Willkommen Gast.
Wenn dies Dein erster Besuch hier ist, lies bitte zuerst die Hilfe - Häufig gestellte Fragen durch. Du musst Dich vermutlich Einloggen oder Registrieren, bevor Du Beiträge verfassen kannst. Klicke auf den "Registrieren" Link, um den Registrierungsprozess zu starten. Du kannst aber auch jetzt schon Beiträge lesen. Suche Dir einfach das Forum aus, das Dich am meisten interessiert.

info4alien.de
 

  ÜbersichtHilfeSuchenEinloggenRegistrierenKontakt Spenden  
 
Seitenindex umschalten Seiten: 1
Thema versenden Drucken
Bitte Bitte Hilfe !! Schwanger v . Asylbewerber (Gelesen: 3.350 mal)
salamandryna
Themenstarter Themenstarter
Newbie
*
Offline


i love i4a


Beiträge: 3
Geschlecht: female

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Bekannt mit Ausländer/n/in
Zeige den Link zu diesem Beitrag Bitte Bitte Hilfe !! Schwanger v . Asylbewerber
26.04.2006 um 12:12:22
 
Guten tag !
ich bin völlig durcheinander noch und bitte dringend um hilfe !! ich bin deutsche,verheiratet und habe mich in einen afrikaner verliebt. nun bin ich schwanger von ihm. mit meiner familie wird es keine oder nur wenige probleme geben.ich führe eine sogenannte offene ehe. mein freund jedoch als der werdende vater ist aslylbewerber mit schwebendem verfahren. ich werde dieses kind auf jeden fall belkommen,immerhin ist es meine eigene schuld,werde mich aber niemals von meinem mann trennen oder meinen freund heiraten wollen. nun meine frage: hat mein afrikanischer freund irgendwelche rechte in deutschland zu leben,wenn sein kind hier in deutscjland lebt ,also bei mir und meiner famile lebt? ich werde ihn auf jeden fall als vater anerkennen lassen und ich will unbedingt dass er das sorgerecht mit mir teilt. ich finde es extrem wichtig dass "multikulturelle " kinder beide elternteile haben,wenn auch nur besuchstechnisch. bitte antwortet mir ,vielleicht kann irgendein beitrag mir weiterhelfen und mir zeigen welchen weg ich , und natürlich mein freund nun zu gehen haben

danke

salamandryna
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
brickbat
Expertin
****
Offline


We must be the change
we wish to see


Beiträge: 1.257
Geschlecht: female

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Mitarbeiter/in Ausländerbeh.
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Bitte Bitte Hilfe !! Schwanger v . Asylbewerbe
Antwort #1 - 26.04.2006 um 12:23:01
 
Rechtlich wird das Kind zunächst mal als eheliches Kind angesehen werden. Ich bin nicht sicher, ob es dann so einfach sein wird mit dem geteilten Sorgerecht. Mal ganz davon abgesehen welcher Belastung Dein Kind ausgesetzt sein wird, wenn es mit dem langjährigen Ehemann der Mutter zusammenlebt, dieser für das Kind aufgrund des fehlenden Sorgerechts nichts regeln kann und alle persönlichen Angelegenheiten, wie schulische Dinge/Krankenhausaufenthalt/Paßbeantragung etc., mit jemand geregelt werden müssen, der mit der Familie eigentlich nichts zu tun hat. Hast Du Dir das gut überlegt?
Zum Seitenanfang
  

I
 
IP gespeichert
 
Mick
i4a-team
*****
Offline


immer lächeln ;)


Beiträge: 12.931

46282 Dorsten, Nordrhein-Westfalen, Germany
46282 Dorsten
Nordrhein-Westfalen
Germany
Geschlecht: male
Stimmung:

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ex-Mitarbeiter ABH, Hobbyist
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Bitte Bitte Hilfe !! Schwanger v . Asylbewerbe
Antwort #2 - 26.04.2006 um 12:41:11
 
brickbat schrieb am 26.04.2006 um 12:23:01:
Mal ganz davon abgesehen welcher Belastung Dein Kind ausgesetzt sein wird, wenn es mit dem langjährigen Ehemann der Mutter zusammenlebt, dieser für das Kind aufgrund des fehlenden Sorgerechts nichts regeln kann und alle persönlichen Angelegenheiten, wie schulische Dinge/Krankenhausaufenthalt/Paßbeantragung etc., mit jemand geregelt werden müssen, der mit der Familie eigentlich nichts zu tun hat. Hast Du Dir das gut überlegt?


Hoi,
es wäre nett, wenn die moralische Diskussion an anderer
Stelle (Userforum, Kurzmitteilung) fortgesetzt würde. Dieses
Forum ist für Rechtsfragen da.
Danke.

Änderung:
@Start-Post: Bitte demnächst aussagekräftigen Betreff wählen.
Zum Seitenanfang
  

...   Viele Grüße von Mick    ...
Zitat:
Ich bin mir da aber nicht sicher aber es ist sicher 100% so.
(ich sach nicht von wem das ist. Aber es ist hier zu finden, wenn man richtig sucht)
Homepage https://www.facebook.com/miganator1  
IP gespeichert
 
ronny
Platin Member
*****
Offline


Je ne regrette rien!


Beiträge: 8.332

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Mitarb. Standesamtsaufsicht
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Bitte Bitte Hilfe !! Schwanger v . Asylbewerbe
Antwort #3 - 26.04.2006 um 13:12:08
 
Hallo,

aufenthaltsrechtlich ist es so, dass er als Vater des Kindes nur dann überhaupt ein Bleiberecht erhalten kann, wenn er zu dem Kind eine Verwandtschaft herstellen kann. dazu kommt, dass die Aufenthaltserlaubnis nur dann erteilt werden wird, wenn zwischen ihm und dem Kind eine Beistands- und Betreuungsgemeinschaft entsteht, die über eine bloße Besuchs- und Begegnungsgemeinschaft hinausgeht.

Das wird neben den noch zu erläuternden familienrechtlichen Problemen zu einem Nachweisproblem werden, wenn Du weiterhin nicht in einer Lebensgemeinschaft mit ihm lebst (Stichwort Scheinvaterschaft).

Familienrechtlich ist er zunächst mal nicht existent, weil Dein Ehemann als rechtlicher Vater des Kindes gilt. Um dies zu ändern wäre eine rechtskräftige Anfechtung der Anscheinsvaterschaft (des Ehemannes ) erforderlich. Die Anfechtung kann nach § 1600 BGB look here durch den Anscheinsvater, den biologischen Vater, die Mutter und das Kind erfolgen.

Die Erklärung der gemeinsamen Sorge und die Anerkennung der biologischen Vaterschaft sind erst rechtswirksam und ausländerrechtlich bedeutsam, wenn die Anfechtung erfolgt ist.

Grüße
Ronny Zwinkernd
Zum Seitenanfang
  

...      Sich täglich selber noch im Spiegel erkennen zu können, ist wichtiger als jeder Titel und jede Beförderung. -eigen-   Wenn nur noch Gehorsam gefragt ist und nicht mehr Charakter, dann geht die Wahrheit, und die Lüge kommt.                                                    Ödön von Horváth
ronbonchauvi58  
IP gespeichert
 
salamandryna
Themenstarter Themenstarter
Newbie
*
Offline


i love i4a


Beiträge: 3
Geschlecht: female

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Bekannt mit Ausländer/n/in
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Bitte Bitte Hilfe !! Schwanger v . Asylbewerbe
Antwort #4 - 26.04.2006 um 16:29:30
 
vielen vielen dank für die bisherigen antworten!! und auch danke dafür,dass hier der moralischen frage ein riegel vorgeschoben wird. ich bin momentan auch wenig in der stimmung mich als dogmatischer abtreibungsgegner zu outen . ich beabsichtige natürlich, von meinem ehemann die vaterschaft anfechten zu lassen,und auch,meinem freund die vaterschaft möglichst frühzeitig anerkennen zu lassen ( ich hörte einmal das wäre schon in der schwangerschaft möglich???) eine "Beistands- und Betreuungsgemeinschaft " wird es niemals geben ,da ich nicht beabsichtige meinen freund in meinem hause aufzunehmen Schockiert/Erstaunt) jedoch hoffte ich,dass es möglich wäre,ihm durch zugestehen der vaterschaft und gemeinsamem sorgerecht die möglichkeit zu geben,an der grosswerdung seines kindes mitzuwirken...sei es mit wöchentlichen aufenthalten des kindes bei ihm oder regelmässigen und häufigen besuchen seinerseits bei dem kind.....
vielen dank nochmals und hoffe auf weitere antworten !!
salamandryna
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
ronny
Platin Member
*****
Offline


Je ne regrette rien!


Beiträge: 8.332

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Mitarb. Standesamtsaufsicht
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Bitte Bitte Hilfe !! Schwanger v . Asylbewerbe
Antwort #5 - 26.04.2006 um 18:24:05
 
salamandryna schrieb am 26.04.2006 um 16:29:30:
( ich hörte einmal das wäre schon in der schwangerschaft möglich???)


Sicher ist die schon vorher möglich aber sie wird nicht wirksam, solange nicht die Anfechtung rechtswirksam ist.

Da die Anfechtung einer gesetzlichen Vaterschaft aber erst dann möglich ist, wenn sie bereits eingetreten ist, wird zumindest die Einleitung des Anfechtungsverfahrens erst nach der Geburt möglich sein.

Vorher wird kein Entscheidungsbedarf bestehen Zwinkernd

Ob die Betreungs- und Beistandsgemeinschaft dann so wie Du Dir das vorstellst von der ABH akzeptiert wird, können wir hier nicht abschließend klären, da das Ganze sicher eine absolute Einzelfallentscheidung wird Zwinkernd

Grüße
Ronny Zwinkernd
Zum Seitenanfang
  

...      Sich täglich selber noch im Spiegel erkennen zu können, ist wichtiger als jeder Titel und jede Beförderung. -eigen-   Wenn nur noch Gehorsam gefragt ist und nicht mehr Charakter, dann geht die Wahrheit, und die Lüge kommt.                                                    Ödön von Horváth
ronbonchauvi58  
IP gespeichert
 
brickbat
Expertin
****
Offline


We must be the change
we wish to see


Beiträge: 1.257
Geschlecht: female

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Mitarbeiter/in Ausländerbeh.
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Bitte Bitte Hilfe !! Schwanger v . Asylbewerbe
Antwort #6 - 27.04.2006 um 01:13:58
 
Das war nicht als moralischer Einwand gedacht sondern als sachlicher Denkanstoß. Ärgerlich
Zum Seitenanfang
  

I
 
IP gespeichert
 
Seitenindex umschalten Seiten: 1
Thema versenden Drucken

Link zu diesem Thema