum Seitenanfang
  

Jedem das Seine und allen das Beste!&&&&MFG
 
IP gespeichert
 
Prinzessin25
Themenstarter Themenstarter
Junior Member
**
Offline


I love Tayfun


Beiträge: 19
Geschlecht: female

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Verlust der deutschen Staatsbürgerschaft
Antwort #15 - 15.05.2006 um 11:06:19
 
Ja die Eheschliessung muss ja dann nachher erfolgen, dabei spielt es ja aber auch schon eine Rolle wegen dem Familennachzug wie entschieden wird. Daher der zeitliche Zusammenhang.

Wenn etwas für die Beibehaltung der deutschen Staatsangehörigkeit zu tun wäre, ist natürlich vorrangig dieser Weg einzuschlagen. Dann ist der Familiennachzug ja auf jeden Fall problemlos möglich. Kuss
Zum Seitenanfang
  

Jedem das Seine und allen das Beste!&&&&MFG
 
IP gespeichert
 
Seiten: 1 
Thema versenden Drucken

Link zu diesem Thema