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Schwanger ohne Krankenversicheurng (Gelesen: 6.746 mal)
Nikol84
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
Zeige den Link zu diesem Beitrag Schwanger ohne Krankenversicheurng
29.04.2006 um 11:12:53
 
Hallo,


ich bin Tschechin, lebe seit knapp 1 Jahr hier in Deutschland.
Habe jetzt ein Lebenspartner hier gefunden und bin auch schwanger geworden.
Problem ist, das ich nur eine EU Versicherungskarte hab. Aber die kann ich nur im Notfall benutzen.
Ich bin selbstständig, habe aber zu wenig einkommen für eine PKV.
Aber die EU Versicherungskarte will hier fast kein Arzt akzeptieren.

Was kann ich machen?

Kennt ihr vllt. ne günstige PKV oder kann ich mich hier auch anders krankenversichern, damit ich endlich zum Frauenarzt gehen kann? unentschlossen


Ich freue mich für jeden Rat.



LG Nikol
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Hartmut_Krentz
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Deutsche/r im Ausland
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Antwort #1 - 29.04.2006 um 11:16:20
 
Die Kosten fuer eine schon beim Abschluss bestehende Schwangerschaft
wird keine PKV uebernehmen.
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Nikol84
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
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Antwort #2 - 29.04.2006 um 11:19:38
 
Was kann ich dann noch machen? unentschlossen

Das Kind zu Hause bekommen?  Laut lachend
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Hartmut_Krentz
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Deutsche/r im Ausland
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Antwort #3 - 29.04.2006 um 11:21:41
 
So ist es!!!!  Oder alles selbst zahlen als Privatpatientin duerfte aber ein bisschen
kostenintensiv werden Laut lachend Laut lachend Laut lachend Laut lachend
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Nikol84
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
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Antwort #4 - 29.04.2006 um 11:26:56
 
Ja wenn ich die Preise in Deutschland sehe löl



Wir sind auch auf dem Weg zu Heiraten, aber über Konzulat dauert es etwa 1-1 1/2 Monate. Dann kann es vllt. leichter sein, aber im knapp 4te Monat und noch keine Besuch bei Frauenarzt  unentschlossen
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Kim-Hoan
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #5 - 29.04.2006 um 11:46:45
 
Möglicherweise trifft zu: Selbst bei einer "kurzfristigen Heirat" ist es kein Automatismus, daß Du - als Selbstständige  ! - ggf, in der gesetzlichen KV beim Ehepartner familienmitversichert bist !  Aber solche Fragen müssen im Detail Versicherungsexperten beantworten.

Ggf. sollte geprüft werden, ob eine PKV berechtigt ist - den Antrag wegen der Schwangerschaft abzulehnen. Wenn schon einige Vorsorgeuntersuchungen nicht übernommen werden, bis zur (auch kostenintensiven) Geburt dürfte die Ausschlußfrist von Leistungen abgelaufen sein. Jedenfalls solltest Du dann auch beachten, daß mit der Geburt ein weitere Erhöhung des PKV-Betrages für das Kind fällig wird.

Kim-Hoan

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Chun
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #6 - 29.04.2006 um 16:50:04
 
Kim-Hoan schrieb am 29.04.2006 um 11:46:45:
Ggf. sollte geprüft werden, ob eine PKV berechtigt ist - den Antrag wegen der Schwangerschaft abzulehnen.   


Eine PKV kann einen Antrag - wie in diesem Fall beschrieben - immer egal aus welchen Gründen ablehnen!!! Die Ablehnungsgründe müssen und werden auch nicht angegeben.

@Hartmut_Krentz: Man kann nicht so pauschal sagen, dass die Kosten fuer eine schon beim Abschluss bestehende Schwangerschaft keine PKV uebernehmen wird. In manchen Fällen werden die Verträge abgeschlossen und die Schwangerschaft mit Entbindung eingeschlossen.

@Nikol: Ob und in welcher Form du bei einer PKV versichert werden kannst, kann nur die jeweilige PKV entscheiden - denn jede hat auch eigene Aufnahmerichtlinien. Frag doch einfach mal bei den PKV nach Versicherungen, die "nur" den Grundschutz (also z.B. ohne Behandlung im Zweibettzimmer und Chefarztbehandlung) enthalten. Da könntest du etwas "günstiges" finden (was auch immer du unter günstig verstehen magst ... die kosten natürlich auch noch etwas)




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Chun
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Antwort #7 - 29.04.2006 um 16:54:41
 
Kim-Hoan schrieb am 29.04.2006 um 11:46:45:
Wenn schon einige Vorsorgeuntersuchungen nicht übernommen werden, bis zur (auch kostenintensiven) Geburt dürfte die Ausschlußfrist von Leistungen abgelaufen sein.
 


Was meinst du denn damit? Du hast doch überhaupt keine Ahnung von PKV, oder???
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Kim-Hoan
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #8 - 29.04.2006 um 17:19:09
 
Zitat:
Du hast doch überhaupt keine Ahnung von PKV, oder???


Es reicht doch wenn Du es besser weisst und mich dann logischer und richtigerweise korrigierst. Nicht Deine Fragestellung hilft Nikol84 weiter, sondern Antworten ....

Gruß
Kim-Hoan 

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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #9 - 29.04.2006 um 17:23:49
 
Bitte unterlasst diese persönlichen Ping Pong Streitereien.

Wir wollen nicht wegen einige unsachlicher User threads
zu Ungunsten aller sonstigen User schließen müssen.

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Chun
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Antwort #10 - 29.04.2006 um 17:25:55
 
Kim-Hoan schrieb am 29.04.2006 um 17:19:09:
Nicht Deine Fragestellung hilft Nikol84 weiter, sondern Antworten ....



Wie soll ich denn antworten oder etwas korrigieren, wenn du mir nicht erklärst, was du meinst? Ich habe dich lediglich gefragt, was du denn damit meinst. Also bitte erklär doch mal
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Chun
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Antwort #11 - 29.04.2006 um 17:27:39
 
fons schrieb am 29.04.2006 um 17:23:49:
Bitte unterlasst diese persönlichen Ping Pong Streitereien.

Wir wollen nicht wegen einige unsachlicher User threads
zu Ungunsten aller sonstigen User schließen müssen.




Welche Ping Pong Streiterei? Wie soll ich hier denn weiterhelfen,Fons, wenn ich nicht weiß, was Kim-Hoan meint? Ich glaube du hast da was falsch verstanden

Gruß
Chun
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Nikol84
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
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Antwort #12 - 30.04.2006 um 16:35:40
 
hi all,



ich sagte ich freue mich für jeden Rat, also danke euch und ich werd mich bissel bei PKV informieren. Irgendwie muss ich ja mal untersucht werden  Smiley

LG Nikol
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Ulf
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #13 - 12.05.2006 um 12:12:33
 
Nikol84 schrieb am 30.04.2006 um 16:35:40:
hi all,



ich sagte ich freue mich für jeden Rat, also danke euch und ich werd mich bissel bei PKV informieren. Irgendwie muss ich ja mal untersucht werden  Smiley

LG Nikol


Der werdende Vater möge Dir den Arztbesuch zahlen. So sagt es das deutsche Familienrecht.

Probleme könnte es geben, wenn er dafür objektiv zu wenig Geld hat.

Ahoj, ULF
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Nikol84
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Antwort #14 - 12.05.2006 um 19:00:24
 
Hallo,

hat sich schon erledigt Smiley

Sein oder auch mein Hausarzt hat eine Zusatzversicherung über die IKK für mich abgeschlossen und hab heute endlich eine Überweisung zum FA bekommen Smiley


LG Nikol
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