Hallo Leute,
vielleicht weiss jemand Rat. Meine Partnerin (vollj., ukrainisch) hat eine
AE als Studentin (mit 90/180-Tage Regelung ans Studium gebunden). Wir wohnen seit ca. 1,5 Jahren zusammen. Ich bin Deutscher, vollj., berufstätig.
Nun ist es so, dass es evtl. passieren kann, dass meine Partnerin Anfang nächsten Jahres exmatrikuliert wird und somit die Grundlage für ihre
AE verliert. Ein anderes Studium anzufangen kommt vorr. nicht in Frage.
Wir wollen seit einiger Zeit schon heiraten, können aber nicht, da meine (einvernehmliche) Scheidung wegen Vermögensausgleich, etc. sich zeitlich unerwartet in die Länge zieht. Da der zuständige Richter sich nicht sehr verständnisvoll zeigt, kann es sein, dass meine Scheidung "zu spät" rechtskräftig wird und wir nicht vor Ablauf der
AE heiraten können.
Gibt es unter Berücksichtigung dieses Zusammenhangs irgendeinen Weg, meiner Partnerin einen weiterhin legalen Aufenthalt in Deutschland zu ermöglichen, bis meine Scheidung durch ist? Vielleicht eine "Duldung" oder was in der Art? Verpflichtungserklärung für sie habe ich bereits gemacht, Wohnraum, Geld, etc. - alles steht ja in ausreichendem Masse zur Verfügung!
Ein zwischenzeitlicher Versuch, eine Ausbildungsstelle und damit verbunden eine andere
AE zu bekommen, ist am Arbeitsamt gescheitert, obwohl der zuküntige Arbeitgeber vehement über Wochen hinweg um die Zusage des Arbeitsamt für meine Partnerin gekämpft hat (zumal das Arbeitsamt zugegeben hat, keinen deutschen Kandidaten mit den nötigen Qualifikationen zu finden).
Vielen Dank im Vorraus.