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Streik (Gelesen: 2.933 mal)
Foray
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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19.04.2006 um 13:03:31
 
Ich habe langsam die Nase voll. Ich habe meine Frau im Januar in China geheiratet. Noch im Februar reichte sie den Antrag auf ein Visum zur FZF bei der Deutschen Botschaft in Peking ein. Mitte März war ich bei der Ausländerbehörde um mich zu informieren ob mitlerweile was angekommen sei. Dem war aber nicht so. Mir wurde zugesichert, dass man sich bei mir melden würde wenn die Unterlagen ankommen. Bis heute ist nichts passiert. Ich nahm also an, dass die Botschaft noch nicht tätig geworden sei. Diese versicherte mir allerdings, dass die Unterlagen schon Ende Februar zur Ausländerbehörde Bremen geschickt wurden. Seit dieser Nachricht versuche ich vergeblich Kontakt mit der Ausländerbehörde aufzunehmen. Vermutlich wegen des Streis nimmt am Telefon niemand ab und vor Ort werden vom Sicherheitsdienst nur Leute mit einem Termin reingelassen den ich nicht habe. Nun meine Frage: Was kann ich tun? Der Streik könnte noch etwas dauern. Habe ich einfach Pech gehabt? Ich habe meine Frau nun schon über 3 Monate nicht gesehen, ich will nicht wissen wie lange es noch dauern wird, die SBs von der ABH habe wahrscheinlich noch nicht einen Finger krumm gemacht und der Streik geht vielleicht noch 'ne Weile.
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Foray  
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Abu
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von ehem. Ausländer/in
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Antwort #1 - 19.04.2006 um 13:09:42
 
Ich versteh' nur Bahnhof! Was für ein Streik?

Abu
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Ralf
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: ex-Mitarbeiter EBH
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Antwort #2 - 19.04.2006 um 13:31:34
 
Zwar wird noch hier und da im öffentlichen Dienst gestreikt, allerdings habe ich nichts davon gehört, dass irgendwo in Deutschland eine Ausländerbehörde davon betroffen ist. Beamte streiken sowieso nicht, und sollte die Telefonvermittlung unbesetzt sein (was ich nicht glaube), muss man halt die direkte Durchwahl wählen und sich ansonsten an die Sprechzeiten halten.

Aber mal im Ernst: 8 Wochen sind durchaus noch im grünen Bereich, also locker bleiben!
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ronny
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Mitarb. Standesamtsaufsicht
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #3 - 19.04.2006 um 13:35:41
 
Am Ende ist Ver.di auch noch schuld am fehlenden Familienglück Zwinkernd

Ansonsten sehe ich das auch so:

Zitat:
8 Wochen sind durchaus noch im grünen Bereich, also locker bleiben


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...      Sich täglich selber noch im Spiegel erkennen zu können, ist wichtiger als jeder Titel und jede Beförderung. -eigen-   Wenn nur noch Gehorsam gefragt ist und nicht mehr Charakter, dann geht die Wahrheit, und die Lüge kommt.                                                    Ödön von Horváth
ronbonchauvi58  
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Foray
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #4 - 19.04.2006 um 16:19:51
 
Im ernst: In Bremen ist die komplette Ausländerbehörde betroffen. Die streiken schon seit mindestens 3 Wochen, kein Ende in Sicht! Offiziell wird gesagt "die Mitarbeiter des Stadtamtes streiken", allerdings ist die Ausländerbehörde im Stadtamt integriert.
Ich gebe zu, 8 Wochen sind noch im grünen Bereich. Wenn man aber bedenkt, dass ja noch einige Schritte vor uns liegen (Vorsprechtermin, Bearbeitung, nach Peking zurückschicken, Erstellen und Zuschicken des Visums), könnte aus 8 Wochen mal ganz schnell ein halbes Jahr werden und das wäre wirklich ein bischen lang.
Zum Thema Beamte und Streik: mich wundert es ja auch, kann es vielleicht sein, dass die SBs der Ausländerbehörde in Bremen allesamt nicht verbeamtet und somit zum Streik berechtigt sind?
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Foray  
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Reyhan
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #5 - 19.04.2006 um 19:04:56
 
Zitat:
Ich nahm also an, dass die Botschaft noch nicht tätig geworden sei. Diese versicherte mir allerdings, dass die Unterlagen schon Ende Februar zur Ausländerbehörde Bremen geschickt wurden.


..ruf doch einfach mal beim Bundesverwaltungsamt in Köln an und frage nach ob die Unterlagen aus Peking erstens schon angekommen sind und je nach Auskunft zweitens an welchem Termin an die ABH weitergeschickt wurden. Mit konkreten Daten läßt sich in der Regel besser argumentieren und / oder schreiben.

Ansonsten schliesse ich mich meinen Vorschreibern an und denke auch dass alles noch im grünen Bereich ist.


Viel Glück

Reyhan




Bundesverwaltungsamt
Barbarastr. 1
50735 Köln
Tel: 01888 358-0 bzw. 0221 758-0
Fax: 01888 358-2823 bzw. 0221 758-2823
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..immer mit der Ruhe !
 
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DonCamillo
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #6 - 20.04.2006 um 08:48:14
 
Hi,

ein Visumverfahren verhindert letztlich nicht die Verbindung zweier Menschen. Sie regelt "nur", ob das Zusammenleben in D erfolgen kann, somit steht es doch jedem frei seine ehel. Lebensgemeinschaft in einem anderen Land aufzunehmen.
Sollte dieses nicht gewollt oder unmööglich sein, so ist das Verfahren zu durchlaufen und die notwendige Bearbeitungszeit abzuwarten. Die Berge von Vorschriften haben sich im Laufe der Zeit entwickelt und bergen viele Erfahrungen
mit den bisherigen Visumverfahren von Ausländern, die sich hier  D eine AE erschlichen haben. Eine entsprechende Reaktion eines Staates auf derartiges Verhalten dürfte nachvollziehbar sein.

DonCamillo

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« Zuletzt geändert: 20.04.2006 um 09:26:44 von Ralf »  
 
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San Judas
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Put the Champagne on Ice


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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #7 - 20.04.2006 um 13:42:58
 
Hab die gleiche Erfahrung mit der Ausländerbehörde in Bremen gemacht und natürlich ist es eine Schweinerei, dass auf die bisherige schon ultra lange Bearbeitungzeit jetzt auch noch die Streikzeit raufkommt. Mann ich bezahl fast die Hälfte meines Gehalts für Steuern und Abgaben, da kann ich doch wohl verlangen, dass die Verwaltung halbwegs funktioniert. Da ging das ganze (super komplizierte) in Kuba ja schneller. Das glaubt mir dort eh keiner, dass in dem tollen Deutschland alles noch komplizierter ist als in Kuba.

So, und jetzt werd ich mich bei ver.di beschweren. Ärgerlich Laut lachend
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Foray
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #8 - 20.04.2006 um 14:30:32
 
Sauber, hat sich (vorläufig) erledigt. Ich habe einen Vorsprechtermin für nächste Woche erhalten. Ich soll Personalausweis und Mietvertrag mitbringen. Mietvertrag wahrscheinlich um Obdachlosigkeit auszuschließen. Jetzt ist leider das Problem, dass ich überhaupt keinen Mietvertrag habe weil ich noch bei meinen Eltern wohne. Wir hatten eigentlich geplant noch eine gewisse Zeit gemeinsam bei meinen Eltern zu wohnen. Obdachlosigkeit läge also nicht vor, trotzdem kann ich keinen Mietvertrag vorweisen. Wie soll ich mich beim Gespräch verhalten falls es Probleme gibt?
Danke
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Foray  
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sunnysunshine
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #9 - 20.04.2006 um 17:01:49
 
Zitat:
trotzdem kann ich keinen Mietvertrag vorweisen. Wie soll ich mich beim Gespräch verhalten falls es Probleme gibt?


lass dir einfach von deinen Eltern eine Bestätigung schreiben, dass ihr gemeinsam bei ihnen wohnen könnt... sollte ausreichen...
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Arkha
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Der größte Lump im ganzen
Land....


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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: ehemalige/r Ausländer/in
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Antwort #10 - 20.04.2006 um 18:35:48
 
Zitat:
ein Visumverfahren verhindert letztlich nicht die Verbindung zweier Menschen. Sie regelt "nur", ob das Zusammenleben in D erfolgen kann, somit steht es doch jedem frei seine ehel. Lebensgemeinschaft in einem anderen Land aufzunehmen.
Sollte dieses nicht gewollt oder unmööglich sein, so ist das Verfahren zu durchlaufen und die notwendige Bearbeitungszeit abzuwarten. Die Berge von Vorschriften haben sich im Laufe der Zeit entwickelt und bergen viele Erfahrungen
mit den bisherigen Visumverfahren von Ausländern, die sich hier  D eine AE erschlichen haben. Eine entsprechende Reaktion eines Staates auf derartiges Verhalten dürfte nachvollziehbar sein.


Nein, die o.g. Visumsvorschriften dienen in keinem Weise dem Gemeinwohl, was die Aufgabe des Staates wäre.

In seiner Heimat zu leben und mit dem Menschen, die man liebt zusammen, sind beide fundamentale Menschenrechte.  Wenn ein Mensch (auch Deutscher) sich entscheidet, in siener Heimat mit seinem ausländeschen Partner zu leben, dann sollte niemand was zu melden haben.

Es gibt in der Wirklichkeit nur ein Grund, warum das Verfahren zur FZF immer wieder länger dauern und immer wieder komplizierter wurden - NATIONALISMUS!!!

In allen mir bekannten Kulturen war und ist, die Verbindung der Liebenden zu verhindern, verachtenswert. Genau so verachtenswert ist die Aufforderung seine Heimat zu verlassen.
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"Der größte Lump im ganzen Land, das ist und bleibt der Denunziant." - August Heinrich Hoffmann von Fallersleben
 
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fons
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #11 - 20.04.2006 um 18:43:36
 
Arkha schrieb am 20.04.2006 um 18:35:48:
...NATIONALISMUS!!! ...

Solch
nette
Aussagen haben hier nix in Sachforen verloren.
Das ist Stammtischgelaber pur - leider.

Sorry für die, die hier ernsthaft schreiben, aber:

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