Hallo Fee,
ich sehe in dem Verhalten Deines (Noch)Mannes eine arglistige Täuschung.
Zwar gibt es keine einseitigen Scheinehen,
doch Eure Ehe wurde nur aufgrund einer Täuschung seitens Deines Mannes eingegangen.
Über diese Schiene müsste doch eigentlich auch rechtlich noch etwas zu machen sein.
Such mal im Forum und im Internet unter Eheannullierung / Annullierung.
Bezüglich Unterhaltspflichten sehe ich das so:
Da Du arglistig getäuscht worden bist, bist Du auch ihm nicht unterhaltspflichtig.
Und bzgl. der Krankenkasse:
Wenn er meint, er müsse sich nicht um die Versicherung kümmern, hat er Pech gehabt.
IMHO bist Du nicht verpflichtet, ihm irgendwelche Unterlagen zukommen zu lassen oder irgendwelche Versicherungen zu zahlen.
Wie gesagt: Du wurdest ja getäuscht, da kann auch keiner von Dir verlangen, dass Du denjenigen, der Dich getäuscht hat, auch noch weiterhin unterstützst!
Hat Dein (Noch)Mann noch einen Schlüssel zu Eurer Wohnung?
Wenn ja, würde ich dringend das Schloss austauschen.
Evtl. würde ich auch die Tel-Nr. wechseln.
Da könnte nämlich wirklich einiges an Druck und Schikane auf Dich zukommen, wenn er merkt, dass es mit dem Aufenthalt doch nicht so läuft, wie er sich das vorgestellt hat.
Ich wünsche Dir ganz viel Kraft.
Liebe Grüße
Janna