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Beschleunigung des Familienzusammenführungsantrags (Gelesen: 5.853 mal)
Kuru
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Antwort #15 - 29.03.2006 um 19:25:58
 
Hallo Abu, hallo Sondra, hallo fons!

Vielen Dank, daß Ihr Euch so kümmert.

Die letzte Nachfrage (ob das Visum in Chile beantragt und nachgesendet werden kann) ist aufgrund von Mißverständnissen gestellt worden.

Nachtrag:

Meine Frau war gestern in der deutschen Botschaft und hat der Sachbearbeiterin
den gesamten Fall nochmal geschildert. Eigentlich wollte sie nur die Übersetzung der Heiratsurkunde beglaubigen lassen. Da sie aber alle Unterlagen für einen Antrag zur Familienzusammenführung bei sich hatte, hat sich die Botschaft der Sache angenommen. Sie konnte gleich vor Ort den Antrag auf Aufenthaltsgenehmigung für drei Jahre stellen. Dieser wird von dort an die zuständige Ausländerbehörde nach Deutschland weitergeleitet.
Somit läuft der Antrag schon bevor sie hier ist und wird dadurch wesentlich schneller fertig sein. Da lob doch einer mal die zuständigen Stellen!

Für mich ist damit der letzte Beigeschmack des Umgehens der Einholung des ursprünglich notwendigen Visums abgelegt worden.

Vielen Dank an alle Beteiligten!
Danke Chica loca, daß Du den Stein ins Rollen gebracht hast!
Danke Abu und Sondra für Eure Erklärungen!
Danke fons für das Nachhaken!
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Mick
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Antwort #16 - 29.03.2006 um 19:45:04
 
Kuru schrieb am 29.03.2006 um 19:25:58:
Meine Frau war gestern in der deutschen Botschaft und hat der Sachbearbeiterin
den gesamten Fall nochmal geschildert. Eigentlich wollte sie nur die Übersetzung der Heiratsurkunde beglaubigen lassen. Da sie aber alle Unterlagen für einen Antrag zur Familienzusammenführung bei sich hatte, hat sich die Botschaft der Sache angenommen. Sie konnte gleich vor Ort den Antrag auf Aufenthaltsgenehmigung für drei Jahre stellen. Dieser wird von dort an die zuständige Ausländerbehörde nach Deutschland weitergeleitet.
Somit läuft der Antrag schon bevor sie hier ist und wird dadurch wesentlich schneller fertig sein. Da lob doch einer mal die zuständigen Stellen!


Hi,
nun bin ich schon ziemlich lange im Geschäft. Das wäre das erste
Mal, dass ich einen derartigen Weg der Antragstellung für die in
D. zu erteilende Aufenthaltserlaubnis erlebe.
Ich glaube eher, dass der Visumsantrag mit der Bitte um Zustimmung
an die ABH geschickt wurde.
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...   Viele Grüße von Mick    ...
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Ich bin mir da aber nicht sicher aber es ist sicher 100% so.
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Antwort #17 - 29.03.2006 um 20:04:14
 
Mick schrieb am 29.03.2006 um 19:45:04:
Das wäre das erste Mal, dass ich einen derartigen Weg der Antragstellung für die in  D. zu erteilende Aufenthaltserlaubnis erlebe.
Ich glaube eher, dass der Visumsantrag mit der Bitte um Zustimmung an die ABH geschickt wurde.

Oder aber die zuständige Botschaftsmitarbeiterin hat beschlossen der jungen werdenden Mama ohne Vorabzustimmung der ABH das Visum zur Familienzusammenführung zu erteilen. Ich habe hier in Forum so wie so immer wieder gelesen, dass die Zuständigkeit für das Visum (eigentlich / letztendlich) bei der Botschaft, nicht bei der ABH liegt. ABH wäre erst dann - und zwar in D. - für die Ausstellung der AE zuständig. Sollte ich richtig liegen mit meiner Vermutung, hätten wir es hier mit einer selbständig denkenden und handelnden Botschaftsmitarbeiterin, die nur ihre normale Arbeit im Rahmen ihrer Befugnissen erledigt.  Cool
Dass dies dir das erste Mal in deiner Laufbahn begegnet, spricht nicht gerade für die Qualität der Aufgabenwahrnehmung in anderen Botschaften.  Zwinkernd

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Antwort #18 - 29.03.2006 um 21:40:00
 
Sondra schrieb am 29.03.2006 um 20:04:14:
Oder aber die zuständige Botschaftsmitarbeiterin hat beschlossen der jungen werdenden Mama ohne Vorabzustimmung der ABH das Visum zur Familienzusammenführung zu erteilen.


Wenn sie das bewusst gemacht haben sollte, dann bekommt sie
aber sicherlich einen gewaltigen Einlauf Zwinkernd
Ne Sondra, vergiss es. Die Botschaft darf kein zustimmungs-
pflichtiges Visum ohne Zustimmung erteilen.
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...   Viele Grüße von Mick    ...
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Ich bin mir da aber nicht sicher aber es ist sicher 100% so.
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Abu
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Antwort #19 - 30.03.2006 um 09:25:32
 
Kuru schrieb am 29.03.2006 um 19:25:58:
Sie konnte gleich vor Ort den Antrag auf Aufenthaltsgenehmigung für drei Jahre stellen. Dieser wird von dort an die zuständige Ausländerbehörde nach Deutschland weitergeleitet.
Somit läuft der Antrag schon bevor sie hier ist und wird dadurch wesentlich schneller fertig sein. Da lob doch einer mal die zuständigen Stellen!

Mick schrieb am 29.03.2006 um 19:45:04:
Hi,
nun bin ich schon ziemlich lange im Geschäft. Das wäre das erste
Mal, dass ich einen derartigen Weg der Antragstellung für die in
D. zu erteilende Aufenthaltserlaubnis erlebe.
Ich glaube eher, dass der Visumsantrag mit der Bitte um Zustimmung
an die ABH geschickt wurde.

Der Antrag, der in der Botschaft für einen längerfristigen Aufenthalt gestellt werden muß, nennt sich "Antrag auf Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis".

guck http://www.auswaertiges-amt.de/www/de/infoservice/download/pdf/formulare/aufenth...

Nichtsdestotrotz dient der Antrag lediglich als Basis für die Erteilung des Visums (inkl. Zustimmung durch die ABH).

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Antwort #20 - 30.03.2006 um 11:14:09
 
Hallo Abu!

Vielen Dank für die Klärung!


Abu schrieb am 30.03.2006 um 09:25:32:
Nichtsdestotrotz dient der Antrag lediglich als Basis für die Erteilung des Visums (inkl. Zustimmung durch die ABH).

Abu

Den Abschnitt glaube ich aber nicht. Meine Frau benötigt kein Visum. Das hattet Ihr mir ja schon vorher erläutert. Wie kommst Du darauf?

Meiner Frau wurde eindeutig erklärt, daß wir uns ab jetzt nur noch mit der ABH in Verbindung setzen müssen. Die Botschaft ist damit -meines Wissens- aus der Sache raus.

Kuru
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Abu
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Antwort #21 - 30.03.2006 um 11:36:00
 
Kuru schrieb am 30.03.2006 um 11:14:09:
Den Abschnitt glaube ich aber nicht. Meine Frau benötigt kein Visum. Das hattet Ihr mir ja schon vorher erläutert. Wie kommst Du darauf?

Zum wiederholten Male:
Deine Frau muß in diesem Fall mit Visum einreisen. Aber wenn sie es einfach nicht tut, wird sie aller Voraussicht nach trotzdem eine AE erhalten.

Siehe auch meine vorherigen Postings:
Abu schrieb am 28.03.2006 um 19:06:42:
Die Visumsbefreiung für Chilenen gilt nur für Kurzaufenthalte. Nur die Angehörigen weniger Staaten dürfen auch für einen längeren Aufenthalt visumsfrei einreisen. Das ist geregelt in § 41 AufenthV:
...
Offensichtlich gehört Chile nicht hierzu. Insofern waren die gegebenen Auskünfte zutreffend.

Korrekt ist allerdings, daß nach § 39 AufenthV ein Chilene - wenn er denn schon einmal da ist - unter bestimmtem Umständen eine AE im Bundesgebiet einholen kann. Dies ist in Nr. 3 (nicht Nr. 5) geregelt:

Abu

Abu schrieb am 29.03.2006 um 12:12:29:
Zumindest ich habe das nicht so geschrieben. Ich habe vielmehr geschrieben, daß eine Chilenin für einen längeren Aufenthalt ein Visum beantragen muß, aber wenn sie sich nicht daran hält unter bestimmt Umständen nichtsdestotrotz eine AE im D erhält.


Wenn ich an Deiner Stelle bzw. an der Stelle Deiner Frau wäre, würde ich
1. ein FzF-Visum beantragen (was sie ja anscheinend gemacht hat)
2. mit der ABH bezüglich einer zügigen Bearbeitung sprechen
3. wenn die zügige Bearbeitung nicht funktioniert und der Geburtstermin näherrückt, ohne Visum einreisen und - unter Verweis auf § 39 Nr. 3 AufenthV - eine AE direkt bei der ABH beantragen.
Dann könnte niemand behaupten, daß ich mich nicht bemüht hätte, den ordentlichen Weg einzuhalten.

Abu
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Kuru
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Antwort #22 - 31.03.2006 um 11:39:24
 
Hallo Abu!

Du bist gut! Du hast völlig recht.
Es handelt sich um den Visumantrag. In einem Telefonat hatte die Bearbeiterin von einem Antrag auf Aufenthaltserlaubnis gesprochen. Schriftliches nachfragen hat es jetzt geklärt.

Abu schrieb am 30.03.2006 um 11:36:00:
Wenn ich an Deiner Stelle bzw. an der Stelle Deiner Frau wäre, würde ich
1. ein FzF-Visum beantragen (was sie ja anscheinend gemacht hat)
2. mit der ABH bezüglich einer zügigen Bearbeitung sprechen
3. wenn die zügige Bearbeitung nicht funktioniert und der Geburtstermin näherrückt, ohne Visum einreisen und - unter Verweis auf § 39 Nr. 3 AufenthV - eine AE direkt bei der ABH beantragen.
Dann könnte niemand behaupten, daß ich mich nicht bemüht hätte, den ordentlichen Weg einzuhalten.

Abu


Wir werden so verfahren. Info über die Antragsdauer werde ich nachreichen.
Trotzdem schade, daß es nicht so geht wie Sondra es sich gewünscht hatte.


Dank Dir Abu!
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