Willkommen Gast.
Wenn dies Dein erster Besuch hier ist, lies bitte zuerst die Hilfe - Häufig gestellte Fragen durch. Du musst Dich vermutlich Einloggen oder Registrieren, bevor Du Beiträge verfassen kannst. Klicke auf den "Registrieren" Link, um den Registrierungsprozess zu starten. Du kannst aber auch jetzt schon Beiträge lesen. Suche Dir einfach das Forum aus, das Dich am meisten interessiert.

info4alien.de
 

  ÜbersichtHilfeSuchenEinloggenRegistrierenKontakt Spenden  
 
Seitenindex umschalten Seiten: 1
Thema versenden Drucken
Scheidung nach 2 Jahren Ehe - Laie sucht Hilfe (Gelesen: 2.102 mal)
Elwood
Themenstarter Themenstarter
Newbie
*
Offline


i love i4a


Beiträge: 3

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Bekannt mit Ausländer/n/in
Zeige den Link zu diesem Beitrag Scheidung nach 2 Jahren Ehe - Laie sucht Hilfe
29.03.2006 um 09:06:37
 
Hallo zusammen,

ich habe eine Bekannte, Weißrussin, die seit 2004 mit einem Deutschen verheiratet ist. Seit 04/2005 lebt sie getrennt. Nun ist die Scheidung beantragt. Sie besitzt ein sog. Heiratsvisum und ihr 15-jähriger Sohn ist ebenfalls in Deutschland. Beide leben durch die Trennung bedingt von ALG II. Sie besucht hier zur Zeit einen Deutschkurs und ihr Sohn geht in die 8. Klasse. Es stellt sich für mich als Laien nun die Frage, wie es nach der Scheidung mit ihnen weitergeht. Müßen sie Deutschland verlassen (sie leben zur Zeit in Bremen)? Ich wäre dankbar, wenn mir jemand ein paar zweckdienliche Hinweise, Ratschläge oder sonstige Erfahrungen mitteilen würde.
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
ronny
Platin Member
*****
Offline


Je ne regrette rien!


Beiträge: 8.332

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Mitarb. Standesamtsaufsicht
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Scheidung nach 2 Jahren Ehe - Laie sucht Hilfe
Antwort #1 - 29.03.2006 um 09:26:04
 
Hallo,

aufgrund der Ehe mit dem Deutschen dürfte ein eigenständiges Aufenthaltsrecht nicht entstanden sein, siehe dazu § 31 AufenthG.

Da ihr Lebensunterhalt nicht gesichert ist, wird sie vermutlich zur Ausreise aufgefordert werden Zwinkernd

Grüße
Ronny Zwinkernd
Zum Seitenanfang
  

...      Sich täglich selber noch im Spiegel erkennen zu können, ist wichtiger als jeder Titel und jede Beförderung. -eigen-   Wenn nur noch Gehorsam gefragt ist und nicht mehr Charakter, dann geht die Wahrheit, und die Lüge kommt.                                                    Ödön von Horváth
ronbonchauvi58  
IP gespeichert
 
Abu
Silver Member
****
Offline




Beiträge: 2.772

Kleinmachnow, Germany
Kleinmachnow
Germany
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von ehem. Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Scheidung nach 2 Jahren Ehe - Laie sucht Hilfe
Antwort #2 - 29.03.2006 um 09:29:57
 
Sie wird wohl kein Heiratsvisum, sondern eine Aufenthaltserlaubnis (AE) haben. Wann genau hat sie geheiratet und diese AE bekommen?

Für die weitere Verfahrensweise kommt es darauf an, wielange die eheliche Lebensgemeinschaft in D bestanden hat. Relevant ist hierbei der Zeitpunkt der Trennung, nicht der Zeitpunkt der Scheidung. Sofern die eheliche Lebensgemeinschaft mindestens 2 Jahre bestanden hat, wird sie - unabhängig vom ALG 2 - eine AE für ein Jahr erhalten. Nach einem Jahr wird die AE nur verlängert, wenn sie ihren Lebensunterhalt alleine sicherstellen kann.

Sofern die eheliche Lebensgemeinschaft weniger als 2 Jahre bestanden hat, wird sie irgendwann zur Ausreise aufgefordert werden.

Abu
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Abu
Silver Member
****
Offline




Beiträge: 2.772

Kleinmachnow, Germany
Kleinmachnow
Germany
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von ehem. Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Scheidung nach 2 Jahren Ehe - Laie sucht Hilfe
Antwort #3 - 29.03.2006 um 09:31:51
 
Oops, erstens war ich zu langsam und zweitens kann ich anscheinend nicht mehr rechnen. Ronny hat natürlich recht: Es ist bereits klar, daß die 2 Jahre nicht erreicht sind.

Sorry,

Abu
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Zkai
Experte
****
Offline


i love i4a


Beiträge: 630
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Mitarbeiter/in Ausländerbeh.
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Scheidung nach 2 Jahren Ehe - Laie sucht Hilfe
Antwort #4 - 29.03.2006 um 10:12:01
 
Elwood schrieb am 29.03.2006 um 09:06:37:
Seit 04/2005 lebt sie getrennt. Nun ist die Scheidung beantragt.


Moin,

hat sie sich offiziell getrennt? Also wurde der Ausländerbehörde oder dem Einwohnermeldeamt darüber Mitteilung gemacht, dass sie seit 04/05 getrennt lebt?

Oder hält sie sich einfach nur bei Freunden auf, ohne sich umgemeldet zu haben?

Eigentlich hätte sie damals ja schon ausreisen müssen bzw. man hätte sie entsprechend aufgefordert.

Gruß

Kai
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Elwood
Themenstarter Themenstarter
Newbie
*
Offline


i love i4a


Beiträge: 3

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Bekannt mit Ausländer/n/in
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Scheidung nach 2 Jahren Ehe - Laie sucht Hilfe
Antwort #5 - 29.03.2006 um 13:04:37
 
Sie hat sich umgemeldet und lebt ganz offiziell getrennt. Das genaue Heiratsdatum weiß ich momentan nicht, aber es war Anfang 2004. Eine Aufforderung zur Ausreise hat sie bis jetzt auch noch nicht bekommen. Allerdings mußte sie schon einmal beim hiesigen Ausländeramt erscheinen.  Fakt ist aber, dass sie zum Zeitpunkt der Trennung noch keine 2 Jahre mit dem Deutschen verheiratet war.
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Elwood
Themenstarter Themenstarter
Newbie
*
Offline


i love i4a


Beiträge: 3

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Bekannt mit Ausländer/n/in
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Scheidung nach 2 Jahren Ehe - Laie sucht Hilfe
Antwort #6 - 29.03.2006 um 13:40:33
 
Hätte sie eventuell bessere Chancen in D zu bleiben, wenn sie selbst für ihren Lebensunterhalt sorgen kann?
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
ronny
Platin Member
*****
Offline


Je ne regrette rien!


Beiträge: 8.332

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Mitarb. Standesamtsaufsicht
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Scheidung nach 2 Jahren Ehe - Laie sucht Hilfe
Antwort #7 - 29.03.2006 um 13:55:10
 
Zitat:
Hätte sie eventuell bessere Chancen in D zu bleiben, wenn sie selbst für ihren Lebensunterhalt sorgen kann?


Hallo,

das hängt vorliegend nicht am Lebensunterhalt, sondern daran, dass der Aufenthaltszweck eheliche Lebensgemeinschaft mit einem Deutschen weggefallen ist, bevor sie ein hiervon unabhängiges eigenständiges Aufenthaltsrecht erlangt hat.

Die Frage  nach dem Lebensunterhalt wäre nur relevant, wenn bereits ein eigenständiges Aufenthaltsrecht vorläge .....

Auf gut deutsch : Es gibt keinen Grund mehr ihr den weiteren Aufenthalt zu ermöglichen Zwinkernd

Grüße
Ronny Zwinkernd
Zum Seitenanfang
  

...      Sich täglich selber noch im Spiegel erkennen zu können, ist wichtiger als jeder Titel und jede Beförderung. -eigen-   Wenn nur noch Gehorsam gefragt ist und nicht mehr Charakter, dann geht die Wahrheit, und die Lüge kommt.                                                    Ödön von Horváth
ronbonchauvi58  
IP gespeichert
 
Seitenindex umschalten Seiten: 1
Thema versenden Drucken

Link zu diesem Thema