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Ausländerbehörde und Bundesamt für Migration (Gelesen: 2.140 mal)
Shahpur
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11.03.2006 um 16:42:53
 
hi all,

vor zwei Jahren habe ich meinen Antrag auf einbürgerung gestellt. Jetzt hat das bundesamt für migration mir endlich mittgeteilt das die Anfrage im rahmen meiner einbürgerung in bearbeitung ist. die letzten zwei jahre war mein antrag auf eis gelegt. JETZT sagten die mir aber, das sie widerum eine anfrage an die ausländerbehörde geschickt haben, und die antwort abwarten müssen....da hier ehemalige sachbearbeiter sind wollte ich fragen, was genau das bundesamt für migration macht, wenn man erst 2 jahre warten muss und die im endeffekt erstmal nur eine weitere anfrage an die ausländerbehörde weiterleiten?!?! wie lange dauert normalerweise die entscheidung ob ein widerruf des asylstatus angestrebt wird oder nicht? Haben die behörden den spielraum zu sagen das auf ein widerruf verzichtet wird weil der status schon seit über einem jahrzehnt besteht und die einbürgerung sowieso unausweichlich ist? Da wir während der russischen invasion in afghanistan geflüchtet sind, ist ja praktisch der grund weggefallen, und da afghanen schon zum teil abgeschoben werden, ist es auch schwer einen neuen grund der anstelle des alten aufgetreten ist zu argumentieren....
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Ralf
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Antwort #1 - 12.03.2006 um 13:59:48
 
Habe dies mal hierhin verschoben. Auch wenn es letztlich um die Einbürgerung geht, ist diese Frage doch eher dem Asylrecht zuzuordnen, so dass hier eher Antworten zu erwarten sind.

Zwinkernd
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Shahpur
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Antwort #2 - 12.03.2006 um 18:55:14
 
Ralf schrieb am 12.03.2006 um 13:59:48:
Habe dies mal hierhin verschoben. Auch wenn es letztlich um die Einbürgerung geht, ist diese Frage doch eher dem Asylrecht zuzuordnen, so dass hier eher Antworten zu erwarten sind.

Zwinkernd



ok, dann gib mir halt eine antwort jetzt! Zwinkernd
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Antwort #3 - 12.03.2006 um 19:34:59
 
Das überlasse ich dann doch lieber den Experten für Asylrecht! Zwinkernd
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