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Krankenversicherung & Integrationskurs (Gelesen: 1.373 mal)
Lily06
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Beiträge: 32

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Zeige den Link zu diesem Beitrag Krankenversicherung & Integrationskurs
16.04.2006 um 16:28:55
 
hallo...

werde voraussichtlich im august/ september meinen ecuadorianischen verlobten in ecuador heiraten und habe dazu noch zwei fragen:

ich bin noch studentin und im moment noch familienversichert. nach meiner hochzeit werde ich mich dann bei meiner gesetzlichen kk studentisch versichern. bevor mein zukünftiger mann hier ein aufbaustudium o.ä. beginnen kann, muss er ja erst mal deutschkurse besuchen.
kann er während dieser zeit familienversichert sein, auch wenn ich selbst nur studentin bin? oder muss er sich selber krankenversichern? wäre da ein private evtl. günstiger für ihn, weil er ja dann erst mal als freiwillig versichert gilt? und könnte er von einer privaten krankenversicherung später auch wieder in eine gestzliche wechseln (z.b. als student)?
und braucht man bei der beantragung des fzf-visums einen versicherungsnachweises. habe hier im forum gelesen, dass dem nicht so ist, kann mir das aber irgendwie gar nicht vortstellen..

hat mein mann ein recht auf einen integrationskurs, auch wenn er bereits in über deutschkenntnisse verfügt (evtl. sogr kleines zertifikat deutsch)? gib es denn dann auch integrations-sprachkurse auf höherem niveau?

danke für eure antworten!!  Smiley
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Sondra
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Die Alternative zur Sackgasse
heißt Holzweg.


Beiträge: 1.289

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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: Deutsch
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Antwort #1 - 17.04.2006 um 11:28:16
 
Lily06 schrieb am 16.04.2006 um 16:28:55:
hat mein mann ein recht auf einen integrationskurs, auch wenn er bereits in über deutschkenntnisse verfügt (evtl. sogr kleines zertifikat deutsch)? gib es denn dann auch integrations-sprachkurse auf höherem niveau?

Ja, er hat das Recht entsprechend § 44 Aufenthaltsgesetz - siehe diesen Abschnitt.

Ausführliche Informationen zu dem Integrationsprogramm sind auf den Seiten des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge zu finden.

Mit deinen Versicherungsfragen wende dich an deinn Studntenwerk. Ansonsten empfehle ich dir folgende Seiten mit Erläuterungen, Antworten und Angebote:

Das Glossar zur Gesundheitsreform

Zitat:
Voraussetzung für die Versicherung der Familienangehörigen ist, dass sie ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland haben und nicht anderweitig versicherungspflichtig, versicherungsfrei oder von der Versicherungspflicht befreit sind. Das steuerlich relevante Gesamteinkommen des Familienmitglieds darf im Monat 350 Euro nicht übersteigen (gültig für 2006), bei geringfügiger Beschäftigung liegt diese Grenze bei 400 Euro.


Familienversicherung

FAQs: Familienversicherung

FAQ Krankenversicherung Studenten

Zitat:
F: Ich bin verheiratet und bei meiner Frau, die ebenfalls Studentin ist, kostenlos über die Familienversicherung krankenversichert. Wieviel darf ich durch meinen Job verdienen, ohne meinen Anspruch auf die Familienversicherung zu verlieren?
A: Für verheiratete Studenten gelten in Bezug auf den Familienversicherungsanspruch gegenüber dem Ehepartner genau dieselben Einkommensgrenzen wie gegenüber den Eltern.

Merkblatt über die Krankenversicherung der Studenten und Studentinnen 1

Merkblatt über die Kranken- und Pflegeversicherung der Studentinnen und Studenten 2

Studentenwerk Berlin Familienversicherung

Private Krankenversicherung für Studenten

Beste Grüße, Sondra Smiley
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