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Heirat in Frankreich (Gelesen: 1.887 mal)
enricovampires
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Beiträge: 3

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Verlobt mit Ausländer/in
Zeige den Link zu diesem Beitrag Heirat in Frankreich
12.05.2006 um 12:07:04
 
HI!
Mein Name ist Enrico! Erstmal vielen Dank das mir hier so viele Leute bei der ersten Frage geantwortet haben!!!Jetzt es geht um folgendes: Ich habe die Deutsche Nationalität und meine Freundin die der Dermokratischen Republik Kongo, sie ist aber in Frankreich geboren und lebt auch da. Sie hat ein visum für zehn Jahre in Frankreich und würde es höchswahrscheinlich auch verlängert bekommen. Jetzt zu meiner Frage. Wir wollen im Juli in Frankreich Heiraten. Wir haben auch schon alle Papiere. Wenn ich sie in Frankreich geheiratet habe wie lange dauert es bis sie nach Deutschland kommen darf? Und muss ich beim Ausländeramt, beim Standesamt oder beim Consulat of Kongo ein Visum für sie beantragen! Fallen eventuell weitere Kosten an? Wann könnte sie frühestens kommen?
Vielen Dank schon mal im Vorraus!!!
Enrico
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enricovampires  
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ChicaLoca
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Beiträge: 734

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Mitarbeiter/in Ausländerbeh.
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #1 - 12.05.2006 um 12:40:09
 
wenn deine verlobte eine gültige aufenthaltserlaubnis für frankreich hat, kann sie mit dieser ja auch zu besuchszwecken in die schengener staaten reisen
ebenso ist es dann nach eurer eheschließung möglich, dass sie nach deutschland einreist und sie dann direkt in deutschland die aufenthaltserlaubnis als ehegatte eines deutschen beantragt
da muss vorher kein visum beantragt werden
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PN's an mich zwecklos - hab die funktion abgestellt &&&&wer einen rechtschreib-,grammatik- oder tippfehler findet, kann ihn behalten
 
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Ulf
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #2 - 12.05.2006 um 12:47:05
 
enricovampires schrieb am 12.05.2006 um 12:07:04:
HI!
Ich habe die Deutsche Nationalität und meine Freundin die der Dermokratischen Republik Kongo, sie ist aber in Frankreich geboren und lebt auch da. Sie hat ein visum für zehn Jahre in Frankreich und würde es höchswahrscheinlich auch verlängert bekommen. Jetzt zu meiner Frage. Wir wollen im Juli in Frankreich Heiraten. Wir haben auch schon alle Papiere. Wenn ich sie in Frankreich geheiratet habe wie lange dauert es bis sie nach Deutschland kommen darf? Und muss ich beim Ausländeramt, beim Standesamt oder beim Consulat of Kongo ein Visum für sie beantragen! Fallen eventuell weitere Kosten an? Wann könnte sie frühestens kommen?
Vielen Dank schon mal im Vorraus!!!
Enrico


Planst Du, zeitweise nach Frankreich zu ziehen und später mit ihr nach Deutschland zu kommen?

Visa gibt es bei den Auslandsvertretungen des Ziellandes (also nicht beim Ausländeramt [wird nur beteiligt, nimmt aber keine Visaanträge entgegen], Standesamt oder Konsulat des Heimatlandes der Einreisewilligen), aber in Eurem Fall ist das ggf. vermeidbar.

Ggf. nach Eheschließung Anerkennungsverfahren in D für die französische Eheschließung.

Gruß, ULF
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enricovampires
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Beiträge: 3

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Verlobt mit Ausländer/in
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Antwort #3 - 12.05.2006 um 12:56:51
 
Muss ich dafür die Heirat in Deutschland anerkennen lassen? Wenn ja wie?
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enricovampires  
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Ulf
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #4 - 12.05.2006 um 13:31:26
 
enricovampires schrieb am 12.05.2006 um 12:56:51:
Muss ich dafür die Heirat in Deutschland anerkennen lassen? Wenn ja wie?


Gute FRage. Hier läuft leider im Moment kein .pdf, daher müßtest Du bei <http://www.amb-allemagne.fr/ambassade/servicescons/eheschliessung/index.html>; selbst schauen.

Gruß, ULF
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ronny
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Beiträge: 8.332

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Mitarb. Standesamtsaufsicht
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #5 - 12.05.2006 um 16:02:59
 
enricovampires schrieb am 12.05.2006 um 12:56:51:
Muss ich dafür die Heirat in Deutschland anerkennen lassen? Wenn ja wie?



Nein, eine Anerkennung ist nicht notwendig. Die gibt es in DE nur in der Form, dass man sich ein Familienbuch anegen lässt, was immer zu empfehlen , aber eben keine Pflicht ist Zwinkernd

Ich empfehle für den Nachweis sich den Ausdruck einer mehrsprachigen (sog. internationalen ) Heiratsurkunde geben zu lassen.

Allerdings gibt es in Frankreich keine gemeinsame Namensführung (Ehename). Falls dieser gewollt ist, müßt ihr sowieso Kontakt mit Eurem Standesamt in DE suchen Zwinkernd

Grüße
Ronny Zwinkernd
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...      Sich täglich selber noch im Spiegel erkennen zu können, ist wichtiger als jeder Titel und jede Beförderung. -eigen-   Wenn nur noch Gehorsam gefragt ist und nicht mehr Charakter, dann geht die Wahrheit, und die Lüge kommt.                                                    Ödön von Horváth
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