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Familienzusammenführung (Gelesen: 4.021 mal)
anajid69
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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12.05.2006 um 16:07:13
 
Hallo,

ich werde Ende Juli heiraten. Mein zukünftiger Ehemann lebt in Kroatien. Ich würde gerne wissen, wie die Chancen zu einer Familienzusammenführung aussehen, da ich im Besitz einer Aufenthaltserlaubnis nach §18 AufenthG (§ 27.3 BeschV) bin, die bis zum April 2007 gültig ist. Ich habe aber einen unbefristeten Arbeitsvertrag und die Verlängerung dürfte kein Problem sein, da im meinen Fall ab dem nächsten Jahr auch die Vorrangprüfung wegfällt. Ich verdiene auch genug, um für uns beide den Lebensunterhalt zu bezahlen.

Ich danke Euch herzlichst!!
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ronny
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Antwort #1 - 12.05.2006 um 16:23:40
 
Hallo anajid,

sofern dein Zukünftiger keinen Hinderungsgrund in seiner Person hat und Du eine AE seit fünf Jahren besitzt sehe ich keinen Grund warum Dein Männe dann keine AE bekommen sollte Zwinkernd

Siehe dazu den § 30 AufenthG

Grüße
Ronny Zwinkernd
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...      Sich täglich selber noch im Spiegel erkennen zu können, ist wichtiger als jeder Titel und jede Beförderung. -eigen-   Wenn nur noch Gehorsam gefragt ist und nicht mehr Charakter, dann geht die Wahrheit, und die Lüge kommt.                                                    Ödön von Horváth
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anajid69
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Antwort #2 - 12.05.2006 um 16:41:52
 
Hallo Ronny,

in der Zeit von 1999-2005 war ich im Besitz einer Aufenthaltsbewilligung zu Studienzwecken und erst seit Mai 2005 erhielt ich eine AE nach § 18 AufentG. Ändert dies etwas?
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ronny
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Antwort #3 - 12.05.2006 um 17:23:51
 
anajid69 schrieb am 12.05.2006 um 16:41:52:
. Ändert dies etwas?



Hi anajid,

möglicherweise ja, wenn in Deinem Bundesland die Zeit der Bewilligung nicht berücksichtigt wird Zwinkernd
Dann wäre eine AE aber nach § 30 Abs. 2 AufenthG im Wege des Ermessens
möglich  .
Du solltest da aber erst mal beruhigt herangehen und Dich bei Deiner ABH erkundigen. Zwinkernd


Grüße
Ronny Zwinkernd
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anajid69
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Antwort #4 - 12.05.2006 um 17:45:03
 
Danke, Ronny! Ich werde zur Ausländerbehörde gehen, um mich dort weiter zu erkundigen.

Könntest du mir bitte noch den Unterschied zw. einer Familienstandsbescheinigung und einer Ehefähigkeitszeugnis erläutern?
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Antwort #5 - 12.05.2006 um 18:22:24
 
anajid69 schrieb am 12.05.2006 um 17:45:03:
Könntest du mir bitte noch den Unterschied zw. einer Familienstandsbescheinigung und einer Ehefähigkeitszeugnis erläutern?




Kein Problem:

Die Familienstandsbescheinigung gibt lediglich den Familienstand (ledig, geschieden, verwitwet) einer Person A wieder .

Ein EFZ bestätigt zwar auch, dass eine Person A ledig oder geschieden oder verwitwet ist, aber zusätzlich bestätigt sie, dass diese Person A eine konkret genannte andere Person B aus der Sicht des Heimatstaates von A heiraten darf.

Deutschland stellt z.B. nur EFZ aus, dh. es wird immer bereits bei der Ausstellung geprüft , ob A und B aus deutscher Sicht heiraten dürfen. Damit ist garantiert dass die Ehe zwischen A und B auch dann in Deutschland anerkannt wird, wenn die beiden im Ausland heiraten.

Deswge verlangt Deutschland für die Eheschließung von Ausländern ein EFZ oder die Befreiung durch das OLG Zwinkernd

Grüße
Ronny Zwinkernd
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Antwort #6 - 13.05.2006 um 09:16:23
 
Danke, Ronny, jetzt verstehe ich es endlich Smiley !

Wir haben uns entschieden hier in D. zu heiraten. Mein Freund wird bei der deutschen Botschaft in Zagreb ein Visum für die Eheschließung beantragen. Ich werde beim Standesamt in D. alle Unterlagen abgeben und die Eheschließung anmelden. Weißt du vielleicht, wie lange es dauert, bis man einen Eheschließungtermin bekommt? Muss überhaupt ein Termin vorliegen, bevor man das Visum beantragt?

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Antwort #7 - 13.05.2006 um 09:53:24
 
Ich bin's nochmal! Ist es denn möglich, dass wir hier in D. heiraten, ohne dass er das Visum zur Eheschließung beantragt, da er als kroatischer Staatsangehörige ohne Visum das Land betreten darf. Könnte er danach mit der Heiratsurkunde die Familienzusammenführung in Zagreb beantragen?
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Antwort #8 - 13.05.2006 um 11:21:14
 
Hi anajid,

er könnte sogar ohne wieder ausreisen zu müssen nach der Eeschließung hier bleiben, wenn ihr in den drei Monaten die Ehe geschlossen habt , siehe § 39 Ziffer 3 AufenthV.

Da Kroatien EFZ ausstellt, sollte die Eheschließung eigentlich kein Problem darstellen

Hier noch eine Info vom OLG Stuttgart, weiß nicht ob die auf ihn zutrifft.

http://www.olg-stuttgart.de/servlet/PB/show/1187356/Kroatien.pdf

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Ronny Zwinkernd
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Antwort #9 - 13.05.2006 um 12:14:43
 
Herzlichen Dank, Ronny! Du hast mir einiges erspart! Ich werde mal ab der nächsten Woche die erforderlichen Dokumenten einsammeln.
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Antwort #10 - 13.05.2006 um 13:10:23
 
Ich habe vergessen, dich nochmal zu fragen, ob du vielleicht weißt, wie lange es dauert, um einen Eheschließungstermin zu bekommen?
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Antwort #11 - 13.05.2006 um 14:58:37
 
Je mehr ich recherchiere, ergeben sich mehr Fragen...

Deshalb:

Ist es eigentlich so zu verstehen, dass wenn man die Ehefähigkeitszeugnis einreichen kann, die Unterlagen nicht zum OLG verschickt werden, sondern direkt vom Standesamt bearbeitet werden können, sodass man dann eigentlich ziemlich schnell einen Eheschließungstermin bekommen würde?

Müssen die Dokumenten von einem in D. zugelassenen Dolmetscher übersetzt werden?

Danke!!!
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Antwort #12 - 18.07.2006 um 13:18:45
 
Juchuuu!!! Wir haben geheiratet!!! Und jetzt soll mir noch jemand sagen, wie kompliziert dies in Deutschland sei. Innerhab vier Wochen ist alles erledigt gewesen und heute war es so weit  Durchgedreht 

Deshalb möchte ich alle ermutigen, hier zu heiraten, da es wirklich super einfach ist!!!

An dieser Stelle möchte ich mich nochmal bei Ronny bedanken!!!

Morgen gehen wir zur Ausländerbehörde - mal schauen, wie weit wir kommen werden!
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Ulf
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #13 - 18.07.2006 um 15:54:21
 
anajid69 schrieb am 18.07.2006 um 13:18:45:
Juchuuu!!! Wir haben geheiratet!!!


Glückwunsch dafür und für die Zukunft!

Gruß, ULF
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Antwort #14 - 20.07.2006 um 21:21:26
 
Danke, Ulf!

Leider muss mein Ehemann ausreisen, um in Zagreb ein Visum zur FZF zu beantragen Griesgrämig . Hoffentlich wird die Bearbeitung seines Antrages nicht zu lange dauern.
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