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Familienzusammenführung meines Ehegatten (Gelesen: 3.054 mal)
alina
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsch
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11.04.2006 um 16:52:31
 
Hallo zusammen,

muss erstmal sagen finde diese Foren super und sie haben mir schon viel geholfen.
Jetzt hab ich mich auch mal ne Frage und hoff irgendjemand kann mir helfen.

Habe in Serbien geheirat. Würde jetzt gern meinen Schatz hierhaben und nach Aussage der Ausländerbehörde vor der Heirat kann ich hier in Deutschland, ich bin Deutsche, einen Antrag auf Familienzusammenführung machen.
Nach 2 Monaten ist das jetzt wohl anders, die Frau von der Ausländerbehörde sagte mir dass mein Mann den Antrag machen muss in Serbien auf der Auslandsvertretung.
Das will ich aber nicht, da die Ausländervertretung in Serbien schon bei einem Touristenvisum ziemliche Probleme gemacht hat und ich habe Angst dass mein Mann nicht einreisen darf. Ich würde gerne den Antrag hier machen und beweisen dass wir keine Scheinehe usw. führen, so dass die Auslandsvertretung in Serbien nur noch zustimmen muss und alles ist in Dtl. schon kontrolliert worden. Diese sogenannte Vorabstimmung, aber die Ausländerbehörde will dies auf einmal jetzt doch nicht machhen. Kann mir da einer helfen?
Vielleicht kann mir ja auch jemand seine Erfahrungen mit Familienzusammenführung von Ehegatte aus Serbien u. Montenegro berichten. Auch positive Erfahrungen, die mir Hoffnung bereiten, dass ich bald mal meinen Mann hierhaben kann und ganz normal mit ihm eine Ehe führen kann.
weinend weinend :
Vielen Dank im Voraus.
Gruß
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tuyet
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #1 - 11.04.2006 um 17:30:45
 
Also der Antrag auf FZF kann nur in der Botschaft im jeweiligen Land des Ehepartners gestellt werden.
Anders geht es leider nicht. Welche Papiere benötigt werden, da müßt ihr euch mal schlau machen, auf jeden Fall eure Heiratsurkunde  Zwinkernd.
Die Botschaft prüft das dann alles und leitet es weiter an deine zuständige ABH, die prüfen dann wieder. Eventuell kann es zu einer Befragung kommen, muß aber nicht sein. ABH erteilt dann Zustimmung zum Visum (oder auch nicht), teilt die Entscheidung dann der Botschaft mit und diese stellt dann ein Visum aus ( oder auch nicht).
Die Dauer des ganzen Prozedere ist sehr unterschiedlich. Aber mit 2-3 Monaten solltest du schon rechnen.
Du kannst das ganze vielleicht etwas "beschleunigen", indem du nach Antragstellung schon mal bei deiner ABH vorstellig wirst, den Fall schilderst und fragst, ob sie von dir noch irgendwelche Unterlagen benötigen.

Liebe Grüße Tuyet
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fons
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #2 - 11.04.2006 um 17:56:54
 
Evtl. war mit der 1. Auskunft der ABH gemeint, dass man eine
Vorabzustimmung ausstellt und dies nun (why ever) nicht mehr
machen will/kann. Frag da mal konkret nach, ob die denn eine
solche Vorabzustimmung anhand der vorliegenden Unterlagen
ausstellen würden. Dies würde dann sicher das eigentliche Ver-
fahren bei der Botschaft sehr beschleunigen.

EIn Anspruch auf eine solche Vorabzustimmung besteht (auch bei
dt. Ehegatten) nicht. Ggf . mal im Board stöbern, wurde schon
oft behandelt.
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Zkai
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Mitarbeiter/in Ausländerbeh.
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Antwort #3 - 11.04.2006 um 18:28:17
 
alina schrieb am 11.04.2006 um 16:52:31:
Habe in Serbien geheirat. Würde jetzt gern meinen Schatz hierhaben und nach Aussage der Ausländerbehörde vor der Heirat kann ich hier in Deutschland, ich bin Deutsche, einen Antrag auf Familienzusammenführung machen.
Nach 2 Monaten ist das jetzt wohl anders



Hi,

entweder hat man dir eine falsche Auskunft gegeben oder es ging wirklich um eine Vorabzustimmung.

Diese wird in den wenigsten Fällen tatsächlich erteilt, da es halt die Ausnahme sein soll um halt die dringenden Fälle wirklich beschleunigen zu können. Wenn jeder eine hätte, würde der dringende Fall halt untergehen.

Das bedeutet, dass du wahrscheinlich solch eine nicht erhalten wirst.

Aber vor dem regulären Verfahren braucht ihr da auch keine Angst zu haben. Er marschiert erstmal zur Botschaft und beantragt das Visum... wenn er nicht gerade schon einmal abgeschoben wurde, dann wirds schon klappen.

Gruß,

Kai
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alina
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #4 - 12.04.2006 um 09:12:01
 
vielen Dank für Eure Hilfe und Antworten.

In unserem Fall ist es nicht eilig, nur hätte ich halt gern diese sogenannte Vorabstimmung gemacht, weil ich mich dadurch wohler gefühlt hätte und ich ärgere mich total, dass die Ausländerbehörde in meinem Fall, erst solche Aussagen macht und dann andere.
Mein Mann hat ja auch einen Rechtsanspruch zur Einreise nach der Heirat stimmt das?
Irgendwie habe ich das Gefühl, dass mein Mann hier nicht gewünscht ist, uns werden nur Steine in den Weg gelegt. Auch meinte die ABH dass er nicht einreisen kann weil ich einen befristeten Arbeitsvertrag habe, aber nach dem Gesetz ist Einkommen bzw. Arbeitsvertrag doch egal. Ich möchte jetzt nicht alle Ausländerbehörden über einen Kamm scheren, aber ich bin schon ziemlich verärgert.
Besonders immer dieses Vorurteil dass wir eine Scheinehe führen wollen, mein Mann und ich waren auf der Botschaft in seinem Land, und da hieß es auch gleich wir müssen beweisen, dass wir keine Scheinehe führen wollen.
Also ich hoffe dass mein Mann hier einreisen darf und alles glatt läuft. Durch die ständige Trennung haben wir ja gar nicht die Möglichkeit unser Eheleben zu führen. Vielen Dank nochmal an alle.

Smiley
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Guenter
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #5 - 12.04.2006 um 09:40:25
 
Dein Mann hat einen Rechtsanspruch, nach Deutschland einzureisen. Dein Gehalt ist dabei nicht ausschlaggebend, sondern nur, daß Ihr hier Euren Lebensmittelpunkt begründen wollt. Es müssen schon sehr trifftige Gründe vorliegen, wenn Euch dieser Rechtsanspruch verweigert werden kann. Scheinehe, Terrorismus und mehrere schwere Straftaten würden hierzu zählen. Leider versuchen einige ABH immer wieder Scheinehen zu unterstellen und machen es hiermit den Betroffenen sehr schwer.l
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alina
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Antwort #6 - 12.04.2006 um 12:26:28
 
Guenter schrieb am 12.04.2006 um 09:40:25:
Dein Mann hat einen Rechtsanspruch, nach Deutschland einzureisen. Dein Gehalt ist dabei nicht ausschlaggebend, sondern nur, daß Ihr hier Euren Lebensmittelpunkt begründen wollt. Es müssen schon sehr trifftige Gründe vorliegen, wenn Euch dieser Rechtsanspruch verweigert werden kann. Scheinehe, Terrorismus und mehrere schwere Straftaten würden hierzu zählen. Leider versuchen einige ABH immer wieder Scheinehen zu unterstellen und machen es hiermit den Betroffenen sehr schwer.l


Das ist ja grad das krasse. Die ABH's und Auslandsvertretungen finden irgendetwas und behaupten es handelt sich um eine Scheinehe. Dann besteht Einreiseverbot, ich meine eine Scheinehe ist doch eine Straftat, so wie ich das jetzt verstanden habe, also muss es doch schon ziemliche Beweise dafür geben.
Wenn man bei einer getrennten Befragung, nicht alle Antworten übereinstimmend beantwortet, ist dass dann ein Beweis bezüglich einer Scheinehe. Ist es da nicht sinnvoller man unterstellt jemand eine Scheinehe, nachdem er eingereist ist und es handfeste Beweise dafür gibt, wie z.B Nachbarn, zwei Wohnsitze etc.
Also in meinem Fall, mein Mann war noch nie in Dtl. da er mich ja nicht mal besuchen kommen konnte. Jetzt haben wir beschlossen zu heiraten und eine Ehe zu führen, mein Mann hat noch nie meine Wohnung gesehen und er kennt ja mein Leben hier in Dtl. nur aus Bildern und Erzählungen.
Na, ja vielleicht ist ja alles nur halb so schlimm und die ABH's wollen einem nur Angst machen.
Ärgerlich Ärgerlich
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Schnuckelmuckel
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #7 - 12.04.2006 um 12:55:08
 
Hallo alina,
auch ich habe im Januar in Serbien geheiratet und gestern kam das Ok von der Ausländerbehörde. Wenn Du möchtest können wir uns gerne per PN oder Mail austauschen.

Liebe Grüße
schnuckelmuckel
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