Willkommen Gast.
Wenn dies Dein erster Besuch hier ist, lies bitte zuerst die Hilfe - Häufig gestellte Fragen durch. Du musst Dich vermutlich Einloggen oder Registrieren, bevor Du Beiträge verfassen kannst. Klicke auf den "Registrieren" Link, um den Registrierungsprozess zu starten. Du kannst aber auch jetzt schon Beiträge lesen. Suche Dir einfach das Forum aus, das Dich am meisten interessiert.

info4alien.de
 

  ÜbersichtHilfeSuchenEinloggenRegistrierenKontakt Spenden  
 
Seitenindex umschalten Seiten: 1
Thema versenden Drucken
Scheidung läuft, AE von Lebensgefährtin läuft ab (Gelesen: 1.833 mal)
diabolo09
Themenstarter Themenstarter
Newbie
*
Offline


i love i4a


Beiträge: 9

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Verlobt mit Ausländer/in
Zeige den Link zu diesem Beitrag Scheidung läuft, AE von Lebensgefährtin läuft ab
04.04.2006 um 21:35:45
 
Hallo Leute,

vielleicht weiss jemand Rat. Meine Partnerin (vollj., ukrainisch) hat eine AE als Studentin (mit 90/180-Tage Regelung ans Studium gebunden). Wir wohnen seit ca. 1,5 Jahren zusammen. Ich bin Deutscher, vollj., berufstätig.

Nun ist es so, dass es evtl. passieren kann, dass meine Partnerin Anfang nächsten Jahres exmatrikuliert wird und somit die Grundlage für ihre AE verliert. Ein anderes Studium anzufangen kommt vorr. nicht in Frage.

Wir wollen seit einiger Zeit schon heiraten, können aber nicht, da meine (einvernehmliche) Scheidung wegen Vermögensausgleich, etc. sich zeitlich unerwartet in die Länge zieht. Da der zuständige Richter sich nicht sehr verständnisvoll zeigt, kann es sein, dass meine Scheidung "zu spät" rechtskräftig wird und wir nicht vor Ablauf der AE heiraten können.

Gibt es unter Berücksichtigung dieses Zusammenhangs irgendeinen Weg, meiner Partnerin einen weiterhin legalen Aufenthalt in Deutschland zu ermöglichen, bis meine Scheidung durch ist? Vielleicht eine "Duldung" oder was in der Art? Verpflichtungserklärung für sie habe ich bereits gemacht, Wohnraum, Geld, etc. - alles steht ja in ausreichendem Masse zur Verfügung!

Ein zwischenzeitlicher Versuch, eine Ausbildungsstelle und damit verbunden eine andere AE zu bekommen, ist am Arbeitsamt gescheitert, obwohl der zuküntige Arbeitgeber vehement über Wochen hinweg um die Zusage des Arbeitsamt für meine Partnerin gekämpft hat (zumal das Arbeitsamt zugegeben hat, keinen deutschen Kandidaten mit den nötigen Qualifikationen zu finden).

Vielen Dank im Vorraus.


Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Mick
i4a-team
*****
Offline


immer lächeln ;)


Beiträge: 12.931

46282 Dorsten, Nordrhein-Westfalen, Germany
46282 Dorsten
Nordrhein-Westfalen
Germany
Geschlecht: male
Stimmung:

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ex-Mitarbeiter ABH, Hobbyist
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Scheidung läuft, AE von Lebensgefährtin läuft
Antwort #1 - 04.04.2006 um 22:54:52
 
Hi,
wenn die Eheschließung recht zeitnah nach dem Ablauf der
Studenten-AE erfolgen kann, lässt sich die ABH vielleicht
darauf ein, den Aufenthalt über eine Bescheinigung nach
§ 81 Abs. 5 AufenthG zu regeln. Voraussetzung ist die recht-
zeitige Beantragung der Erteilung der AE (§ 81 Abs. 4).
Wichtig ist: mit offenen Karten spielen und sich auch ggf.
damit abfinden, dass eine vorübergehende Trennung er-
folgt.
Zum Seitenanfang
  

...   Viele Grüße von Mick    ...
Zitat:
Ich bin mir da aber nicht sicher aber es ist sicher 100% so.
(ich sach nicht von wem das ist. Aber es ist hier zu finden, wenn man richtig sucht)
Homepage https://www.facebook.com/miganator1  
IP gespeichert
 
diabolo09
Themenstarter Themenstarter
Newbie
*
Offline


i love i4a


Beiträge: 9

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Verlobt mit Ausländer/in
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Scheidung läuft, AE von Lebensgefährtin läuft
Antwort #2 - 05.04.2006 um 07:57:14
 
Hi Mick,

danke für den Tip. Hier würde sich im Abschnitt 5 der Paragraph 25 Absatz vier anbieten, oder?

Eine weitere Frage in Bezug auf "offene Karten". Bis jetzt sind ja alle Katen auf dem Tisch. Nur unsere Befürchtung in Bezug aufs Studium haben wir bis jetzt nicht offen kommuniziert.

Wenn wir die ABH darauf hinweisen, dass evtl. die Studienleistung für die Zwischenprüfung nicht vollständig erbracht wird und es unsicher erscheint, dass die Uni die Matrikulation verlängert, so hege ich die Befürchtung, dass dies auch "nach hinten losgehen" könnte.

Da gibt es doch so eine Regelung "wenn der erfolgreiche Abschluss des Studiums zweifelhaft erscheint", die einen vorzeitigen Entzug der AE durch die ABH bewirken könnte, oder?

Grüße!
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
tuyet
Ex-Mitglied




Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Scheidung läuft, AE von Lebensgefährtin läuft
Antwort #3 - 05.04.2006 um 08:37:06
 
diabolo09 schrieb am 05.04.2006 um 07:57:14:
dass evtl. die Studienleistung für die Zwischenprüfung nicht vollständig erbracht wird und es unsicher erscheint, dass die Uni die Matrikulation verlängert



Wieso das? Gibt es da einen driftigen Grund um das anzunehmen?

Tuyet
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
diabolo09
Themenstarter Themenstarter
Newbie
*
Offline


i love i4a


Beiträge: 9

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Verlobt mit Ausländer/in
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Scheidung läuft, AE von Lebensgefährtin läuft
Antwort #4 - 05.04.2006 um 10:50:52
 
Ein triftigen Grund, WAS anzunehmen??  hä?

Falls Du meinst, woher meine Bedenken kommen, dass die Kollegen im ABH die AE vorzeitig entziehen könnten?

Meine Bedenken kommen daher, dass meine Freundin vorraussichtlich nicht genügend Scheine zusammenbekommt, um die Zwischenprüfung in der Regelstudienzeit zu schaffen. So weit ich weiss ist das bei einem Deutschen kein Problem und kommt häufig vor, dann hängt der/diejenige halt noch eins,zwei Semester dran. Aber da muss die Uni zustimmen, und das ist noch nicht klar ob die das macht.

Und meine vorherige Frage zielt eben darauf ab, was ist wenn wir die Sachlage der ABH mitteilen?  Schockiert/Erstaunt

Ich bin deshalb mistrauisch, da im Laufe dieser Beziehung manchmal den Eindruck erweckt bekomme, dass einzelne Entscheidungsträger Ausländer lieber im Ausland sehen würden als in ihrem inländischen Betreuungsbereich, speziell wenn es um Ermessensentscheidungen geht. Vielleicht kommt einzelnen Personen ein Entzug der einen oder anderen AE ganz recht.   unentschlossen

Ich will ja niemandem was unterstellen, aber meine Beziehung ist mir zu wichtig, als dass ich es einfach drauf ankommen lassen möchte, indem wir bei der ABH drauf losplappern ohne die (möglichen) Konsequenzen zu kennen.  unentschlossen

Ansonsten hat sich meine Partnerin natürlich nix zuschulden kommen lassen. Sie spricht auch excellentes deutsch und im ersten Moment sollte man meinen, dass die ABH froh sein könnte, wenn alle ihrer Kunden so wären  Zwinkernd
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
tuyet
Ex-Mitglied




Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Scheidung läuft, AE von Lebensgefährtin läuft
Antwort #5 - 05.04.2006 um 11:32:48
 
Sorry, ich hatte das mehr auf das Nichtschaffen der Zwischenprüfungen bezogen.
Mit studienbezogenen AE habe ich leider keine Erfahrungen. Aber manchmal habe ich auch diesen Eindruck, den du da beschreibst.
Vielleicht kannst du ja im Forum bei der Seite Studium.... mal nachfragen, wer da welche Erfahrungen gemacht hat.
Aber ehrlich gesagt, ich würde die Pferde erstmal nicht scheu machen. Solange noch nicht sicher ist, das sie exmatrikuliert wird, gibt es doch auch keinen Grund, das bei der ABH verlauten zu lassen.

Tuyet
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Mona0808
Junior Member
**
Offline


i love i4a


Beiträge: 28
Geschlecht: female

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Scheidung läuft, AE von Lebensgefährtin läuft
Antwort #6 - 05.04.2006 um 16:37:33
 
Hallo,
da ich ganz neu in auf dieser Seite bin und mich auch nur bedingt mit Ausländerrecht auskenne, hoffe ich, dass ich aber zumindest in diesem Teil des Forums richtig bin.

Mein Fall liegt ähnlich wie der vorherige. Mein (einvernehmliches) Scheidungsverfahren läuft und die Sache zieht sich wegen des gesetzlichen Versorungsausgleichs unverhältnismäßig in die Länge.

Mein Lebensgefährte (aus Mexico) hat eine Aufenthaltsgenehmigung für ein Jahr (Sprachstudium) erhalten und wir hatten gehofft innerhalb dieser Zeit heiraten zu können. Die Aufenthaltsgenehmigung läuft nun aber am 8. Mai 06 aus und auch wir sind sehr besorgt, wie das Ausländeramt hierauf reagieren wird.

Weiß vielleicht einer von Euch, wie die Möglichkeiten stehen, eventuell eine Verlängerung zu bekommen?

Mona
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Seitenindex umschalten Seiten: 1
Thema versenden Drucken

Link zu diesem Thema