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ehegattennachzug aber wie? (Gelesen: 3.017 mal)
Cennet86
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Verlobt mit Ausländer/in
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19.03.2006 um 22:50:47
 
hallo bin auf den namen von meiner freundin hir.ich habe im oktober2005 aus der türkei geheiratet und habe den türkischen staatsangehörigkeit.Ich hätte einige fragen.
1.gelten die gesetze von 2005 oder auch die gesetze jetzt?
2.was muss ich netto verdienen?
3.muss er die deutsche sprache können?
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DonCamillo
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #1 - 20.03.2006 um 08:33:35
 
??????????????

Gesetze von 2005 oder jetzt ????????????????


DonCamillo
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Ralf
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: ex-Mitarbeiter EBH
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Antwort #2 - 20.03.2006 um 10:14:16
 
Cennet86 schrieb am 19.03.2006 um 22:50:47:
3.muss er die deutsche sprache können?


Wäre vorteilhaft, z.B. um hier eine vernünftige Frage stellen zu können.

Also bitte noch mal verständlich!
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Cennet86
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Verlobt mit Ausländer/in
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Antwort #3 - 20.03.2006 um 14:23:24
 
hallo also nochmal ich habe oktober2005 geheiratet in der türkei und habe den türkischen staatsangehörigkeit.mein mann ist noch in der türkei.soviel ich weis muss ich einen mietvertrag, mein arbeitvertrag und die 3 lohnabrechnungen vorweisen für den familienzusammenführung im ausländeramt.da ich im jahr 2005 geheiratat habe wollte ich wissen ob die gesetze für 2005 für mich noch gelten oder die neuen gesetze für die einführung es hat sich ja einiges geändert.wie ich gehört habe muss mein mann deutsch sprechen können um den visum überhaupt zu kriegen.im jahr 2005 war das so das man 900 euro netto verdienen musste aber jetzt sagten einige das es schon 1300 euro wäre.ich kann ja erst nach drei monaten die familieneinführung erst beantragen.nach dem beantragen wie kange würde es noch dauern bis mein mann hier ist????
ich komme nicht mehr klar weil jeder was anderes sagt.

danke!!!
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sunnysunshine
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #4 - 20.03.2006 um 17:42:06
 
Zitat:
ob die gesetze für 2005 für mich noch gelten oder die neuen gesetze für die einführung es hat sich ja einiges geändert


Derzeit gelten noch die gleichen Gesetze wie 2005. Es ist zwar eine Gesetzesänderung in Planung, aber noch gelten die alten Gesetze.

Zitat:
im jahr 2005 war das so das man 900 euro netto verdienen musste aber jetzt sagten einige das es schon 1300 euro wäre.

kann man so pauschal nicht sagen, kommt immer auf den Einzelfall und die Berechnung der ABH an...
manche ABH orientieren sich am Sozialhilfesatz zuzüglich Miete und ggf. Unterhaltsverpflichtungen, andere ABH nehmen den 1,5 fachen Sozialhilfesatz, wieder andere nehmen die Pfändungsfreigrenzen, um zu berechnen, ob der Lebensunterhalt gesichert ist

Zitat:
ich kann ja erst nach drei monaten die familieneinführung erst beantragen.nach dem beantragen

wieso das?

Zitat:
wie kange würde es noch dauern bis mein mann hier ist????

wir können hier leider nicht hellsehen, darüber lässt sich kaum eine Prognose abgeben
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Cennet86
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Verlobt mit Ausländer/in
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Antwort #5 - 20.03.2006 um 18:21:02
 
danke sunnysunshine!!                                                                                 wenn mein mann eigereist ist wie lange braucht er um eine arbeitserlabniss zu bekommen und ist die arbeitserlaubniss befristet oder nicht??
würden sie mir empfeheln die familieneinführung zu beantragen obwohl ich noch keine arbeit habe und nicht berechtigt bin sozialhilfe oder ähnliches zu bekommen da ich noch nie gearbeitet habe.(habe letztes jahr mein schulabschluss gemacht)
habe versucht harz4 zu beantrgen wurde nicht genemigt.
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sunnysunshine
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #6 - 20.03.2006 um 18:29:20
 
der Lebensunterhalt muss auf jeden Fall gesichert sein. Wenn du nicht selbst für deinen Mann aufkommen kannst, kann vielleicht jemand für ihn eine Verpflichtungserklärung abgeben?

Ansonsten bleibt tatsächlich abzuwarten, dass du ausreichend Einkommen hast und drei Lohnabrechnungen vorlegen kannst. Es besteht auch noch die Möglichkeit, dass die ABH abwarten wird, bist du aus der Probezeit bist, da der Lebensunterhalt dauerhaft gesichert sein soll

Zitat:
wenn mein mann eigereist ist wie lange braucht er um eine arbeitserlabniss zu bekommen und ist die arbeitserlaubniss befristet oder nicht??

das kommt darauf an, was für einen Aufenthaltsstatus du hast
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Cennet86
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Verlobt mit Ausländer/in
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Antwort #7 - 20.03.2006 um 18:35:16
 
ich bedanke mich erstmal für die ganzen informationen und finde es gut das es solche leute gibt die das erklären.danke sunnysunshine

mein aufenhaltstatus ist niederlassungserlaubniss und wie sieht das aus mit arbeitserlaubniss bei meinem mann aus wenn er eingereist ist?
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missabel
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #8 - 20.03.2006 um 18:35:35
 

hallo ,,
mich interessiert,beim ehegattennachzug,,
die fragen beim interview,der ABH
welche fragen,sind wichtig,,was wird am meisten
gefragt,,stehe kurz vor diesem termin,,und
möchte doch alles richtig machen,,,,
danke Smiley Smiley Smiley
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sunnysunshine
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #9 - 20.03.2006 um 18:39:37
 
Zitat:
mein aufenhaltstatus ist niederlassungserlaubniss und wie sieht das aus mit arbeitserlaubniss bei meinem mann aus wenn er eingereist ist

dann müsste er die Auflage "Erwerbstätigkeit gestattet" in die Aufenthaltserlaubnis eingetragen bekommen. Das bedeutet dann, dass er ausländerrechtlich jede selbständige und unselbständige Erwerbstätigkeit ausüben darf.


@missabel
versuch mal die Suchfunktion zu benutzen, da gibt es schon ein paar Threads dazu Zwinkernd
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Cennet86
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Verlobt mit Ausländer/in
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Antwort #10 - 20.03.2006 um 18:52:13
 
danke nochmals

aber dauert das denn lange nach dem er eingereist ist das er die arbeitserlaubniss auch bekommt????
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missabel
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #11 - 20.03.2006 um 18:59:50
 
hallo sunnysunshine
bin seit heut neu hier,,
danke für deine antwort,
hab leider nix gefunden dazu,,
wäre es möglich mir doch noch
ein bisschen weiter zu helfen,,,
eventuell ein link dazu oderso
danke
missabel Smiley
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emmaskatze
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #12 - 20.03.2006 um 21:30:15
 
@missabel

Ich hab dir eine PN geschrieben, schau doch mal rein.

Emmaskatze
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