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Anmeldung, aber wo? (Gelesen: 723 mal)
beydc
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Beiträge: 12

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Zeige den Link zu diesem Beitrag Anmeldung, aber wo?
19.04.2006 um 17:58:44
 
Hallo

Meine Frau war in Deutschland wegen eines Auslandsaufenthaltes fuer ein paar
Monate abgemeldet, jetzt hat Sie sich in einer anderen Stadt und Bundesland
erneut im Anmeldebuero wieder angemeldet.

Meine Frage ist, muss Sie trotzdem noch wieder beim Auslaenderamt vorstellig
werden und sich dort registrieren lassen? Sie ist im Besitz einer
unbefristeten Niederlassungserlaubnis.

Vielen Dank im Voraus fuer Ihre Antworten
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Abu
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Beiträge: 2.772

Kleinmachnow, Germany
Kleinmachnow
Germany
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von ehem. Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Anmeldung, aber wo?
Antwort #1 - 19.04.2006 um 18:14:37
 
Hi,

Wenn die Niederlassungserlaubnis nicht erloschen ist, reicht eine Anmeldung bei der Meldestelle, Einwohnermeldeamt oder wie immer das bei Euch heißt.

Das wiederum hängt davon ab, wie lange Sie im Ausland war. Vgl. § 51 Abs. 1 Nr. 7 AufenthG:
Zitat:
Der Aufenthaltstitel erlischt in folgenden Fällen:
...
7. wenn der Ausländer ausgereist und nicht innerhalb von sechs Monaten oder einer von der Ausländerbehörde bestimmten längeren Frist wieder eingereist ist,
...


Und ggf. ist noch relevant, wie lange sie schon in D ist bzw. ob sie mit einem Deutschen verheiratet ist. Vgl. § 51 Abs. 2:
Zitat:
Die Niederlassungserlaubnis eines Ausländers, der sich mindestens 15 Jahre rechtmäßig im Bundesgebiet aufgehalten hat sowie die Niederlassungserlaubnis seines mit ihm in ehelicher Lebensgemeinschaft lebenden Ehegatten erlöschen nicht nach Absatz 1 Nr. 6 und 7, wenn deren Lebensunterhalt gesichert ist. Die Niederlassungserlaubnis eines mit einem Deutschen in ehelicher Lebensgemeinschaft lebenden Ausländers erlischt nicht nach Absatz 1 Nr. 6 und 7. ...


Abu
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