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Namenwechsel (Gelesen: 4.000 mal)
Raskat
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
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21.04.2006 um 11:27:03
 
Hi! Es geht um folgendes: man möchte seinen russischen Nachnamen (mütterlicherseits) gegen den deutschen Namen von seinem Vater ändern. Wie kann man das machen?
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ronny
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Mitarb. Standesamtsaufsicht
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #1 - 21.04.2006 um 21:19:55
 
Hi,

erste Voraussetzung:


Deutsche Staatsangehörigkeit, oder Asylberechtigung oder ausl Flüchtling mit Ausweis oder heimatloser Ausländer Zwinkernd

zweite Voraussetzung :

ein wichtiger Grund für die Namensänderung muß vorliegen

dritte Voraussetzung :

Antrag stellen bei der Namensänderungsbehörde, wer das ist kann meist das Standesamt sagen;)

vierte Voraussetzung :


bis zu 1022 € übrig haben, im Ablehnungsfall die Hälfte


Der wichtige Grund muß in der Führung des bisherigen Namens liegen, also z.B.so ein Name wie Szcamonskezrce, das könnte anerkannt werden wegen der etwas seltsamen Schreibweise.

Ob der russische Name die Voraussetzungen für den wichtigen Grund erfüllt, muß die Behörde entscheiden. Nicht ausreichend ist im Regelfall der Wunsch einen deutschen Namen zu führen Zwinkernd

Grüße
Ronny Zwinkernd
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...      Sich täglich selber noch im Spiegel erkennen zu können, ist wichtiger als jeder Titel und jede Beförderung. -eigen-   Wenn nur noch Gehorsam gefragt ist und nicht mehr Charakter, dann geht die Wahrheit, und die Lüge kommt.                                                    Ödön von Horváth
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Raskat
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Antwort #2 - 24.04.2006 um 13:30:47
 
Vielen Dank für eine volle ausfürliche Antwort, Ronny!

Und noch eine Frage zum Thema. Ein jüdischer Flüchtling wohnt in Deutschland etwa 6 Jahre, hat aber eine Staatsangehörigkeit von Weissrussland. Kann man in dem Fall seinen Namen und alle Papiere in einem GUS-Staat ändern? Muss man dann auch in Deutschland was bezahlen?  Smiley
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Raskat
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Antwort #3 - 24.04.2006 um 13:32:15
 
Sorry, asfüHrliche  Laut lachend
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ronny
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Antwort #4 - 24.04.2006 um 13:58:25
 
Zitat:
Ein jüdischer Flüchtling wohnt in Deutschland etwa 6 Jahre, hat aber eine Staatsangehörigkeit von Weissrussland. Kann man in dem Fall seinen Namen und alle Papiere in einem GUS-Staat ändern? Muss man dann auch in Deutschland was bezahlen? 


Hallo Raskat,

als jüd. Flüchtling dürfte sie auch in Deutschland den Namen ändern lassen können, da sie den Asylberechtigten in etwa gleich steht Zwinkernd

Aber niemand kann der Person verbieten, den Namen im Heimatstaat (weißrußland)  ändern zu lassen. Wie es dann aber mit Legalisation oder ähnlichem aussieht, keine Ahnung. Hängt davon ab, womit dann die Namensänderung für den deutschen Rechtsbereich nachgewiesen werden soll.

Grüße
Ronny Zwinkernd
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Antwort #5 - 25.04.2006 um 08:13:26
 
Vielen Dank,
dann entscheidet sich die erwähnte Person eher für den Umweg durch den GUS-Staat, weil es ums liebe Geld geht. So wird es günstiger Zwinkernd. Und was die Gründe betrifft, so ist das wirklich peinlich, dass man in der sowjetischen Zeit mit einem jüdischen Namen wesentlich weniger Chancen aufs Studium oder Karriere hatte. unentschlossen   Jetzt aber möchte man traditionsgemäss den Vatersnamen tragen Smiley.
Nochmals vielen Dank!
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Raskat
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Antwort #6 - 02.05.2006 um 18:47:25
 
Hi!
Ich habe eine Frage, die mit der Namensänderung zu tun hat. Wie lässen sich die in einem GUS-Land veränderte Papiere in Deutschland für einen Flüchtling legalisieren? Was kann das ungefähr kosten?
Vielen Dank!



Änderung:
Hab das mal an den ursprünglichen Text gehängt, dann wirds deutlicher. Ronny Zwinkernd
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« Zuletzt geändert: 02.05.2006 um 19:44:55 von ronny »  
 
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Raskat
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Antwort #7 - 03.05.2006 um 13:38:53
 
Danke!
Aber gibt es Meinungen?
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Raskat
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Antwort #8 - 03.05.2006 um 13:39:19
 
Oder besser gesagt Erfahrungen.
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Antwort #9 - 03.05.2006 um 13:47:41
 
Hallo Raskat,

was die Kosten im Heimatstaat (also nicht irgendein GUS-Staat)  betrifft (nur dessen Namensänderung  wird akzeptiert) weiß ich nicht, sorry Zwinkernd

Bei den deutschen Behörden (Meldeamt und Standesamt) wird sowieso ein neuer Pass vorgelegt werden müssen, der den geänderten Namen enthält Zwinkernd
Kosten hierfür richten sich auch nach dem Heimatrecht, das wird die Botschaft beantworten können.

Ausländeramt wird Geld haben wollen für die Übertragung der AE siehe § 47 Abs. 1 Nr. 11 AufenthV Zwinkernd

Je nachdem , ob ein deutsches Personenstandsbuch (Familienbuch) angelegt wurde, können ggf. noch geringe Gebühren für neu auszustellende Urkunden in Frage kommen Zwinkernd

Grüße
Ronny Zwinkernd
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