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Wie eindeutig ist § 6 BeschVerfV? (Gelesen: 2.188 mal)
MI_2002
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
Zeige den Link zu diesem Beitrag Wie eindeutig ist § 6 BeschVerfV?
23.03.2006 um 13:27:32
 
Hallo an alle,

meine Frage - wie eindeutig ist § 6 BeschVerfV - ich meine - wenn ich bei einem Arbeitgeber ein Jahr gearbeit habe - wird es definitiv keine Arbeitsmarktprüfung durchgeführt oder alles liegt wieder im Ermessen der AB? Es handelt sich um eine qualifiuierte Stelle.

Danke und Gruß MI_2002
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ChicaLoca
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Beiträge: 734

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Mitarbeiter/in Ausländerbeh.
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Wie eindeutig ist § 6 BeschVerfV?
Antwort #1 - 23.03.2006 um 17:28:13
 
der wortlaut in § 6 BeschVerfV ist die Zustimmung...kann ohne Prüfung...erteilt werden
daher liegt es im ermessen der agentur für arbeit, ob eine prüfung vorgenommen wird oder nicht
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PN's an mich zwecklos - hab die funktion abgestellt &&&&wer einen rechtschreib-,grammatik- oder tippfehler findet, kann ihn behalten
 
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Enigma
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Beiträge: 28

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Wie eindeutig ist § 6 BeschVerfV?
Antwort #2 - 09.04.2006 um 13:03:26
 
Hallo,

wie kann man sich denn so eine Arbeitsmarktprüfung vorstellen? Erfolgt über den Zeitraum von 4 Wochen eine Stellenausschreibung durch das Arbeitsamt und wenn sich keiner meldet wird automatisch eine AE erteilt?!?....
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Zkai
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Beiträge: 630
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Mitarbeiter/in Ausländerbeh.
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Wie eindeutig ist § 6 BeschVerfV?
Antwort #3 - 09.04.2006 um 18:13:48
 
Hi

Nö, die gucken in den Computer ob es halt Leute gibt die aus dem bevorrechtigten "Kreis" die Arbeit machen könnten. Vielleicht sprechen sie die Kandidaten dann auch an und schicken die zu dem potentiellen Arbeitgeber.

Dann kommt natürlich noch dazu, dass die Arbeitsbedingungen abgecheckt werden.. zu niedrig bezahlt etc.

Dauert aber im Normalfall 6 Wochen, zumindest beim Erstantrag.

Logischerweise finden sich im Garten- u. Landschaftsbau wesentlich mehr Kanidadaten ein, als z.B. wenn ein Mikrobiologe eingestellt werden soll.


Und dann gibts natürlich noch den Fall, wo der Arbeitgeber angekreuzt hat, dass er nur den ursprünglichen Bewerber nimmt und sonst gar keinen. Da muss er dann extra begründen, warum nur den.. wie das nu läuft, weiß ich auch nicht immer. Erfahrungsgemäß war: Das Arbeitsamt hat mir schon tausend Leute geschickt, die alle mies waren nie ausreichend.

Gruß,

Kai
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Enigma
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Wie eindeutig ist § 6 BeschVerfV?
Antwort #4 - 12.04.2006 um 11:04:33
 
Hallo Kai,

danke für die Auskunft. D.h. ausschlaggebend ist die Art und Weise wie der Arbeitgeber der Bundesagentur für Arbeit klarmacht was sie wollen. Je spezifischer die Anforderungen desto höher die Chancen?...In meinem Fall ist es so, dass auf jeden Fall bereits konzerninterne Erfahrungen (hinsichtlich der Strukturen und Abläufe) erwartet werden. Demzufolge macht es doch keinen Sinn auf dem externen Markt zu suchen....ganz logisch ist mir das Verfahren nicht...vor allem weil es eine interne Stellenauschreibung war.

Grüße
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Zkai
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Beiträge: 630
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Mitarbeiter/in Ausländerbeh.
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Wie eindeutig ist § 6 BeschVerfV?
Antwort #5 - 12.04.2006 um 11:37:31
 

@Enigma

Hi,

stimmt.. je spezifischer desto höher die Chance.

Ob in deinem Fall tatsächlich eine Ausschreibung der Stelle notwendig ist, wenn solche Vorraussetzungen erwünscht sind.. würd ich mal nein sagen.

Da solltet ihr das Verfahren einleiten und geltend machen, dass du halt der Top-Favourit bist und aus den und den Gründen nur du in Frage kommst.

Viel Glück,

Kai

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Enigma
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Beiträge: 28

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Wie eindeutig ist § 6 BeschVerfV?
Antwort #6 - 12.04.2006 um 11:51:41
 
super.....vielen Dank....

hoffe es klappt  hä?. werde berichten.
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