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Pass f. Kinder Unverheirateter aus versch. Länder (Gelesen: 1.382 mal)
marlen
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Beratungsstelle Migration
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13.04.2006 um 23:42:34
 
Eine marokkanische Frau hat 2 Kinder mit einem Pakistani, der seinerseits aber in Pakistan verheiratet ist.  Augenrollen Er kann die marokkanische Frau also nicht heiraten. Da über Familiennachzug nun auch die eigene Frau gekommen ist, wohnen die beiden auch nicht mehr zusammen. Das Ausländeramt verlangt Pässe für die Kinder. In der marokkanischen Botschaft weigert man sich, da die Frau unverheiratet ist und das nicht akzeptiert wird. Man verwies uns an die pakistanische Botschaft. Die wiederum wollen die Kinder nur beim Vater eintragen. Außerdem will die Mutter auf keinen Fall einen pakistanischen Pass für die Kinder, da sie Angst hat. Sie möchte einen marokkanischen Pass, denn die Kinder leben bei ihr. Ich bin ratlos, was man tun kann. Die Ausländerbehörde weigert sich, den Kindern ein Dokument auszustellen und fordert immer wieder die Frau auf, sich mit der Botschaft zu verständigen. Die tun es aber nicht, ich war mehrmals mit und habe mir das Schaupiel angesehen. Ärgerlich
Damit die Kinder von der Duldung wegkommen, verlangt das Ausländeramt den Pass. Ohne Pass stellen sie nichts anderes aus. Was kann man tun? Wie kriegt man die Botschaft zur Ausstellung eines Passes bewegt? Oder wie bewegt man sie wenigstens, schriftlich zu bestätigen, dass sie keinen Pass ausstellen? Damit würde man bei der Ausländerbehörde ja vielleicht sogar weiterkommen.
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Ralf
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Antwort #1 - 14.04.2006 um 00:16:04
 
Die Kinder können nur den Pass eines Staates bekommen, dessen Staatsangehörigkeit sie auch besitzen, und das richtet sich aussschließlich nach dem Staatsangehörigkeitsgesetzen des betreffenden Staates und nicht nach dem Wunsch der Eltern.
Man muss hier also jeweis nach dem marokkanischen und dem pakistanischen Staatsangehörigkeitsrecht prüfen, welche Staatsangehörigkeit erworben wurde, möglicherweise auch beide oder auch keine der beiden. Die deutsche StA nach § 4 (3) StAG wurde ja anscheinend nicht erworben.
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