Zitat:ein Visumverfahren verhindert letztlich nicht die Verbindung zweier Menschen. Sie regelt "nur", ob das Zusammenleben in D erfolgen kann, somit steht es doch jedem frei seine ehel. Lebensgemeinschaft in einem anderen Land aufzunehmen.
Sollte dieses nicht gewollt oder unmööglich sein, so ist das Verfahren zu durchlaufen und die notwendige Bearbeitungszeit abzuwarten. Die Berge von Vorschriften haben sich im Laufe der Zeit entwickelt und bergen viele Erfahrungen
mit den bisherigen Visumverfahren von Ausländern, die sich hier D eine
AE erschlichen haben. Eine entsprechende Reaktion eines Staates auf derartiges Verhalten dürfte nachvollziehbar sein.
Nein, die o.g. Visumsvorschriften dienen in keinem Weise dem Gemeinwohl, was die Aufgabe des Staates wäre.
In seiner Heimat zu leben und mit dem Menschen, die man liebt zusammen, sind beide fundamentale Menschenrechte. Wenn ein Mensch (auch Deutscher) sich entscheidet, in siener Heimat mit seinem ausländeschen Partner zu leben, dann sollte niemand was zu melden haben.
Es gibt in der Wirklichkeit nur ein Grund, warum das Verfahren zur
FZF immer wieder länger dauern und immer wieder komplizierter wurden - NATIONALISMUS!!!
In allen mir bekannten Kulturen war und ist, die Verbindung der Liebenden zu verhindern, verachtenswert. Genau so verachtenswert ist die Aufforderung seine Heimat zu verlassen.