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Deutschkenntnisse bei Familienzusammenführung (Gelesen: 1.593 mal)
Bratarik
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Beiträge: 14
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Deutschkenntnisse bei Familienzusammenführung
14.04.2006 um 02:50:02
 
Guten Morgen alle miteinander,

ich weiß, den ein oder anderen werde ich an dieser Stelle wohl nerven, vielleicht gibt es ja irgendwo schon einen der genau dies gefragt hat, nur habe ich nicht die Antwort auf meine Fragen erhalten über die Suchfunktion.

Nun komme ich mal zur Sache, ich bin türkischstämmiger Deutscher, meine Freundin ist Türkin und wohnt in der Türkei. Wir haben vor in 2-3 Jahren zu heiraten. Ich studiere noch etwa 3-4 Jahre, also habe noch kein festes bzw. hohes Einkommen. Ich wollte fragen wie gut meine Freundin deutsch können muss, wie ist die Regelung  jetzt, und wie soll sie werden? Ich habe "gehört", dass jetzt auch bei Familienzusammenführung, der Ehegatte deutsch können muss.

Ich habe jetzt Angst, dass wenn aus finanzieller Sicht in 2 Jahren alles okey ist, aber wir dann nicht heiraten können, weil sie kein bzw. nicht gut deutsch sprechen kann.

Ich wünsche allen noch eine schöne und gute Nacht Smiley

Viele Grüße, Tarik
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Wolke_1
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Beiträge: 28

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #1 - 14.04.2006 um 19:54:12
 
häh... wie soll man das denn können ???
Sie wird dann deutsch lernen wenn sie in Deutschland ist und an einem entsprechendem "Integrationskurs" teilnimmt. Alles andere wäre doch wirklich     dä(h)mlich   , oder ??? ^^
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spm
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Beiträge: 25

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: ehemalige/r Ausländer/in
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Antwort #2 - 14.04.2006 um 20:11:07
 
Wenn ihr noch 2-3 Jahre Zeit vor sich habt, wäre es doch hilfreich, wenn sie jetzt anfängt Deutsch zu lernen! Wenn sie bei Ankunft in Deutschland bereits gut Deutsch kann, spart das auf jeden Fall Zeit.

Ich habe auch gehört, dass man beabsichtigt bei Familienzusammenführung Deutschtests einzuführen. Inwiefern das überhaupt durchsetzbar ist (wegen Grundgesetz), weiß ich nicht, aber unabhängig davon rate ich euch, dass sie sich jetzt schon die Sprache langsam aneignet, dann wird einiges leichter.
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gc
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Beiträge: 725

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Flüchtlingshilfe
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Antwort #3 - 15.04.2006 um 00:32:21
 
Das Einkommen ist egal bei einer Familienzusammenführung mit einem hier lebenden deutschen Partner, der Anspruch auf Familienzusammenführung besteht auch wenn der hier lebende deutsche Partner ALG II / Sozialhilfe bezieht, § 28 Abs 1 AufenthG ("abweichend von § 5 Abs. 1 Nr. 1...")

Deutschkenntnisse sollen zwar künftig möglicherweise gefordert werden, sie dürfen aber wg. Artikel 6 Grundgesetz (Grundrecht auf Ehe & Familie) eigentlich nicht gefordert werden, somit ist fraglich ob so ein gesetz wirklich kommt, weil sowas verfassungswidrig wäre...

Dass es natürlich Sinn macht deutsch zu lernen ist eine andere frage als die der formalrechtlichen voraussetzungen für den nachzug, ich finde es daher wenig hilfreich hier das eine mit dem anderen zu vermischen...

gruß

gc
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DonCamillo
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #4 - 15.04.2006 um 10:38:19
 
Bratarik schrieb am 14.04.2006 um 02:50:02:
Ich habe jetzt Angst, dass wenn aus finanzieller Sicht in 2 Jahren alles okey ist, aber wir dann nicht heiraten können, weil sie kein bzw. nicht gut deutsch sprechen kann.



Hi ,

heiraten kannst Du ohne dass Deutschkenntnisse vorliegen.


DonCamillo
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