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Schwanger und was ist mit meinem Mann? (Gelesen: 7.026 mal)
Yasmina
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Zeige den Link zu diesem Beitrag Schwanger und was ist mit meinem Mann?
30.03.2006 um 15:28:14
 
Hallo, ich bin in der 9ssw und deutsche, mein Mann ( nur nach dem Islam verheiratet) hat eine Duldung er lebt seid ca.8 Jahren in Deutschland.
Er durfte auch vor einem Jahr auch noch arbeiten jetzt haben die ihm die arbeitsgenehmigung entzogen und er bekommt nur Sozialhilfe. Meine Frage ist wir wollen natürlich auch beim Standesamt heiraten aber die wollen einen Pass den er nicht besitz und auch im moment nicht bekommen kann. Wenn unser Kind dieses Jahr geboren wird können wir davor noch heiraten ohne angst zu haben das er abgeschoben wird. Oder muss man warten bis das Kind da ist?
Und kann er schon vor der Geburt eine Arbeitserlaubniss wieder bekommen?
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Mick
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ex-Mitarbeiter ABH, Hobbyist
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Antwort #1 - 30.03.2006 um 16:36:21
 
Hi,
warum wurde denn die Arbeitserlaubnis entzogen? Liegt es an
der fehlenden Mitwirkung bei der Passbeschaffung?
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...   Viele Grüße von Mick    ...
Zitat:
Ich bin mir da aber nicht sicher aber es ist sicher 100% so.
(ich sach nicht von wem das ist. Aber es ist hier zu finden, wenn man richtig sucht)
Homepage https://www.facebook.com/miganator1  
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DonCamillo
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #2 - 30.03.2006 um 17:06:27
 
Yasmina schrieb am 30.03.2006 um 15:28:14:
hat eine Duldung er lebt seid ca.8 Jahren in Deutschland.?


warum bereits seit 8 Jahren ? Weshalb ist er nicht ausgereist ?
Zitat:
Er durfte auch vor einem Jahr auch noch arbeiten jetzt haben die ihm die arbeitsgenehmigung entzogen und er bekommt nur Sozialhilfe. Meine Frage ist wir wollen natürlich auch beim Standesamt heiraten aber die wollen einen Pass den er nicht besitz und auch im moment nicht bekommen kann. Wenn unser Kind dieses Jahr geboren wird können wir davor noch heiraten ohne angst zu haben das er abgeschoben wird. Oder muss man warten bis das Kind da ist?
Und kann er schon vor der Geburt eine Arbeitserlaubniss wieder bekommen?


Ihr könnt ohne Pass weder heiraten oder eine Arbeitserlaubnis bekommen, da er offensichtlich seinen Mitwirkungspflichten nicht nachkommt.
Selbst , wenn das Kind geboren ist, wird sich bis zur Vorlage des Passes daran nichts ändern.
Weshalb ist es ihm denn nicht möglich einen Pass zu bekommen ?

DonCamillo
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Yasmina
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #3 - 30.03.2006 um 17:29:49
 
Wir haben es über alles probiert ämter rechtsanwälte bootschaft usw. Nichts. Er bekommt einfach keinen.
Ja es hat was mit seiner mitwirkungspflicht zu tun. Aber der Anwalt meine das wenn das Kind da ist er auch einen anderen aufenthalt bekommt.
Er versucht es jetzt noch mal einen pass zu bekommen, wenn er ihn bekommen würde, und wir ihn früher abgeben bevor das Kind da ist 1-2 Monate früher kann man ihn dann noch abschieben?
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DonCamillo
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #4 - 30.03.2006 um 19:04:28
 
Hi,

wenn er die Vaterschaft anerkannt hat, glaube ich kaum, dass es noch zu einer
Abschiebung kommt. Die ABH hat ja auch keinen Pass.


DonCamillo
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ronny
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Mitarb. Standesamtsaufsicht
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Antwort #5 - 31.03.2006 um 07:39:49
 
Zitat:
wenn er die Vaterschaft anerkannt hat, glaube ich kaum, dass es noch zu einer
Abschiebung kommt. Die ABH hat ja auch keinen Pass.



Ich frage mich immer, wie ohne den vernünftigen Nachweis einer Identität überhaupt eine ordnungsgemäße Beurkundung einer Vaterschaftsanerkennung stattfinden soll.

.......vor mir dem unterzeichnenden Urkundsbeamten erscheint eine Person die angibt xyz zu sein.... Seine Angaben sind urkundlich nicht nachgewiesen....

Was hat diese Form der Beurkundung noch mit dem Kindeswohl zu tun ?  unentschlossen Das Kind wird, solange ein Pass nicht vorliegt,  immer eine " Geburtsurkunde zweiter Klasse " bekommen.
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...      Sich täglich selber noch im Spiegel erkennen zu können, ist wichtiger als jeder Titel und jede Beförderung. -eigen-   Wenn nur noch Gehorsam gefragt ist und nicht mehr Charakter, dann geht die Wahrheit, und die Lüge kommt.                                                    Ödön von Horváth
ronbonchauvi58  
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DonCamillo
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #6 - 31.03.2006 um 07:52:51
 
ronny schrieb am 31.03.2006 um 07:39:49:
Ich frage mich immer, wie ohne den vernünftigen Nachweis einer Identität überhaupt eine ordnungsgemäße Beurkundung einer Vaterschaftsanerkennung stattfinden soll.



Hi Ronny,

bei uns ist es gängige Praxis, dass das Jugendamt unter Vorlage der Duldung
die Beurkundung vornimmt. Wir halten davon auch nicht viel, dennoch kann
man die Beurkundung nicht verhindern.
Umso mehr ist die Verwunderung bei den Ausländern, wenn es danach keinen
rechtmäßigen Aufenthaltstitel gibt.

DonCamillo
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Yasmina
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #7 - 31.03.2006 um 10:44:15
 
Ich weiß ja nicht ob ihr das verstehen könnt, aber wenn wir könnten dann würden wir versuchen den nachweis zu liefern, aber im moment geht das noch nicht und auch zu gefährlich. Auf Deutsch gesagt scheiße ich auf diese dumme Urkunde ich weiß wer mein mann ist und sein kind dann auch, was andere denken ist mir egal hauptsache wir werden glücklich mein Mann das Baby und ich.
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DonCamillo
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #8 - 31.03.2006 um 11:52:09
 
Yasmina schrieb am 31.03.2006 um 10:44:15:
Ich weiß ja nicht ob ihr das verstehen könnt, aber wenn wir könnten dann würden wir versuchen den nachweis zu liefern, aber im moment geht das noch nicht und auch zu gefährlich. Auf Deutsch gesagt scheiße ich auf diese dumme Urkunde ich weiß wer mein mann ist und sein kind dann auch, was andere denken ist mir egal hauptsache wir werden glücklich mein Mann das Baby und ich.


Hi,

das kann ich zwar nachvoollziehen, nur vergißt Du dabei, dass Dein "Mann" und Vater Deines Kindes ausreisepflichtig ist und ein legalen Aufenthaltstitel braucht
damit Ihr zusammen in D leben könnt.

DonCamillo
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Yasmina
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #9 - 01.04.2006 um 10:42:41
 
Ich weiß dann werden wir erst heiraten wenn das Kind da ist und vielleicht erst dann die Papiere versuchen noch mal zu bekommen, weil dann kann nichts mehr passieren.
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Saxonicus
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #10 - 01.04.2006 um 15:50:07
 
Ohne Pass werdet Ihr aber nach aller Wahrscheinlichkeit nicht heiraten können.
Aus welchen Land kommt er denn, wie ist er ohne Pass eingereist ?
Soviele ungeklärte Fragen.
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Wer den Weg der Wahrheit geht, stolpert nicht.
 
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Pompfe
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Bekannt mit Ausländer/n/in
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Antwort #11 - 03.04.2006 um 13:21:32
 
Mein Tip: angeblich staatenloser Kurde
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #12 - 04.04.2006 um 10:28:54
 
Vielleicht aus Syrien  Schockiert/Erstaunt

Damit man konkrete Hilfe bieten kann, müsste man schon genauere Angaben haben...
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Mitarbeiter/in Ausländerbeh.
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Antwort #13 - 04.04.2006 um 11:01:46
 
Ohne Paß wird er jedenfalls keine Aufenthaltserlaubnis bekommen, Abschiebung hin oder her.
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syria01
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #14 - 05.04.2006 um 20:22:21
 
@yasmina

Warum antwortest du denn nicht mehr?

Hast Du Dir von diesem Forum erhofft, dass Dir jemand Tipps gibt, wie man Gesetze umgeht?  hä?
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