Zitat:oder hat vielleicht jemand Erfahrung damit, was ein Rechtsanwält in einem solchen Fall erreichen könnte?
Hallo Mona,
es ist in der Tat sowie Don Camillo schreibt
Persnenstandsrechtlich müßte Dein Freund beim OLG Befreiung vom Erfordernis eines
EFZ beantragen, siehe dazu oben die
FAQ und das Personenstandsforum Sticky-Themen
Einer Befreiung steht aber Deine jetzige Ehe entgegen da er Dich derzeit nicht heiraten kann
Das gleiche Problem hättet ihr bei einer Eheschließung in Mexiko und jedem anderen Staat der eine Mehrehe nicht zuläßt
Mir fällt zwar derzeit auch kein Staat ein, der einer Frau die Mehrehe gestattet, aber es würde Euch ausländerrechtlich sowieso nicht weiterhelfen . Denn die Mehrehe berechtigt nicht zum Familiennachzug.
Also wird Euch eine vorübergehende Trennung nicht erspart bleiben. Diese Folge wäre allemal denen einer zwangsweisen Aufenthaltsbeendigung vorzuziehen .
Da wird auch kein noch so versierter RA was dran ändern können . Sorry
Grüße
Ronny