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Ehemalige Illegalität noch strafbar? besser Lügen? (Gelesen: 977 mal)
michelenova
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Zeige den Link zu diesem Beitrag Ehemalige Illegalität noch strafbar? besser Lügen?
09.03.2006 um 11:17:39
 
Hallo alle,
mein Fall ist der, dass mein zukünftiger Mann bald seinen Visumsantrag stellen möchte und wir Angst haben, wenn wir die Wahrheit sagen, dass noch Strafen auf uns zukommen und sie ihm erst gar nicht das Visum erteilen. Die Wahrheit: Mein Mann ist nach abgelaufenem Asylantrag nicht ausgereist und hat somit 3 Jahre illegal hier in Deutschland gelebt. In dieser Zeit haben wir uns kennengelernt (alle meine Freunde, Familie etc.) vor ein paar Wochen ist er freiwillig ausgereist. Kann man das erzählen ohne, dass wir dann noch Strafe zahlen müssen (weil ich hätte ihn als ich von der Illegalität erfahren habe ja gleich anzeigen müssen) oder ist es besser dann zu sagen: er wäre damals ausgereist und wir haben uns im Urlaub kennengelernt und dann habe ich ihn immer besucht. Oder möchte die Visumsstelle bzw. die ABH dann Beweise wie Fulgtickets und Telefonrechnungen. Ich möchte eigentlich nicht lügen, aber noch weniger möchte ich einen Vermerk in einer Polizeiakte oder noch schlimmer, dass mein Mann, dann nicht das Visum bekommt. Hat jemand einen Rat für mich oder evtl. Erfahrung mit solch einer Lage?
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Mick
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Antwort #1 - 09.03.2006 um 11:28:10
 
Hi,
es gibt nur eins zu sagen: Es besteht die Verpflichtung,
die Wahrheit bei Visumsantragstellung zu sagen. Ohne
wenn und aber. Der Thread wird geschlossen, da das
Thema damit durch ist und da vermieden werden soll, Hilfe-
stellung bei rechtswidrigem Verhalten zu geben/erhalten.
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...   Viele Grüße von Mick    ...
Zitat:
Ich bin mir da aber nicht sicher aber es ist sicher 100% so.
(ich sach nicht von wem das ist. Aber es ist hier zu finden, wenn man richtig sucht)
Homepage https://www.facebook.com/miganator1  
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