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Legalisierung der Heiratsurkunde in Pakistan (Gelesen: 1.403 mal)
euro-telecom
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Beiträge: 1

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Verwandt mit Ausländer/in
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12.03.2006 um 20:24:05
 
Hallo,

es geht um den Antrag zu meiner Familienzusammenführung.
Ich bin deutscher (eingebürgert, ursprünglich afghanischer Herkunft) und habe im letzten Jahr in Pakistan meine große Liebe (auch afghanische Staatsbürgerin geheiratet.
Wir haben im August den kompletten Antrag zur Familienzusammenführung in der deutschen Botschaft in Pakistan abgegeben.
Nach ca. 6 Wochen wurde uns mitgeteilt, daß die Ausländerbehörde in Deutschland die Legalisierung der Heiratsurkunde benötigt.
Daher haben wir auch diesen Antrag zur Legalisierung gestellt und zugleich die Bearbeitungsgebühr von 400 Euro eingereicht.
Meine Frau und ich warten nunher seit über 5 Monate, und die Heiratsurkunde ist immer noch nicht legalisiert, am Telefon wird immer( aber auf netter Weise) gesagt das der Vertauensanwalt noch Zeit braucht.
Offiziel ist eine Zeitangabe von 4 Monate von der deutschen Botschaft angegeben.
Nach der Legalisierung müßte es eigentlich keine Probleme mehr geben, da ich ja auf dem Papier deutscher bin und auch Arbeit hier habe.
Manchmal denke ich darüber nach einen Anwalt einzuschalten und eine Untätigkeitsklage zu erheben.
Kann mir da jemand Rat geben ,ob ich dies tun soll oder was mir in dieser Lage noch für einen ausweg bleibt.
Hat jemand selbe Erfahrungen mit der Legalisierung seiner Heiratsurkunde gehabt?
Das schlimme dabai ist mein sieht kein Ende........
Wie lange kann es im allerschlimmsten Fall dauern?
Meine Frau und ich vermissen uns schon so lange, da wir uns über Monate nicht gesehen haben.

Wäre sehr dankbar für jede Information von euch.

Gruß an alle.
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tuyet
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #1 - 13.03.2006 um 07:10:54
 
Also bei uns hat das erste Mal die Legalisierung durch den Vertrauensanwalt der deutschen Botschaft in Hanoi 1 Jahr gedauert, allerdings handelte es sich um Geburtsurkunden. Aber das macht keinen Unterschied denke ich.
Die Legalisierung des Scheidungsurteils hat dann wiederum "nur" 5 Monate gedauert.
Ich denke viel machen kann man da nicht........außer warten hä?

Wünsch euch viel Glück.
Liebe Grüße Tuyet
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ronny
Platin Member
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Je ne regrette rien!


Beiträge: 8.332

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Mitarb. Standesamtsaufsicht
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #2 - 13.03.2006 um 09:11:05
 
Hallo,

hier wird alleine wegen der Eheschließung in einem Drittstaat (Pakistan) ein wesentlich größerer Aufwand erforderlich sein, um die vorgelegten Dokumente zu überprüfen. Es müssen ja nicht nur die Heiratsurkunde und evtl. der Ehevertrag, sondern auch die vorher erforderlichen Dokumente wie Ledigkeitsbescheinigung etc. geprüft werden. Zwinkernd

Grüße
Ronny Zwinkernd

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...      Sich täglich selber noch im Spiegel erkennen zu können, ist wichtiger als jeder Titel und jede Beförderung. -eigen-   Wenn nur noch Gehorsam gefragt ist und nicht mehr Charakter, dann geht die Wahrheit, und die Lüge kommt.                                                    Ödön von Horváth
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