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Heirat eines Irakers ohne Ledigkeitsbescheinigung? (Gelesen: 3.556 mal)
sweettinchen1986
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Verlobt mit Ausländer/in
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26.04.2006 um 21:46:44
 
Hallo,

mein Verlobter und ich möchten so bald wie möglich heiraten.
Er kommt aus dem Irak und wir haben alle Dokumente zusammen -bis auf eines:
Die Bestätigung ,dass er im Irak noch nicht verheiratet ist.

Seit Monaten warten wir nun auf dieses Dokument - doch wegen der aktuellen gespannten Lage im Irak scheint es unmöglich an dieses Dokument ran zu kommen. Da mein Verlobter den Irak verlassen musste weil er seinen Glauben von Moslem auf Christ geändert hat und er deshalb keine Unterstützung erwarten kann wird das ganze natürlich noch zusätzlich erschwert.
Hier in Deutschland kämpfen wir schon seit 2,5 Jahren vor Gericht, doch sein letzter Asylantrag wurde abgelehnt - hier in deutschland gibt es leider kein Asyl für Glaubensverfolgte. Im Moment hat er eine Duldung.

Nun zu meiner Frage: Gibt es hier in Deutschland irgendwie die Möglichkeit dieses eine Dokument zu umgehen? Das Dokument braucht einen Stempel des Aussenministeriums und es darf nicht älter als 6 Monate sein.  Im Moment also unmöglich - hat das Deutsche Recht für so eine Ausnahmesituation denn kein Gesetz oder eine Ausnahmeregelung?
Für Antwort wäre ich sehr dankbar!
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ronny
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Mitarb. Standesamtsaufsicht
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Antwort #1 - 27.04.2006 um 07:32:58
 
Hallo,

da er aus dem Irak kommt, der ein EFZ nicht ausstellt, wird ein Befreiungsverfahren erforderlich weden. Dazu steht in den FAQ schon einiges. Zu den erforderlichen Unterlagen siehe hier ein Beispiel des OLG Stuttgart :

http://www.olg-stuttgart.de/servlet/PB/show/1187111/Irak.pdf

Wichtigstes Dokument hierfür ausserdem ein gültiger Pass, liegt der vor ?

Grüße
Ronny Zwinkernd
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...      Sich täglich selber noch im Spiegel erkennen zu können, ist wichtiger als jeder Titel und jede Beförderung. -eigen-   Wenn nur noch Gehorsam gefragt ist und nicht mehr Charakter, dann geht die Wahrheit, und die Lüge kommt.                                                    Ödön von Horváth
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sweettinchen1986
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Antwort #2 - 27.04.2006 um 17:09:32
 
Hallo Ronny,

ja, sein Personalausweis liegt vor -aber an die Ledigkeitsbescheinigung kommen wir nicht ran! Wie müssen wir jetzt weiter vorgehen um dieses Befreiungsverfahren anzustreben? Weißt du wie lange sowas dauert?
Wir sind schon ziemlich verzweifelt!

Danke, ronny für deine antwort!"
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ronny
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Antwort #3 - 27.04.2006 um 19:15:51
 
Das Befreiungsverfahren steht oben bei den FaQ erklärt Zwinkernd

Und hier:

http://www.olg-stuttgart.de/servlet/PB/show/1187076/Allgemeine-Hinweise.pdf
Einfach beim Standesamt den Antrag stellen .

Aber ich fragte nach Pass, nicht nach Personalausweis Zwinkernd
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sweettinchen1986
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Verlobt mit Ausländer/in
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Antwort #4 - 27.04.2006 um 21:39:15
 
ja klar, natürlich Pass- tut mir Leid Smiley war gerade etwas im Stress!
Vielen Dank für deine Infos - ich werde einen Termin mit unserem Standesamt vereinbaren und den Standesbeamten nochmal konkret darauf ansprechen -bei dem Standesamt in meinem Heimatdorf sagte der Beamte es sei ohne dieses Dokument nicht möglich zu heiraten - aber jetzt gehen wir zu einem anderen Standesamt die hoffentlich mehr Ahnung davon haben!
Vielen Dank nochmal!! Smiley
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sweettinchen1986
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Verlobt mit Ausländer/in
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Antwort #5 - 04.05.2006 um 11:10:32
 
Hallo -
ich habe gerade beim Standesamt angerufen.
Die meinten allerdings, dass wir die "Ledikeitsbescheinigung" mit dem Stempel vom Aussenministerium auf jeden Fall brauchen, weil wir ohne das die Befreiung von der Beibringung des Ehefähigkeitszeugnisses beim OLG nicht bekommen können.
Sie sagte zwar, wir könnten es versuchen, aber ohne bestünde nicht viel Hoffnung.
Sie sagte auch im Standesamt seien jeden Tag Iraker die diese Ledigkeitsbescheinigung vorweisen könnten. Ich frage mich wirklich wie die da ran gekommen sind, denn wir versuchen es schon seit November!
Wisst ihr wie wir das Problem lösen können?
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