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Freie Mitarbeiter nachdem Studium (Gelesen: 1.030 mal)
mainzda
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Beiträge: 86

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: ehemalige/r Ausländer/in
Zeige den Link zu diesem Beitrag Freie Mitarbeiter nachdem Studium
24.04.2006 um 21:25:02
 
Hallo,
ist es möglich, dass man nach dem Studium bei einer Firma angestellt wird und dann nebenbei als Freiberufler arbeitet ?
Danke
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brickbat
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Beiträge: 1.257
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Mitarbeiter/in Ausländerbeh.
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Freie Mitarbeiter nachdem Studium
Antwort #1 - 24.04.2006 um 22:35:59
 
Wenn Du die AE nach § 18 erhälst (wovon ja auszugehen ist), mußt Du für die freiberufliche Tätigkeit eine separate Genehmigung bei der ABH beantragen. Die Arbeitserlaubnis ist auf die Tätigkeit bei der Firma beschränkt. Die Aussichten würde ich als schlecht bezeichnen.  unentschlossen
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mira_cle
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Beiträge: 28

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Freie Mitarbeiter nach dem Studium
Antwort #2 - 26.04.2006 um 14:23:59
 
Hallo,
ich habe noch eine Zusatzfrage zu diesem Thema. Was ist, wenn man nach dem Einjahres-Arbeitsvisum (gebunden an den Arbeitgeber) ein neues, zweijähriges Visum bekommen hat, wo wortsörtlich steht: "Jede Beschäftigung erlaubt. Selbständige Erwerbstätigkeit nur mit ZUstimmung der ABH gestattet". Wie sieht es dann aus mit freiberuflicher Tätigkeit neben der Hauptbeschäftigung und wie sind in diesem Fall die Erfolgsaussichten?
Für jede Rückmeldung bin ich dankbar!  Smiley
mira_cle
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