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trennung, aufenthaltstitel (Gelesen: 1.420 mal)
douce22
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Beiträge: 35

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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09.05.2006 um 15:36:36
 
ich habe eine Freundin aus zentralafrika, sie ist vor 2 Monaten unglücklich verheiratet mit einem deutschen Mann. Damals hatte sie eine Aufenthaltserlaubnis als Doktorandin an der Uni bekommen, die mit Beendigung der Promotiion erlischen sollte. Die Promotion sollte sie noch bis ungefähr  ein jahr fertig schreiben. Nach der Heirat hat sie drei  Jahre von dem AB bekommen sowie  ihr Kind,  das mit ihr als  familienzusammenführung hier lebt. Die frage ist folgende;  Wenn sie sich  jetzt scheiden lässt, was eine Scheidung von einem jahr vorrasusetzt, wird sie wieder den alten Aufenthaltstitel als doktorandin bekommen, oder verliert sie das Aufenthaltsrech?
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Sondra
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Die Alternative zur Sackgasse
heißt Holzweg.


Beiträge: 1.289

In der Mitte, Germany
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Stimmung:

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: Deutsch
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Antwort #1 - 10.05.2006 um 11:27:22
 
douce22 schrieb am 09.05.2006 um 15:36:36:
Wenn sie sich jetzt scheiden lässt, ... wird sie wieder den alten Aufenthaltstitel als doktorandin bekommen, oder verliert sie das Aufenthaltsrech?

Ich sehr keinen Grund, warum sie den Aufenthaltsrecht verlieren sollte. Die Erlaubnis zum Aufenthalt bis zum Abschluss ihrer Promotion hatte sie bereits vor der Heirat. An den Voraussetzungen, die zur Erteilung dieser Erlaubnis geführt haben, hat sich durch die Eheschliessung sicherlich nichts verändert. Sie"verliert" zwar die AE nach § 28 AufenthG, hat aber nach wie vor ihre Stelle / Arbeit als Doktorandin - und diese Erlaubnis wird nicht enzogen, nur weil sie sich scheiden läßt.
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Eine Autorität ist ein Mensch, der einem über bestimmte Dinge mehr sagen kann, als man eigentlich wissen will.
 
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