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Passpflicht für ein minderjähriges Kind (Gelesen: 2.960 mal)
noname
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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23.03.2006 um 17:04:03
 
Hallo, ich kam nach Deutschland 1991 aus der ehemaligen UdSSR (Rep. Moldawien)als Asylsuchende, heiratete im selben Jahr hier einen Asylbewerber aus Bulgarien und 1992 kriegte einen Sohn. Der Asylantrag wurde abgelehnt, nach der Klage vorm Gericht bekam unsere Familie das Bleiberecht in Deutschland, seit 2003 -  die Aufenthaltbefugnis und im laufenden Monat -  das Niederlassungserlaubnis. Nach dem Zerfall der Sowjet Union 1991 erwarb ich weder russische, noch moldawische Staatsbürgerschaft, was die entsprechende Botschaften auch schriftlich bestätigten. Trotzdem wurde meine Staatenlosigkeit von der Ausländerbehörde nicht anerkannt (warum auch immer) und meine Staatsangehörigkeit und die meines Sohnes heißt "ungeklärt". Da für den Erteil des neuen Aufenthaltstitels  Passpflicht besteht, fordert das Ausländeramt uns jetzt auf, dass unser Kind in Bulgarien eingebürgert wird. Das bereitet uns folgende Probleme:
1. Bei "ungeklärter" Staatsbürgerschaft könnte der Antrag auf die Einbürgerung nicht angenommen werden.
2. Wenn aber das geschiet, kann das Verfahren Jahre dauern.
3. Das Kind kennt keine andere Heimat, fühlt sich deutsch und will auch ein Deutscher werden. Die Einbürgerung und die folgende Entlassung aus der bulgarischen Staatsbürgerschaft ist eine sehr aufwendige und kostspielige Angelegenheit (und sinnlose noch dazu).
Die Frage:
Ist die Ausländerbehörde überhaupt berechtigt ein in Deutschland geborenes Kind einbürgern zu lassen, wenn seine Mutter praktisch staatenlos ist? Was sieht in diesem Falle das Gesetz vor und wo kann ich das nachschlagen. Vielen Dank, falls ich eine Antwort bekomme.
 
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Ralf
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Antwort #1 - 23.03.2006 um 17:43:25
 
noname schrieb am 23.03.2006 um 17:04:03:
... wenn seine Mutter praktisch staatenlos ist? ...


... muss dies ja nicht auch bei dem Kind zutreffen, denn dieses könnte ja auch die Staatsangehörigkeit des Vaters "geerbt" haben, was ich hier auch mal annehme. Folglich muss das Kind auch nicht in Bulgarien "eingebürgert" werden, da die bulgarische StA bereits besteht, es wird wohl lediglich eine entsprechende Registrierung bei der zuständigen Auslandsvertretung erforderlich sein, diese sollte der Vater mal mit dem Kind und Geburtsurkunde aufsuchen.
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Mick
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Antwort #2 - 23.03.2006 um 17:43:55
 
Hi,
nach dem aktuellen bulgarischen Recht wird ein Kind eines
bulgarischen Elternteils auch bulgarischer Staatsangehöriger.
Ist geklärt worden, ob das 1992 anders war?

Änderung:
Ups, sah Ralfi's Antwort gar ned. Na, doppelt gemoppelt
hält besser Zwinkernd
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...   Viele Grüße von Mick    ...
Zitat:
Ich bin mir da aber nicht sicher aber es ist sicher 100% so.
(ich sach nicht von wem das ist. Aber es ist hier zu finden, wenn man richtig sucht)
Homepage https://www.facebook.com/miganator1  
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noname
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #3 - 23.03.2006 um 21:38:19
 
Danke für die schnelle Antwort, mein Mann hat bei der bulgarischen Botschaft noch vor 2 Jahren nachgefragt, ob das Kind seine Bürgerschaft geerbt habe, die Antwort war negativ. Man hat ihm empfohlen den Antrag auf Einbürgerung zu stellen und lieber in Bulgarien, als hier, da das Kind nach seiner Geburt in der Botschaft nicht angemeldet wurde (wir wußten einfach nicht, dass es notwendig sei). So soll mein Mann schon mit der Geldbüße rechnen. Aber die frage war, ob es wirklich nötig sei, diese sinnlose Einbürgerung durchzuführen, ob wir die Umstände auf eine legale Weise umgehen können. Ich bedanke alle, die die Zeit für die Antwort haben.
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ronny
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Mitarb. Standesamtsaufsicht
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Antwort #4 - 24.03.2006 um 07:51:57
 
Zitat:
Aber die frage war, ob es wirklich nötig sei, diese sinnlose Einbürgerung durchzuführen, ob wir die Umstände auf eine legale Weise umgehen können.


Wenn ihr für das Kind keinen anderen Weg habt, als es bei der Botschaft registrieren zu lassen um als bulgarischer Staatsangehöriger zu gelten wird Euch nichts anderes über bleiben. Sorry!

Da es eine zumutbare Möglichkeit ist zu einem Pass zu gelangen,  wird die Ausstellung eines deutschen Ausweisersatzes nicht in Frage kommen.

Andere Möglichkeit wäre, Du klärst Deine Staatsangehörigkeit Zwinkernd
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...      Sich täglich selber noch im Spiegel erkennen zu können, ist wichtiger als jeder Titel und jede Beförderung. -eigen-   Wenn nur noch Gehorsam gefragt ist und nicht mehr Charakter, dann geht die Wahrheit, und die Lüge kommt.                                                    Ödön von Horváth
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noname
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #5 - 24.03.2006 um 13:48:37
 
Meine Staatsangehörigkeit ist längst geklärt: Staatenlos, belegt mit den Bescheinigungen aus den russischen und moldawischen Konsulaten. Die bleibt nur für die Ausländerbehörde ungeklärt, weiß nicht, warum. Aber trotzdem danke!
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