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Zuzug pflegebedürftiger Eltern (Gelesen: 1.401 mal)
daid
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
Zeige den Link zu diesem Beitrag Zuzug pflegebedürftiger Eltern
06.04.2006 um 16:19:00
 
Erst einmal ein großes Lob für diese Seite, die ich leider erst nach meinem Antrag auf Einbürgerung entdeckt habe ...

Zu meiner Frage:
Meine Eltern leben seit über 30 Jahren in Deutschland - haben sich aber nicht einbürgern lassen (türkische Staatsangehörigkeit).
Nun ist meine 77-jährige Großmutter in der Türkei an Alzheimer erkrankt.
Sie lebt allein (vor über 40 Jahren geschieden) und hat außer meiner Mutter keine weiteren Kinder.

Der Verlauf der Krankheit ist rapide fortschreitend (ich studiere selbst im 8. Semester Medizin in Berlin und kann das einigermaßen beurteilen). Noch kann sie sich selbst versorgen. Das wird sich aber in den nächsten Monaten mit Sicherheit ändern.

Es stellt sich für uns also die Frage nach ihrer Betreuung. Türkische Alters- und Pflegeheime sind katastrophal (oder nicht bezahlbar).
Gibt es eine gesetzliche Regelung, die in solchen Fällen einen "Zuzug der Eltern" erlaubt?
Meine Eltern leben in einer Eigentumswohnung und sind finanziell einigermaßen abgesichert.
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ronny
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Beiträge: 8.332

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Mitarb. Standesamtsaufsicht
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #1 - 06.04.2006 um 16:30:18
 
Hallo daid,

die Regelung gibt es durchaus, allerdings...

Zitat:
§ 36 Nachzug sonstiger Familienangehöriger


Einem sonstigen Familienangehörigen eines Ausländers kann zum Familiennachzug eine Aufenthaltserlaubnis erteilt werden, wenn es zur Vermeidung einer außergewöhnlichen Härte erforderlich ist. Auf volljährige Familienangehörige finden § 30 Abs. 3 und § 31 und auf minderjährige Familienangehörige § 34 entsprechende Anwendung.


Die größte Hürde dürfte dabei IMHO nicht die evtl. anzuerkennde aussergewöhnliche Härte sein, sondern die Sicherung des Lebensunterhaltes aus eigenen oder Mitteln der Familie und hierbei insbesondere der mit dieser Krankheit kaum zu erlangende, jedoch nachzuweisende Krankenversicherungsschutz. Zwinkernd

Es gibt allerdings auch Ausländerbehörden, die argumentieren, dass wenn die aussergewöhnliche Härte bejaht wird, nicht auf die Sicherung des LU bestanden werden müsse.

Da wird hier sicher kein abschließendes Ergebnis zu finden sein.
Btw. dürften die Kosten die hier anfallen, sicherlich höher sein als in der Türkei Zwinkernd

Grüße
Ronny Zwinkernd
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...      Sich täglich selber noch im Spiegel erkennen zu können, ist wichtiger als jeder Titel und jede Beförderung. -eigen-   Wenn nur noch Gehorsam gefragt ist und nicht mehr Charakter, dann geht die Wahrheit, und die Lüge kommt.                                                    Ödön von Horváth
ronbonchauvi58  
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daid
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Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
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Antwort #2 - 06.04.2006 um 17:00:29
 
Vielen Dank für die schnelle Antwort Ronny,

es würde mit Sicherheit eine große finanzielle Belastung bedeuten.
Andererseits würde auch einiges an Belastung wegfallen (beispielsweise muss meine Mutter z.Zt. alle 3-4 Wochen in die Türkei fliegen).

Außerdem wäre es mir lieber, meine Großmutter würde ihre letzten "klaren" Momente bei ihrer Familie verbringen. Hier kann ich außerdem auch meine Mutter unterstützen, da der Umgang mit Dementen (nicht nur für Laien) oft sehr belastend ist.

Schöne Grüße aus Berlin.

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