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Integrationskurs - wer zuständig / entscheidet? (Gelesen: 1.655 mal)
hampelines
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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07.05.2006 um 08:21:33
 
Guten Morgen,

welche Behörde ist zuständig für die Entscheidung der Teilnahme am Integrationskurs? Die ABH oder die Arbeitsagentur? Wo beantragt man diesen Kurs? Darf man den Träger selbst aussuchen?

Mein Mann hat bereits das Zertifikat "Deutsch" des Goethe-Institutes im Heimatland erworben. Spielt das für den I-Kurs irgendeine Rolle?

Vielen Dank.
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Djamila
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Beiträge: 233

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Integrationskurs - wer zuständig / entscheidet
Antwort #1 - 07.05.2006 um 08:52:27
 
Hallo hampelines, sieh mal hier :

http://www.halle.de/index.asp?MenuID=3375&SubPage=


Ich empfehle die Euro-Schulen ;
Anträge und die Abwicklung ebenfalls über den Anbieter von Integrationskursen
Wann kommt denn dein Mann, oder ist er bereits in Dt. ?
Soviel ich weiß, muss dein Mann nicht, sollte aber von seinem Recht Gebrauch machen, dann ist er eben Klassenbester  Zwinkernd

Gruß Djamila
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Djamila
 
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hampelines
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Beiträge: 105

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #2 - 07.05.2006 um 10:32:14
 
Vielen Dank, Djamila.
Mein Mann kommt am 20. Mai.

Aha, also können wir uns direkt an den Träger wenden. Klingt gut. Vielen Dank für den link.
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angiesaar
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Abwarten und Tee trinken!


Beiträge: 97
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #3 - 08.05.2006 um 10:16:47
 
Hi,

könnte aber sein, dass er dann nur noch den Orientierungskurs besuchen "darf" und alles andere "Privatvergnügen" bleibt. Bei uns hat der Beamte schon gezögert, ihm eine Berechtigung auszustellen, weil mein Mann schon ein bißchen deutsch gelernt hatte (der Kurs wird ja subventioniert, da wird dann ja ermittelt, wieviel noch nötig ist und bei welchem Modul er einsteigt)..

Lieber Gruß
Angie
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