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Ausländerbehörde kann/will nicht weiterhelfen (Gelesen: 2.499 mal)
Mona0808
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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19.04.2006 um 10:34:32
 
Hallo,

wir brauchen dringend einen Rat von jemanden.
Unser Problem ist kurz folgendes: Mein Lebensgefährte ist Mexikaner mit einer Aufenthaltsgenehmigung/Sprachvisum für ein Jahr. Wir wollten eigentlich innerhalb dieses Jahres heiraten. Zur Zeit bin ich allerdings noch verheiratet, eine einvernehmliche Scheidung ist bereits seit Oktober eingereicht, der gesetzliche Versorgungsausgleich zieht sich aber noch in die Länge und wann mit einem Termin zu rechnen ist, ist noch nicht abzusehen.

Dies haben wir dem Ausländeramt so erläutert ... also alle Karten offen auf den Tisch gelegt. Das Ausländeramt kann/will uns allerdings keinen Aufschub geben, weil es keinen Grund hat z.B. wg. Familienzusammenführung etc., da ich noch verheiratet bin. Aber wir wollen uns auf keinen Fall wieder trennen, wir waren schon ein Jahr getrennt und noch einmal wollen wir es mit allen Mitteln vermeiden.

Da ich mich nicht sehr gut mit Ausländerrecht auskenne ist meine Frage, was würde passieren, wenn er nicht fristgerecht ausreist. Welche Konsequenzen hätte das auf eine dann anstehende Eheschließung? Was passiert, wenn man ihn ohne gültigen Ausweis erwischen würde .... eine sofortige Abschiebung?
Hat einer einen Rat für mich, was wir hier noch machen können?

.. oder hat vielleicht jemand Erfahrung damit, was ein Rechtsanwält in einem solchen Fall erreichen könnte?

Vielen Dank bereits jetzt schon!

Mona



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DonCamillo
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Antwort #1 - 19.04.2006 um 10:42:45
 
Hi,

eine unmittelbar bevorstehende Eheschließung könnte zur Erteilung einer
Duldung bis zur Eheschließung führen. Dieses ist lt. SV nicht erkennbar, so dass
er zunächst ausreisen muss, wenn er nicht mehr im Besitz einer AE ist.
Sollte er dieser Ausreiseverpflichtung nicht nachkommen, so kann er abgeschoben werden. Sollte dieses geschehen, so darf er nicht wieder nach
D einreisen.
Wenn dann die eheschließung vollzogen wurde, müsste zunächst ein Befristungsantrag der Sperrwirkung der Abschiebung gestellt werden und
die entstandenen Abschiebekosten müßten bezahlt werden.

Du siehst, es lohnt sich nicht darüber nachzudenken einfach zu bleiben Da hilft Dir auch kein Rechtsanwalt.

DonCamillo
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ronny
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Antwort #2 - 19.04.2006 um 11:02:52
 
Zitat:
oder hat vielleicht jemand Erfahrung damit, was ein Rechtsanwält in einem solchen Fall erreichen könnte? 


Hallo Mona,

es ist in der Tat sowie Don Camillo schreibt Zwinkernd

Persnenstandsrechtlich müßte Dein Freund beim OLG Befreiung vom Erfordernis eines EFZ beantragen, siehe dazu oben die FAQ und das Personenstandsforum Sticky-Themen Zwinkernd

Einer Befreiung steht aber Deine jetzige Ehe entgegen da er Dich derzeit nicht heiraten kann Zwinkernd

Das gleiche Problem hättet ihr bei einer Eheschließung in Mexiko und jedem anderen Staat der eine Mehrehe nicht zuläßt Zwinkernd

Mir fällt zwar derzeit auch kein Staat ein, der einer Frau die Mehrehe gestattet, aber es würde Euch ausländerrechtlich sowieso nicht weiterhelfen . Denn die Mehrehe berechtigt nicht zum Familiennachzug.

Also wird Euch eine vorübergehende Trennung nicht erspart bleiben. Diese Folge wäre allemal denen einer zwangsweisen Aufenthaltsbeendigung vorzuziehen .

Da wird auch kein noch so versierter RA was dran ändern können . Sorry Zwinkernd

Grüße
Ronny Zwinkernd
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Mona0808
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Antwort #3 - 19.04.2006 um 11:58:37
 
Hi,

ich danke Euch beiden für Eure ehrliche und realistische Einschätzung!  weinend

Sehr erfolgversprechend sieht unsere Sache ja nicht aus.

Könnt Ihr mir denn eventuell noch sagen, wann er frühestens wieder einreisen kann in Deutschland (soviel wie ich weiß, darf er 3 Monate nicht nach Deutschland einreisen). Ist das eine exakte Berechnung, also heißt das, wenn er am 8. Mai ausfliegt, darf er am 9. August wieder einreisen?

Danke
Mona
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ronny
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Antwort #4 - 19.04.2006 um 12:07:00
 
Zitat:
Könnt Ihr mir denn eventuell noch sagen, wann er frühestens wieder einreisen kann in Deutschland (soviel wie ich weiß, darf er 3 Monate nicht nach Deutschland einreisen). Ist das eine exakte Berechnung, also heißt das, wenn er am 8. Mai ausfliegt, darf er am 9. August wieder einreisen?


Eigentlich daddys Baustelle Zwinkernd

Ab dem ersten Tag der letzten Einreise beginnen die 180 Tage zu laufen in denen er sich max. drei Monate hier aufhalten darf Zwinkernd

Grüße
Ronny Zwinkernd
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Antwort #5 - 19.04.2006 um 12:29:06
 
Mona0808 schrieb am 19.04.2006 um 11:58:37:
Könnt Ihr mir denn eventuell noch sagen, wann er frühestens wieder einreisen kann in Deutschland (soviel wie ich weiß, darf er 3 Monate nicht nach Deutschland einreisen). Ist das eine exakte Berechnung, also heißt das, wenn er am 8. Mai ausfliegt, darf er am 9. August wieder einreisen?

ronny schrieb am 19.04.2006 um 12:07:00:
Ab dem ersten Tag der letzten Einreise beginnen die 180 Tage zu laufen in denen er sich max. drei Monate hier aufhalten darf Zwinkernd

Diese 180-Tage-Regel bezieht sich auf Schengen-Visa. Im Moment hat der Betreffende aber anscheinend eine AE. Ergo könnte er - nach Erteilung eines Visums - unmittelbar wieder einreisen.

Abu
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Antwort #6 - 19.04.2006 um 13:09:47
 
Zitat:
Diese 180-Tage-Regel bezieht sich auf Schengen-Visa. Im Moment hat der Betreffende aber anscheinend eine AE. Ergo könnte er - nach Erteilung eines Visums - unmittelbar wieder einreisen.



Oops,

sorry, ja Zwinkernd

Er muß ja nur erstmals Schengen nachweisbar verlassen und kann dann visumfrei wieder die dreimonatige  Zeit beanspruchen, weil er einen nationalen Titel hatte. Das hatte ich übersehen.  Zwinkernd

Danach gilt dann aber die von mir erwähnte Regelung mit den 180 Tagen Zwinkernd

Grüße
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Antwort #7 - 19.04.2006 um 14:32:49
 
.... also das heißt dann er könnte nach Mexico fliegen und dann nach ca. 2 Wochen ohne Probleme wieder in Deutschland einreisen? und dann für 180 Tage hier in Deutschland bleiben? Das wäre ja Großartig und würde uns sehr helfen. Für so einen kurzen Zeitraum könnte wir sogar zusammen fliegen.
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Antwort #8 - 19.04.2006 um 14:46:15
 
Zitat:
also das heißt dann er könnte nach Mexico fliegen und dann nach ca. 2 Wochen ohne Probleme wieder in Deutschland einreisen


Ja Zwinkernd

Zitat:
und dann für 180 Tage hier in Deutschland bleiben?


Nein Zwinkernd

Er kann innerhalb eines Zeitraums von 180 Tagen ab der ersten Einreise visumfrei für maximal 90 Tage hier bleiben Zwinkernd

Grüße
Ronny Zwinkernd
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Antwort #9 - 19.04.2006 um 14:51:32
 
jaa logisch  Augenrollen ... jetzt habe ich es verstanden  Zunge

Vielen vielen Dank Ihr habt uns sehr geholfen

Danke

Gruß Mona
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Antwort #10 - 19.04.2006 um 17:09:51
 
Abu schrieb am 19.04.2006 um 12:29:06:
Ergo könnte er
- nach Erteilung eines Visums -
unmittelbar wieder einreisen.

Abu

Ooops, jetzt habe ich auch noch einen Fehler gemacht; er braucht ja als Mexikaner für Kurzaufenthalte gar kein Visum. Sorry.

Abu
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