Hallo Forenteilnehmer,
hier der neue Sachstand für jeden, den es interessiert (siehe auch meinen Beitrag vom 20.3.)
Am 20.3.
- meine Frau (Rumänin) und ich zur
ABH München nach Aufforderung mit Gehaltsnachweisen der letzten 3 Monate und Sorgerechtsnachweis (in unserem Fall Sterbeurkunde ihres ersten Mannes)
- 1. Frage: spricht Ihre Stieftochter deutsch
meine Entgegnung, dass dies laut Aufenthaltsgesetz nicht zwingend nötig sei, da unser Lebensmittelpunkt doch in Deutschland sei, führte bei der Sachbearbeiterin zum Griff nach dem Gesetzbuch.
Ich wies dabei auch auf die Auslegnung des BMI hin:
http://www.bmi.bund.de/cln_012/nn_420264/Internet/Content/Themen/Auslaender__Flu...Dort steht:
Kann ich mein Kind nach Deutschland holen?
Kinder können zu den in Deutschland lebenden Eltern, die eine Aufenthaltserlaubnis oder Niederlassungserlaubnis besitzen, grundsätzlich bis zur Vollendung des 16. Lebensjahres nachziehen.
Darüber hinaus kann ein Kind bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres zu seinen Eltern nachziehen,
* wenn es die deutsche Sprache beherrscht, oder
* es gewährleistet erscheint, dass es sich in die Lebensverhältnisse in
Deutschland einfügen kann.
Diese zwei Voraussetzungen müssen nicht vorliegen, wenn
* die Eltern oder der sorgeberechtigte Elternteil als anerkannter
Asylberechtigter oder anerkannter Flüchtling eine Aufenthaltserlaubnis
oder eine Niederlassungserlaubnis besitzen, oder
* die Eltern zusammen mit dem Kind ihren Lebensmittelpunkt nach Deutschland
verlegen und beide Eltern oder der sorgeberechtigte Elternteil eine
Aufenthaltserlaubnis oder Niederlassungserlaubnis besitzen.
In diesen Fällen haben minderjährige ledige Kinder bis zur Vollendung des 18. Lebensjahrs ohne weitere Voraussetzungen einen Anspruch auf Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis.
Dies war ihr nicht bekannt. Sie meinte, dass würde ja eh der Chef (??) entscheiden.
Ich habe dann vorsorglich mal eine Kursbescheinigung Deutsch des rumänischen Kolping Bildungswerkes von 2005 vorgelegt.
Anschliessend Ausfüllen einer Einladung und mal Nachfragen Ende der Woche
Von ihrer Seite sehe sie da keine Probleme
Ende der Woche frage ich nach
Der Chef meinte, es geht wohl nicht so einfach. Warum habe ich nicht beide per Familiennachzug geholt.
Hinweis: meine Frau war mit ihrer Tochter im September letzten Jahres bei mir im Urlaub. Ich habe sie dann spontan gefragt mich zu heiraten. Wir hatten den Papiermarathon begonnen. In der Zwischenzeit musste meine Stieftochter wieder in die Schule (war 2 Jahre vor Abitur). papiere fertig, 3. Novemberwoche OK vom OLG, 8.12. Heiratstermin, 9.12. 3 Jahre befristeter Aufenthalt
Das habe ich so auch mitgeteilt. Chef ist aber krank. Bitte nächste Woche anrufen.
Heute morgen angerufen und gefragt wie der Sachstand ist:
Ja, ich möchte doch bitte das, was ich ihr erzählt habe in Schriftform niederlegen und dazu noch eine Schulbescheinigung aus Rumänien vorlegen, die Anfang und Ende des aktuellen Schuljahres enthalte und bescheinigt, dass meine Stieftochter diese Schule besucht.
Danach wäre wohl alles in Ordnung.
Ist das immer so oder nur eine Münchener Lokalspezialität? Nach welchen Kriterien wird da entschieden?
Besten Gruß,
Hans-Jürgen