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Getrennte Befragung (Gelesen: 17.713 mal)
Boehm
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #45 - 18.03.2006 um 19:51:42
 
Nicht vergessen Dienstaufsichtsbeschwerde beim Oberbürgermeister und mal bei der Zeitung anrufen ob die was drucken wollen.
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Saxonicus
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #46 - 18.03.2006 um 20:31:13
 
.......und wo steht, daß die Ehe in Deutschland/EU gelebt werden muß ?
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Wer den Weg der Wahrheit geht, stolpert nicht.
 
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Boehm
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #47 - 18.03.2006 um 21:39:32
 
Saxonicus schrieb am 18.03.2006 um 20:31:13:
.......und wo steht, daß die Ehe in Deutschland/EU gelebt werden muß ?


?
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Arkha
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Antwort #48 - 19.03.2006 um 00:36:31
 
Hallo emmaskatze,

ihr wart damit nicht gemeint! Es gin um die Leute, die dauernhaft solche Zustand ohne einen zwingenden Grund akzeptieren.

Hallo Saxonicus,
Zitat:
und wo steht, daß die Ehe in Deutschland/EU gelebt werden muß ?


Abgesehen von allen rechtlichen Fragen, einen Menschen zu zwingen sein Heimat zu verlassen, war schon immer ein schweres Verbrechen. Wenn es Dir nichts ausmacht, dann akzeptiere bitte, dass bei anderen es anders seien kann.
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"Der größte Lump im ganzen Land, das ist und bleibt der Denunziant." - August Heinrich Hoffmann von Fallersleben
 
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Ralf
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: ex-Mitarbeiter EBH
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Antwort #49 - 19.03.2006 um 01:25:40
 
Boehm schrieb am 18.03.2006 um 19:50:33:
Wie gesagt die Ehe ist geschutzt nach Art6 GG...


Boehm schrieb am 18.03.2006 um 19:51:42:
Nicht vergessen Dienstaufsichtsbeschwerde beim Oberbürgermeister und mal bei der Zeitung anrufen ob die was drucken wollen.


...

Fängst du schon wieder damit an?   :nono:

verdacht
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...
 
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tuyet
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #50 - 19.03.2006 um 07:37:11
 
Boehm schrieb am 18.03.2006 um 12:20:24:
Die Heirat in Deutschlang ist wenn Ausländer aus nicht EU-Staaten dabei sind sehr schwierig und langwierig.
Ich kann allen nur empfehlen über Dänemark zu heiraten und dann nach Deutschland zu reisen und bei der örtlichen AB eine AE zu beantragen.

Dieser Weg klappt 100% innerhalb 4 (bzw 1) Tage bei dem "offiziellen" Weg über die dt. Behörden kann das Jahre gehen.



Sag mal wovon träumst du eigentlich nachts?
So einfach ist das mit dem Heiraten in Dänemark auch nicht. Wir haben es versucht..............und es ging nicht.
Wenn nämlich einer von beiden geschieden ist, mußt du das Scheidungsurteil erst auf der dänischen Botschaft im Heimatland legalisieren lassen, gegen reichlich Geld) und dann mußt du erstmal ein Visum bekommen, wie Schnucki schon richtig erwähnte.
Und selbst wenn man in Dänemark geheiratet hat, ist es hinterher noch nicht sicher, das der Partner eine AE in Deutschland bekommt, weil er ja theoretisch mit dem falschen Visum eingereist ist. Das heisst, die ABH hat die Option, ihn erst nochmal nach Hause zu schicken und mit FZF wieder einzureisen.
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Boehm
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #51 - 19.03.2006 um 09:22:35
 
Zitat:
Sag mal wovon träumst du eigentlich nachts?
So einfach ist das mit dem Heiraten in Dänemark auch nicht. Wir haben es versucht..............und es ging nicht.
Wenn nämlich einer von beiden geschieden ist, mußt du das Scheidungsurteil erst auf der dänischen Botschaft im Heimatland legalisieren lassen, gegen reichlich Geld) und dann mußt du erstmal ein Visum bekommen, wie Schnucki schon richtig erwähnte.
Und selbst wenn man in Dänemark geheiratet hat, ist es hinterher noch nicht sicher, das der Partner eine AE in Deutschland bekommt, weil er ja theoretisch mit dem falschen Visum eingereist ist. Das heisst, die ABH hat die Option, ihn erst nochmal nach Hause zu schicken und mit FZF wieder einzureisen.


Das Scheidungsurteil sendet man dem dämischen Standesamt (wenn es zumindest englisch ist, falls nicht englisch am besten auf englisch übersetzen lassen) Die Prüfung der Scheidung ist kostenlos.
Nach der Heirat gibt es den Tatbestand (mit dem falschem Visum eingereist) nicht mehr. Einfach auf dem AB an deinem Ort melden und Stempel abholen.
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Antwort #52 - 19.03.2006 um 09:23:22
 
Die ABH hat keine Option deinen Mann wieder nach Hause zu senden.
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schnucki
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Antwort #53 - 19.03.2006 um 10:19:42
 
Ob das wirklich alles sooooo  einfach ist,wenn man in Daenemnark heiratet????

Ich kann es mir nicht vorstellen..... hä?

Wie soll ich denn meinen Mann nach Daenemark bekommen,wenn er nicht mal nach Deutschland darf???? Augenrollen
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Boehm
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #54 - 19.03.2006 um 10:52:55
 
schnucki schrieb am 19.03.2006 um 10:19:42:
Ob das wirklich alles sooooo  einfach ist,wenn man in Daenemnark heiratet????

Ich kann es mir nicht vorstellen..... hä?

Wie soll ich denn meinen Mann nach Daenemark bekommen,wenn er nicht mal nach Deutschland darf???? Augenrollen


Warum soll Freund kein Visum für Dänemark bekommen?
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Antwort #55 - 19.03.2006 um 12:05:39
 
Boehm schrieb-
Zitat:
das Scheidungsurteil sendet man dem dämischen Standesamt


Das geht zu weit. Nur weil es sich um ein ausländisches Standesamt handelt, muss man diese nicht so bezeichnen! Unverschämt! Laut lachend

Blaise
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Aus "Loriots Kommentare":
Nach den neuen Richtlinien betreffs Geschwindigkeitsbeschränkung für Beamte ist es untersagt, während der öffentlichen Verkehrszeiten den Amtsschimmel auf Trab zu bringen.
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Antwort #56 - 19.03.2006 um 12:22:57
 
Zitat:
Warum soll Freund kein Visum für Dänemark bekommen?


Denkst Du wirklich, die Dänen sind großzügiger als die Deutschen, was die Visavergabe angeht? Falls ja, würde ich gerne wissen, woher Du Deine Informationen beziehst.
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Antwort #57 - 19.03.2006 um 12:27:42
 
Zitat:
Falls ja, würde ich gerne wissen, woher Du Deine Informationen beziehst.


Aus der tiefsten inneren Überzeugung heraus, dass er den Dänen den Art. 6 GG nur so um die Ohren hauen würde wenn sie kein Visum ausstellen *Ironie aus*

Grüße
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...      Sich täglich selber noch im Spiegel erkennen zu können, ist wichtiger als jeder Titel und jede Beförderung. -eigen-   Wenn nur noch Gehorsam gefragt ist und nicht mehr Charakter, dann geht die Wahrheit, und die Lüge kommt.                                                    Ödön von Horváth
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Antwort #58 - 19.03.2006 um 12:30:52
 
H(a)i,

Boehm schrieb am 19.03.2006 um 09:22:35:
Das Scheidungsurteil sendet man dem dämischen Standesamt (wenn es zumindest englisch ist, falls nicht englisch am besten auf englisch übersetzen lassen) Die Prüfung der Scheidung ist kostenlos.


Mag sein, das die Überprüfung der Scheidung duch das dänische Standesamt kostenlos ist, die Legalisation des Scheidungsurteils (ist bei den meisten Staaten auch in DK notwendig, nur mit normalen Urkunden gehen die Dänen wesentlich freundlicher um) duch die dänische Botschaft im Heimatland kostet z.B. auf der dänischen Botschaft in Hanoi ca. 1000 Euro.
Ausserdem wird die Scheidung nicht von dem Standesamt geprüft, auf dem geheiratet wird, sondern von so einer Art Zentralstandesamt, dauer ca. 2 bis 4 Wochen.

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Antwort #59 - 19.03.2006 um 12:36:57
 
Boehm schrieb am 19.03.2006 um 10:52:55:
Warum soll Freund kein Visum für Dänemark bekommen?


Vielleicht kann ja der Freund den fünfstelligen Eurobetrag Sicherheitsleistung für das Visa auf dem Konto der dänischen Botschaft in seiner Heimat problemlos hinterlegen. Dann gibt es das Visum sofort.

Deutsche Schengenvisa zu bekommen ist für Normalverdiener wesentlich einfacher. Rate mal, warum die Visaabteilung der deutschen Botschaft in Hanoi ein Hochsicherheitstrakt ist, und die dänische Botschaft im Nachbargrundstück nicht mal einen Wachmann davor stehen hat.

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