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Änderung des Vornamens (Gelesen: 2.555 mal)
toma
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: ehemalige/r Ausländer/in
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12.04.2006 um 10:42:42
 
Eine Frage an die Deutschmacher: Kann im Rahmen einer Einbürgerung ein Vorname der sich durch ISO-Übersetzung aus dem Kyrillischen ergibt durch einen ähnlichen Vornamen, der dem deutschen Vornamen entspricht ersetzt werden und wann muß man das beantragen?
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Blaise
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Mitarb. Standesamtsaufsicht
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Antwort #1 - 12.04.2006 um 10:56:19
 
Hallo,

die korrekte Schreibweise des Vornamens ergibt sich nicht aus der Übersetzung der Geburtsurkunde, sondern aus der Schreibweise in lateinischer Schrift im Pass (siehe § 49 der Dienstanweisung für Standesbeamte und die Aufsichtsbehörden (DA).

Dies wird jedoch nach meiner Kenntnis nicht von allen Einbürgerungsbehörden so gehandhabt.

Ein Name kann zudem nicht bei der Einbürgerung verändert werden, da sich die Namensführung nach dem Recht des Heimatstaates richtet. Sobald man aber deutscher Staatsangehöriger ist (also nach der Einbürgerung), kann man eine öffentlich rechtliche Namensänderung beantragen. Die wird in der Regel gewährt, wenn die neue Schreibweise des Namens der besseren Integration in Deutschland dient.

Die öffentlich rechtliche Namensänderung muss bei der zuständigen Behörde beantragt werden und ist gebührenpflichtig (bis 255,00 €).

Viele Grüße

Blaise
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Aus "Loriots Kommentare":
Nach den neuen Richtlinien betreffs Geschwindigkeitsbeschränkung für Beamte ist es untersagt, während der öffentlichen Verkehrszeiten den Amtsschimmel auf Trab zu bringen.
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Struppi
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Mitarbeiter/in Einbürgerungsb.
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Antwort #2 - 12.04.2006 um 11:00:15
 
Hallo,

das geht m.E. nur durch eine behördliche Namensänderung. Diese kann aber erst nach erfolgter Einbürgerung beantragt werden.

Grüße,

Struppi
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toma
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: ehemalige/r Ausländer/in
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Antwort #3 - 12.04.2006 um 11:10:50
 
Ich danke euch  für die Antworten und werde das so weitergeben!
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auslaender
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
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Antwort #4 - 12.04.2006 um 11:40:42
 
Hi,

in MV hatdie Namensaenderung nur EUR20,- gekostet. Hab selber vor kurzem gemacht.
Es erfolgt tats. NACH der Einbuergerung: in meinem Falle habe ich den Nanensaenderungsantrag sofort nach dem Erhalten der Einb.urkunde beantragt, um aufgrund dieses Antrages das Reisepass und den Personalausweis mit dem "angepassten" Namen beantragen zu duerfen.

Nebenbei: auf den Vaternamen darf man verzichten. Wenn man den Vaternamen behalten will, wird er in der Zeile "Vorname(n)" eingetragen.
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BTight
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
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Antwort #5 - 08.05.2006 um 11:19:46
 
auslaender schrieb am 12.04.2006 um 11:40:42:
Hi,

in MV hatdie Namensaenderung nur EUR20,- gekostet. Hab selber vor kurzem gemacht.
Es erfolgt tats. NACH der Einbuergerung: in meinem Falle habe ich den Nanensaenderungsantrag sofort nach dem Erhalten der Einb.urkunde beantragt, um aufgrund dieses Antrages das Reisepass und den Personalausweis mit dem "angepassten" Namen beantragen zu duerfen.


wie lange hat es gedauert bis die namensänderung durch war?

gruss B!Tight
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rebbe
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Bekannt mit Ausländer/n/in
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Antwort #6 - 12.05.2006 um 11:47:46
 
BTight schrieb am 08.05.2006 um 11:19:46:
wie lange hat es gedauert bis die namensänderung durch war?

gruss B!Tight



Würde mich auch interessieren.  

Gruß, rebbe

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Blaise
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Mitarb. Standesamtsaufsicht
Staatsangehörigkeit: Deutsch
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Antwort #7 - 12.05.2006 um 16:32:14
 
Hallo,

bei der Namensänderung ist es wie bei der Einbürgerung. Die Bearbeitungsdauer hängt von vielen Faktoren ab, die man hier nicht beurteilen kann.

Da kann wohl nur die zuständige Behörde selbst was sagen. Also am besten dort nachfragen...

Grüße

Blaise
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Aus "Loriots Kommentare":
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