Willkommen Gast.
Wenn dies Dein erster Besuch hier ist, lies bitte zuerst die Hilfe - Häufig gestellte Fragen durch. Du musst Dich vermutlich Einloggen oder Registrieren, bevor Du Beiträge verfassen kannst. Klicke auf den "Registrieren" Link, um den Registrierungsprozess zu starten. Du kannst aber auch jetzt schon Beiträge lesen. Suche Dir einfach das Forum aus, das Dich am meisten interessiert.

info4alien.de
 

  ÜbersichtHilfeSuchenEinloggenRegistrierenKontakt Spenden  
 
Seitenindex umschalten Seiten: 1
Thema versenden Drucken
Vaterschaftstest beim Kind dt.-ausländ. Ehepaares? (Gelesen: 1.428 mal)
Shrek_K
Themenstarter Themenstarter
Full Member
***
Offline


i love i4a


Beiträge: 35
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Zeige den Link zu diesem Beitrag Vaterschaftstest beim Kind dt.-ausländ. Ehepaares?
23.03.2006 um 23:31:07
 
Hallöchen !!! Smiley

Zitat:
StAG § 4

(1) Durch die Geburt erwirbt ein Kind die deutsche Staatsangehörigkeit, wenn ein Elternteil die deutsche Staatsangehörigkeit besitzt. Ist bei der Geburt des Kindes nur der Vater deutscher Staatsangehöriger und ist zur Begründung der Abstammung nach den deutschen Gesetzen die Anerkennung oder Feststellung der Vaterschaft erforderlich, so bedarf es zur Geltendmachung des Erwerbs einer nach den deutschen Gesetzen wirksamen Anerkennung oder Feststellung der Vaterschaft; die Anerkennungserklärung muss abgegeben oder das Feststellungsverfahren muss eingeleitet sein, bevor das Kind das 23. Lebensjahr vollendet hat.

Könnte mir das jemand freundlicherweise erklären?  Denn da blicke ich nicht 100%ig durch. grübeln
Kurz: Ich, werdender Vater, deutscher (zusätzlich polnischer) Staatsangehöriger.  Meine Ehefrau, werdende Mutter, polnische Staatsangehörige.  Wohnen beide in Deutschland.
Wenn ich es richtig interprätiere, erwirbt unser Baby von mir die deutsche, sowie von meiner Ehefrau die polnische Staatsangehörigkeit.

Frage:  Da steht jetzt etwas davon, dass wenn nur der Vater deutscher Staatsangehöriger ist (...) , dann sei ein Vaterschaftstest erforderlich, ob das Kind auch wirklich die deutsche Staatsangehörigkeit von ihm erwerben kann.
Stellt also z.B. bei deutsch-polnischen Eheleuten so ein Vaterschaftetest generell eine Bedingung für die Erlangung der deutschen Staatsangehörigkeit des Kindes dieses Ehepaares dar?
(Wäre für meinen Geschmack diskriminierend und geschmacklos :kotz )
Es sei denn, es ist hier im Folgenden Zitat was dran (komme nur nicht drauf was) ? :
Zitat:
...und ist zur Begründung der Abstammung nach den deutschen Gesetzen die Anerkennung oder Feststellung der Vaterschaft erforderlich...

Wäre sehr dankbar für Aufklärung. Zwinkernd

Grüße

Shrek_K
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Mick
i4a-team
*****
Offline


immer lächeln ;)


Beiträge: 12.929

46282 Dorsten, Nordrhein-Westfalen, Germany
46282 Dorsten
Nordrhein-Westfalen
Germany
Geschlecht: male
Stimmung:

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ex-Mitarbeiter ABH, Hobbyist
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Vaterschaftstest beim Kind dt.-ausländ. Ehepaa
Antwort #1 - 24.03.2006 um 07:25:51
 
Hi,
da Ihr verheiratet seid, bist Du auch "automatisch" der Vater.
Damit ist zur Begründung der Abstammung nach den deutschen
Gesetzen die Anerkennung oder Feststellung der Vaterschaft
nicht erforderlich.
Denk einfach an die Fälle, in denen die Eltern des Kindes nicht
verheiratet sind.
Zum Seitenanfang
  

...   Viele Grüße von Mick    ...
Zitat:
Ich bin mir da aber nicht sicher aber es ist sicher 100% so.
(ich sach nicht von wem das ist. Aber es ist hier zu finden, wenn man richtig sucht)
Homepage https://www.facebook.com/miganator1  
IP gespeichert
 
ronny
Platin Member
*****
Offline


Je ne regrette rien!


Beiträge: 8.332

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Mitarb. Standesamtsaufsicht
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Vaterschaftstest beim Kind dt.-ausländ. Ehepaa
Antwort #2 - 24.03.2006 um 07:26:38
 
Zitat:
Wäre für meinen Geschmack diskriminierend und geschmacklos


Hi

tue Dir doch selber mal den Gefallen und werte erst dann wenn Du Bescheid weißt. So stehst Du Dir oft selbst im Weg Zwinkernd

Wenn die Eltern mit einander verheiratet sind, ist die Abstammung vom Vater eine gesetzliche Vermutung, die solange Bestand hat, bis sie angefochten wird.

Das eheliche Kind eines Deutschen erwirbt schon seit 1875 die deutsche Staatsangehörigkeit Zwinkernd

Zugegeben, das war früher eindeutiger formuliert weil es da noch die gesetzliche Unterscheidung zwischen ehelichen und nichtehelichen Kindern gab Zwinkernd

Grüße
Ronny Zwinkernd
Zum Seitenanfang
  

...      Sich täglich selber noch im Spiegel erkennen zu können, ist wichtiger als jeder Titel und jede Beförderung. -eigen-   Wenn nur noch Gehorsam gefragt ist und nicht mehr Charakter, dann geht die Wahrheit, und die Lüge kommt.                                                    Ödön von Horváth
ronbonchauvi58  
IP gespeichert
 
Abu
Silver Member
****
Offline




Beiträge: 2.772

Kleinmachnow, Germany
Kleinmachnow
Germany
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von ehem. Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Vaterschaftstest beim Kind dt.-ausländ. Ehepaa
Antwort #3 - 24.03.2006 um 10:29:46
 
Und selbst wenn - bei nicht verheirateten Eltern - eine Vaterschaftsanerkennung notwendig ist, hat das noch lange nichts mit einem Vaterschaftstest zu tun.

Abu
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Shrek_K
Themenstarter Themenstarter
Full Member
***
Offline


i love i4a


Beiträge: 35
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Vaterschaftstest beim Kind dt.-ausländ. Ehepaa
Antwort #4 - 24.03.2006 um 11:36:16
 
Hallo Mick, Ronny, Abu  Smiley

Besten Dank für Eure Antworten, dann bin ich ja aufgeklärt. Cool Zwinkernd

Ich habe natürlich auch die ganzen anderen Eventualitäten neben verheirateten Eltern überdacht, war mir nur nicht ganz sicher (Formulierung) , daher kam auch die Frage.

@ Ronny:
Ja, habe vielleicht etwas überempfindlich reagiert.  (Habe die Wertung aber an die Voraussetzung geknüpft, falls es generell so wäre.)

Na ja, vielleicht freue ich mich schon so stark auf die baldige Ankunft unseres Babys, dass ich Einiges so empfindlich auffasse Durchgedreht

Wie dem auch sei, danke für die Aufklärung. Zwinkernd

Grüße

Shrek_K
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Seitenindex umschalten Seiten: 1
Thema versenden Drucken

Link zu diesem Thema